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Pressemitteilung 09-2009 |
06.03.2009 |
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GEW
warnt vor Schuldenbremse
Investitionen in Bidlung müssen möglich bleiben
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Landesverband
Saarland, warnt davor, die im Zuge der Föderalismuskommission II
vorgesehene Schuldenbremse ab dem Jahr 2020 in der Landesverfassung
festzuschreiben. Ziel der Maßnahme ist es, dass das Saarland bis zu
diesem Zeitpunkt einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen muss und
keine Kredite mehr aufnehmen darf. Um solch ein Ergebnis zu
erreichen, müssen in den nächsten 10 Jahren die Einnahmen des Landes
deutlich erhöht und die Ausgaben im Gegenzug drastisch gekürzt
werden.
Aus Sicht der Bildungsgewerkschaft GEW kommen dann harte
Sparmaßnahmen auf das Land zu, die klar zu Lasten des öffentlichen
Dienstes, insbesondere des Bildungsbereiches gehen werden.
GEW-Landesvorsitzender Klaus Kessler äußert dazu: „Wer einer
Schuldenbremse vorbehaltlos zustimmt, verabschiedet sich von allen
Möglichkeiten, im Bildungsbereich des Landes auch über
Kreditaufnahmen weiter investieren zu können. Es ist dringend
erforderlich, den Bildungs- und Schulbereich von jeglichen
Sparmaßnahmen im Landeshaushalt auszunehmen, damit wir noch in die
Zukunft unserer Kinder und damit in die Zukunft unseres Landes
investieren können. Bildungsausgaben müssen insofern als
Investitionsanlagen veranschlagt werden und dürfen nicht im Haushalt
als konsumtive Ausgaben deklariert werden. Ansonsten wird die
Politik in den nächsten 10 Jahren keine Handlungsspielräume mehr
haben, um im Bildungsbereich zu investieren, d.h. die Ausgaben für
die Bildung werden wegen der Schuldenbremse sinken müssen. Das geht
auf Kosten der Qualität unseres gesamten Bildungswesens.“
Die GEW befürchtet bei einer vorbehaltlosen Zustimmung zu einer
Schuldenbremse im Saarland radikale Verschlechterungen im
Bildungsbereich, die allesamt als notwendige Sparmaßnahmen zur
Haushaltskonsolidierung begründet werden. Als Beispiele dazu nennt
die GEW die Streichung von Lehrerplanstellen, die Erhöhung der
Lehrerarbeitszeit, größere Schulklassen, die Kürzung von
Stundentafeln einzelner Schulformen sowie weitere Schulschließungen.
An die Adresse der Parteien im saarländischen Landtag richtet die
GEW die Forderung, einer Schuldenbremse nur dann zuzustimmen, wenn
der Bildungsbereich davon ausgenommen wird.

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