Pressemitteilung 09-2009

06.03.2009

 GEW warnt vor Schuldenbremse
 Investitionen in Bidlung müssen möglich bleiben

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Landesverband Saarland, warnt davor, die im Zuge der Föderalismuskommission II vorgesehene Schuldenbremse ab dem Jahr 2020 in der Landesverfassung festzuschreiben. Ziel der Maßnahme ist es, dass das Saarland bis zu diesem Zeitpunkt einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen muss und keine Kredite mehr aufnehmen darf. Um solch ein Ergebnis zu erreichen, müssen in den nächsten 10 Jahren die Einnahmen des Landes deutlich erhöht und die Ausgaben im Gegenzug drastisch gekürzt werden.

Aus Sicht der Bildungsgewerkschaft GEW kommen dann harte Sparmaßnahmen auf das Land zu, die klar zu Lasten des öffentlichen Dienstes, insbesondere des Bildungsbereiches gehen werden. GEW-Landesvorsitzender Klaus Kessler äußert dazu: „Wer einer Schuldenbremse vorbehaltlos zustimmt, verabschiedet sich von allen Möglichkeiten, im Bildungsbereich des Landes auch über Kreditaufnahmen weiter investieren zu können. Es ist dringend erforderlich, den Bildungs- und Schulbereich von jeglichen Sparmaßnahmen im Landeshaushalt auszunehmen, damit wir noch in die Zukunft unserer Kinder und damit in die Zukunft unseres Landes investieren können. Bildungsausgaben müssen insofern als Investitionsanlagen veranschlagt werden und dürfen nicht im Haushalt als konsumtive Ausgaben deklariert werden. Ansonsten wird die Politik in den nächsten 10 Jahren keine Handlungsspielräume mehr haben, um im Bildungsbereich zu investieren, d.h. die Ausgaben für die Bildung werden wegen der Schuldenbremse sinken müssen. Das geht auf Kosten der Qualität unseres gesamten Bildungswesens.“

Die GEW befürchtet bei einer vorbehaltlosen Zustimmung zu einer Schuldenbremse im Saarland radikale Verschlechterungen im Bildungsbereich, die allesamt als notwendige Sparmaßnahmen zur Haushaltskonsolidierung begründet werden. Als Beispiele dazu nennt die GEW die Streichung von Lehrerplanstellen, die Erhöhung der Lehrerarbeitszeit, größere Schulklassen, die Kürzung von Stundentafeln einzelner Schulformen sowie weitere Schulschließungen. An die Adresse der Parteien im saarländischen Landtag richtet die GEW die Forderung, einer Schuldenbremse nur dann zuzustimmen, wenn der Bildungsbereich davon ausgenommen wird.

 
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