Resolution zu Grundschulschließungen
Kinder sind keine Kostenstellen |
Die saarländische Landesregierung beabsichtigt ab dem Schuljahr 2005/06 jede
dritte von derzeit 269 Grundschulen (Meldung der SZ vom 09.11.2004) zu
schließen. Dies bedeutet, dass rund 90 Grundschulstandorte zur Disposition
stehen. Begründet wird dies mit der prekären Haushaltslage (Einsparungen in Höhe
von 130 Million Euro) des Landes und dem „drastischen Schülerrückgang“ im
Saarland.
Die vorgesehene „Neuordnung im
Grundschulbereich“ soll zu „dauerhaft leistungsfähigen Schuleinheiten“ führen,
das heißt Grundschulen müssen zukünftig mindestens zweizügig sein, um einen
Bestand zu haben.
Die Gewerkschaft Erziehung und
Wissenschaft (GEW), Landesverband Saarland, kritisiert die Schulschließungspläne
der Landesregierung und warnt vor einem Kahlschlag in der Grundschullandschaft
auf Kosten der Bildungsqualität.
Im Einzelnen kritisiert die GEW:
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Durch das Vorgehen der Landesregierung
sind die Wählerinnen und Wähler getäuscht worden. Bereits vor der Landtagswahl
war die Haushaltsnotlage bekannt. Erst nach der Wahl werden schrittweise
Informationen über die Schulschließungspläne öffentlich gemacht, die noch vor
der Wahl bestritten worden sind. In einer Pressemitteilung aus dem MBKW vom
31.08.2004 heißt es: „Schülerrückgang: SPD, Grüne und GEW verängstigen Eltern –
Kultusminister: Gerade Rot/Grüne Reformpläne würden zu Schulschließungen führen:
Kultusminister Jürgen Schreier wirft SPD, Grünen und GEW vor, die Eltern im
Saarland bewusst zu verunsichern, indem sie Angst vor Schulschließungen
verbreiten. Konkrete Schulschließungspläne lägen im Gegensatz zu
Falschbehauptungen von SPD, Grünen und GEW aber nicht vor, sagte der Minister“.
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Die Schulschließungen sind reine
Sparmaßnahmen im Bildungsbereich. Sie führen zu größeren Klassen – bereits vor 2
Jahren ist in Vorbereitung der Schulschließungsmaßnahmen der Klassenteiler an
den Grundschulen von 27 auf 29 erhöht worden – und zu längeren Schulwegen. Die
Landesregierung verabschiedet sich im „Land der kurzen Wege“ im Schulbereich vom
pädagogischen Prinzip der Grundschule: „kurze Beine – kurze Wege“.
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Durch die Zusammenlegung von Klassen und
die Bildung größerer Lerngruppen werden die Möglichkeiten einer individuellen
Lernförderung verschlechtert. Dies bedeutet neben einem Qualitätsverlust auch
eine Verschlechterung der Chancen zum Besuch einer weiter führenden Schule nach
dem 4. Schuljahr. Besonders betroffen hiervon sind Migrantenkinder, langsamer
lernende Kinder und Kinder aus so genannten bildungsfernen Schichten.
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Der eigentliche Spareffekt der
Schulschließungen besteht infolge von Klassenzusammenlegungen – neben einer
Einsparung von Rektorenstellen – in einem Rückgang des Lehrerbedarfes an den
Grundschulen. Es ist damit zu rechnen, dass die Zahl der Neueinstellungen im
Schuljahr 2005/06 im Grundschulbereich drastisch zurückgeht und angehende
Grundschullehrkräfte im Saarland keine berufliche Perspektive mehr haben.
Infolge dieses prognostizierten Rückgangs von Lehrerneueinstellungen an den
Grundschulen wird sich dort auch wieder das Lehrerdurchschnittsalter negativ
verändern.
Die GEW lehnt Grundschulschließungen nach
der Rasenmähermethode, d.h. rein schematisch nach Klassenzahlen, ab. Vor einer
Schulschließung müssen zuerst Überlegungen angestellt werden, einen
Schulstandort zu erhalten.
Die GEW fordert Kultusminister Jürgen
Schreier dazu auf, vor Schließungsbeschlüssen Standorterhaltungsmaßnahmen zu
prüfen.
Im Einzelnen fordert die GEW:
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die Absenkung des Klassenteilers von
derzeit 29 auf 25 Schüler/innen,
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die verstärkte Einrichtung von
jahrgangsübergreifenden Klassen (Kombiklassen) in den Jahrgängen 1 und 2 sowie 3
und 4,
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die Berücksichtigung räumlich/baulicher,
infrastruktureller und siedlungsstruktureller Gesichtpunkte (Entfernung zur
nächsten Schule, vorhandene Schulgebäude, Fahrwege, Transportmöglichkeiten,
Schulwegsicherheit, Aufsicht, usw.),
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die Berücksichtigung kultureller und
Gemeinde-Standort-bezogener Aspekte (Schule als Standortfaktor und kulturelles
Zentrum),
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eine langfristige Standortplanung (20
Jahre), die neben dem aktuellen Schülerrückgang auch wieder einen
Schülerzahlenanstieg infolge geburtenstarker Jahrgänge berücksichtigt,
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die Beteiligung aller Betroffenen vor Ort
und in der Schulregion (Schulträger, Lehrer, Eltern),
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den Einbezug und die frühzeitige
Information der zuständigen Elternvertretungen, Personalräte sowie der
Gewerkschaften und Verbände.
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