Antragsteller:
FG Sonderpädagogische Berufe
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| Betrifft: | Schulsozialarbeit an Schulen für Behinderte |
Die GEW fordert an Schulen für Behinderte Schulsozialarbeit einzusetzen –
insbesondere an Schulen für Lernbehinderte und an Schulen für Erziehungshilfe.
Begründung:
Die SchülerInnenschaft der oben genannten
Schulformen ist in erheblichen Maße von sozialen und familiären Problemen
betroffen, die nur in Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule anzugehen sind
und die Maßnahmen der Jugendhilfe notwendig machen. Schon lange wird deshalb von
den betreffenden Schulen die Möglichkeit des Einsatzes von SozialpädagogInnen
gefordert, um die schulischen und sozialpädagogischen Maßnahmen besser vernetzen
zu können. Schulsozialarbeit ist mittlerweile an verschiedenen Schul(form)en
eingerichtet, im sonderpädagogischen Bereich, in dem der Bedarf besonders
augenfällig ist, bislang jedoch nicht.