Antragsteller: FG Sonderpädagogische Berufe
 

Betrifft: Schulsozialarbeit an Schulen für Behinderte



Die GEW fordert an Schulen für Behinderte Schulsozialarbeit einzusetzen – insbesondere an Schulen für Lernbehinderte und an Schulen für Erziehungshilfe.
 

Begründung:

Die SchülerInnenschaft der oben genannten Schulformen ist in erheblichen Maße von sozialen und familiären Problemen betroffen, die nur in Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule anzugehen sind und die Maßnahmen der Jugendhilfe notwendig machen. Schon lange wird deshalb von den betreffenden Schulen die Möglichkeit des Einsatzes von SozialpädagogInnen gefordert, um die schulischen und sozialpädagogischen Maßnahmen besser vernetzen zu können. Schulsozialarbeit ist mittlerweile an verschiedenen Schul(form)en eingerichtet, im sonderpädagogischen Bereich, in dem der Bedarf besonders augenfällig ist, bislang jedoch nicht.