Nachspiel zur
Schülerdemonstration in Saarlouis
GEW fordert: Entschuldigungen müssen akzeptiert werden
Am Mittwoch der vergangenen Woche (17.06.09) fand im Rahmen eines
bundesweiten „Bildungsstreiks“ in Saarlouis eine große
Schülerdemonstration statt, an der rund 800 Schülerinnen und Schüler
aus den drei Saarlouier Gymnasien, sowie dem Gymnasium Dillingen
teilnahmen. Die Protestaktion wurde am Vormittag während der
Unterrichtszeit ab 10.00 Uhr durchgeführt, etwa gegen 11.00 Uhr fand
eine Kundgebung auf dem Kleinen Markt in Saarlouis statt. Die
Proteste der Schülerinnen und Schüler richteten sich gegen die
Schulzeitverkürzung am Gymnasium und die negativen Auswirkungen des
G8.
An der Demonstration nahmen Schülerinnen und Schüler aller
Altersstufen der Gymnasien teil. Wie die Gewerkschaft Erziehung und
Wissenschaft (GEW), Landesverband Saarland, jetzt mitteilt, haben
zahlreiche Schülerinnen und Schüler mit Nachteilen wegen der
Teilnahme an dieser Demonstration zu rechnen, da ihnen mitgeteilt
worden ist, dass eigene Entschuldigungen sowie die der Eltern zum
Unterrichtsversäumnis wegen der Teilnahme an der Demonstration nicht
in jedem Fall anerkannt werden.
Nach Informationen der GEW gibt es seitens der Schulleitungen der
Gymnasien keine einheitliche Vorgehensweise. Während an einem
Gymnasium Entschuldigungen für die Teilnahme an der Demonstration
akzeptiert werden, wird an einem anderen Gymnasium eine harte Linie
gefahren und den Schülerinnen und Schülern mitgeteilt, dass solche
Entschuldigungen in keinem Fall akzeptiert werden. In einem weiteren
Fall werden nur Entschuldigungen für Oberstufenschüler akzeptiert,
Elternentschuldigungen für Schülerinnen und Schüler der Unter- und
Mittelstufe aber nicht.
GEW-Vorsitzender Klaus Kessler kritisiert den Sachverhalt mit den
Worten: „Wenn Schüler sich trauen, in eigener Sache auf die Straße
zu gehen und ihren Unmut gegenüber dem G8 zum Ausdruck bringen, ist
dies grundsätzlich zu begrüßen. Gerade in einer Zeit der allgemeinen
Politikverdrossenheit sollten wir doch froh sein, wenn junge
Menschen von ihrem Demonstrationsrecht Gebrauch machen. Dass sie
dies in der Unterrichtszeit tun und somit bewusst einen Regelverstoß
in Kauf nehmen, zeugt von Mut und Zivilcourage. Dies sind eigentlich
Werte, die in der Schule gefördert werden müssen. Wenn die Eltern
dieser Schülerinnen und Schüler nun Entschuldigungen ausstellen für
die Unterrichtsversäumnisse, dann sind diese, unabhängig vom Alter
der Schüler, auch zu akzeptieren. Das Eintragen von unentschuldigten
Fehlstunden kann nur bei denjenigen akzeptiert werden, die keine
Entschuldigungen vorlegen. Besonders problematisch finde ich es,
dass eine Schulleiterin schon vor der Demonstration per
Mikrofondurchsage die Teilnahme an der Aktion verboten hat und
dadurch versuchte, die Schülerinnen und Schüler einzuschüchtern. Das
Demonstrationsrecht ist in unserer Demokratie ein hohes Gut und muss
auch für Schülerinnen und Schüler uneingeschränkt gelten. Schule
soll nicht zu Untertanen erziehen, sondern zu aufrechten und
mündigen Demokraten.“
Die GEW fordert Bildungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer dazu
auf, für eine einheitliche rechtliche Handhabung der
Unterrichtsversäumnisse zu sorgen und in jedem Fall alle
Entschuldigungen für die Teilnahme an der Demonstration als
entschuldigte Fehlstunden zu werten.