Antragsteller: FG Sonderpädagogische Berufe
 

Betrifft: Gleichbehandlung in den Überprüfungsverfahren
unabhängig vom vermuteten sonderpädagogischen
Förderbedarf



Die GEW fordert, dass ein sonderpädagogischer Förderbedarf - unabhängig vom vermuteten Förderschwerpunkt - erst nach Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens festgestellt werden darf.
 

Begründung:

Die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs, stellt für benachteiligte und beeinträchtigte Kinder eine weit reichende Weichenstellung für ihre Biographie dar. Deshalb sollten Entscheidungen, die die Etikettierung als 'Behinderte' und u.U. auch die Umschulung in eine entsprechende Schule für Behinderte nach sich ziehen, nicht leichtfertig getroffen werden.

Also sollte die Schulaufsicht ihre Entscheidung über die sonderpädagogische Förderbedürftigkeit und die weitere Bildungsbeteiligung der betroffenen Kindes zumindest immer aufgrund eines sonderpädagogischen Gutachtens eines/r Sonderschullehrer/in treffen.

Eine Einweisung in eine Schule für Behinderte (vor allem mit den Förderschwerpunkten Lernen und Verhalten) ohne sonderpädagogisches Überprüfungsverfahren wird von der GEW abgelehnt.