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Antragsteller: |
FG Sonderpädagogische Berufe
FG Grundschulen
FG Gesamtschulen |
| Betrifft: |
Abbau von Bildungsbarrieren für Kinder und
Jugendliche mit Migrationshintergrund |
Der LVV möge beschließen:
Die GEW fordert den Minister für Bildung,
Kultur und Wissenschaft dazu auf, Maßnahmen zum Abbau von Bildungsbarrieren für
Kindern, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, zu einem Schwerpunkt seiner
Bildungspolitik zu machen. Statt früher Selektion und Ausgrenzung ist dabei
Integration das Richtziel, was vor allem im Abbau der unverhältnismäßig hohen
Zahl von Klassenwiederholungen und Sonderschulüberweisungen zum Ausdruck kommen
muss. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch wegen festgestellter Sprachdefizite
ist nach den Erkenntnissen aus der PISA-Studie der falsche Weg. Sowohl die
Maßnahmen zur Förderung als auch diejenigen zur Integration in die Regelklassen
müssen so früh wie möglich einsetzen und auch in der Sekundarstufe fortbestehen.
Hierbei sind auch die sprachlichen und kulturellen Ressourcen der MigrantInnen
zu berücksichtigen und für die "Schulkultur" zu nutzen. Interkulturelle
Kompetenzen der LehrerInnen sind zu stärken. Institutionelle Diskriminierungen
innerhalb des Bildungssystems sind zu untersuchen und in entsprechenden
Schulentwicklungsprogrammen abzubauen.
Als Maßnahmen sind zu nennen:
-
Entwicklung eines
Schulentwicklungsprogramms zum Umgang mit ethnischen Minderheiten und zum
Abbau institutioneller Diskriminierung.
-
verbindliche Zuweisung und
Personalisierung von Sprachförderstunden nach Bedarf vor Ort
-
Interkulturelle Fortbildungs- und
Zusatzausbildungsangebote für Lehrkräfte
-
Entwicklung von einheitlichen, unter den
gegebenen Rahmenbedingungen gut handhabbaren Materialien zur
Sprachstandsdiagnose und zu anschließenden Fördermaßnahmen
-
flexibler Einsatz von Förderstunden und
-Lehrkräften bei Quereinsteigern mit Sprachdefiziten, bei zeitlich begrenzten
Intensivförderphasen während des Schuljahres oder vor der Einschulung
-
Organisation von verbindlichen
Nachmittagsangeboten in Zusammenarbeit mit den Gemeinden / Städten
(Sachkostenträger für Räume und eventuelle Fahrtkosten)
-
Einbettung der schulischen Maßnahmen in
ein sozialpädagogisches Gesamtkonzept, das die sozialen und familiären
Voraussetzungen der verschiedenen Zielgruppen berücksichtigt und die
verschiedenen Kooperationspartner in einem Netzwerk einbezieht.
-
Bei der sonderpädagogischen Überprüfung
ist der Erlass vom Okt. 2000 zu berücksichtigen, der vorsieht, dass "im
Bedarfsfall sprachkundige Vermittler hinzu zu ziehen sind " und sprachfreies
Testmaterial zu verwenden ist. Die Schulaufsichtsbehörde soll die
Berücksichtigung dieses Erlasses vor ihrer Beschlussfassung überprüfen und
ggf.( bei Nichtbeachtung) eine Wiederholung der sonderpädagogischen
Überprüfung anordnen. Bei festgestelltem Förderbedarf ist der gemeinsamen
Unterrichtung in der Regelschule der Vorzug zu geben.
Begründung:
Die erhebliche Selektivität der Schule in
Deutschland gegenüber Kindern aus Einwandererfamilien hat sich in den letzten
Jahren noch verstärkt. Im Jahr 2000 lag – trotz wachsender Sensibilisierung für
das Problem – die Quote dieser Gruppe an den Sonderschulen für Lernbehinderte in
den alten Bundesländern (und hier nimmt das Saarland einen Spitzenplatz ein)
höher als je zuvor. Die Ursachen werden noch immer hauptsächlich in Mängeln der
betroffenen Schülerinnen und Schüler, ihrer familiären Umwelt und „Kultur“
gesucht. Die regulären Strukturen, Programme und Arbeitsweisen in den Schulen
bleiben dagegen auch nach der Veröffentlichung der Ergebnisse der
internationalen Evaluationen der Schulsysteme weitgehend außerhalb der
Betrachtung. Gleiches gilt für die Effekte des gegliederten Schulsystems und des
frühen Zeitpunkts der Selektion.
Um den Bildungsbenachteiligungen von Kindern und Jugendlichen mit
Migrationshintergrund wirksam zu begegnen, reicht die Förderung der
„benachteiligten“ Schülerinnen und Schüler, die im Übrigen im Saarland
unzureichend ist, allein nicht aus. Sämtliche Aktivitäten im Unterricht und im
Schulalltag und auf der Ebene der Leitung, Organisation und des Managements
einer Schule bis hin zu Prozessen im breiteren politischen und sozialen Umfeld,
in dem die Schulen operieren, müssten systematisch daraufhin überprüft werden,
inwiefern sie zur Verfestigung oder zum Abbau von Bildungsungleichheit
beitragen.
Aus den Ergebnissen dieser Evaluation ließen sich geeignete
Schulentwicklungsprogramme für die jeweiligen Schulen entwickeln, die eine
bessere Bildungsbeteiligung von Kindern und Jugendlichen mit
Migrationshintergrund gewährleisten.
Zusätzliche Begründung aus Antrag B 3:
-
Die Probleme der Kinder nicht-deutscher
Erstsprache sind nicht weniger geworden.
-
Eine Förderung innerhalb der
Klassenförderstunde mit bis zu 29 Kindern oder mehr ist unsinnig, da die
Kinder vor allem auf kommunikativer Ebene gestärkt werden müssen, was bei
einer solch großen Klassenstärke nicht möglich ist.
-
Eine zusätzliche Förderung in der 6.
Stunde ist auch nicht hilfreich, da die Kinder dann kaum noch aufnahmefähig
sind.
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