A3

Antragsteller: FG Sonderpädagogische Berufe
FG Grundschulen
FG Gesamtschulen

 

Betrifft: Abbau von Bildungsbarrieren für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund



Der LVV möge beschließen:

Die GEW fordert den Minister für Bildung, Kultur und Wissenschaft dazu auf, Maßnahmen zum Abbau von Bildungsbarrieren für Kindern, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, zu einem Schwerpunkt seiner Bildungspolitik zu machen. Statt früher Selektion und Ausgrenzung ist dabei Integration das Richtziel, was vor allem im Abbau der unverhältnismäßig hohen Zahl von Klassenwiederholungen und Sonderschulüberweisungen zum Ausdruck kommen muss. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch wegen festgestellter Sprachdefizite ist nach den Erkenntnissen aus der PISA-Studie der falsche Weg. Sowohl die Maßnahmen zur Förderung als auch diejenigen zur Integration in die Regelklassen müssen so früh wie möglich einsetzen und auch in der Sekundarstufe fortbestehen. Hierbei sind auch die sprachlichen und kulturellen Ressourcen der MigrantInnen zu berücksichtigen und für die "Schulkultur" zu nutzen. Interkulturelle Kompetenzen der LehrerInnen sind zu stärken. Institutionelle Diskriminierungen innerhalb des Bildungssystems sind zu untersuchen und in entsprechenden Schulentwicklungsprogrammen abzubauen.

Als Maßnahmen sind zu nennen:

  • Entwicklung eines Schulentwicklungsprogramms zum Umgang mit ethnischen Minderheiten und zum Abbau institutioneller Diskriminierung.

  • verbindliche Zuweisung und Personalisierung von Sprachförderstunden nach Bedarf vor Ort

  • Interkulturelle Fortbildungs- und Zusatzausbildungsangebote für Lehrkräfte

  • Entwicklung von einheitlichen, unter den gegebenen Rahmenbedingungen gut handhabbaren Materialien zur Sprachstandsdiagnose und zu anschließenden Fördermaßnahmen

  • flexibler Einsatz von Förderstunden und -Lehrkräften bei Quereinsteigern mit Sprachdefiziten, bei zeitlich begrenzten Intensivförderphasen während des Schuljahres oder vor der Einschulung

  • Organisation von verbindlichen Nachmittagsangeboten in Zusammenarbeit mit den Gemeinden / Städten (Sachkostenträger für Räume und eventuelle Fahrtkosten)

  • Einbettung der schulischen Maßnahmen in ein sozialpädagogisches Gesamtkonzept, das die sozialen und familiären Voraussetzungen der verschiedenen Zielgruppen berücksichtigt und die verschiedenen Kooperationspartner in einem Netzwerk einbezieht.

  • Bei der sonderpädagogischen Überprüfung ist der Erlass vom Okt. 2000 zu berücksichtigen, der vorsieht, dass "im Bedarfsfall sprachkundige Vermittler hinzu zu ziehen sind " und sprachfreies Testmaterial zu verwenden ist. Die Schulaufsichtsbehörde soll die Berücksichtigung dieses Erlasses vor ihrer Beschlussfassung überprüfen und ggf.( bei Nichtbeachtung) eine Wiederholung der sonderpädagogischen Überprüfung anordnen. Bei festgestelltem Förderbedarf ist der gemeinsamen Unterrichtung in der Regelschule der Vorzug zu geben.
     

Begründung:

Die erhebliche Selektivität der Schule in Deutschland gegenüber Kindern aus Einwandererfamilien hat sich in den letzten Jahren noch verstärkt. Im Jahr 2000 lag – trotz wachsender Sensibilisierung für das Problem – die Quote dieser Gruppe an den Sonderschulen für Lernbehinderte in den alten Bundesländern (und hier nimmt das Saarland einen Spitzenplatz ein) höher als je zuvor. Die Ursachen werden noch immer hauptsächlich in Mängeln der betroffenen Schülerinnen und Schüler, ihrer familiären Umwelt und „Kultur“ gesucht. Die regulären Strukturen, Programme und Arbeitsweisen in den Schulen bleiben dagegen auch nach der Veröffentlichung der Ergebnisse der internationalen Evaluationen der Schulsysteme weitgehend außerhalb der Betrachtung. Gleiches gilt für die Effekte des gegliederten Schulsystems und des frühen Zeitpunkts der Selektion.
Um den Bildungsbenachteiligungen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund wirksam zu begegnen, reicht die Förderung der „benachteiligten“ Schülerinnen und Schüler, die im Übrigen im Saarland unzureichend ist, allein nicht aus. Sämtliche Aktivitäten im Unterricht und im Schulalltag und auf der Ebene der Leitung, Organisation und des Managements einer Schule bis hin zu Prozessen im breiteren politischen und sozialen Umfeld, in dem die Schulen operieren, müssten systematisch daraufhin überprüft werden, inwiefern sie zur Verfestigung oder zum Abbau von Bildungsungleichheit beitragen.
Aus den Ergebnissen dieser Evaluation ließen sich geeignete Schulentwicklungsprogramme für die jeweiligen Schulen entwickeln, die eine bessere Bildungsbeteiligung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund gewährleisten.
 

Zusätzliche Begründung aus Antrag B 3:

  • Die Probleme der Kinder nicht-deutscher Erstsprache sind nicht weniger geworden.

  • Eine Förderung innerhalb der Klassenförderstunde mit bis zu 29 Kindern oder mehr ist unsinnig, da die Kinder vor allem auf kommunikativer Ebene gestärkt werden müssen, was bei einer solch großen Klassenstärke nicht möglich ist.

  • Eine zusätzliche Förderung in der 6. Stunde ist auch nicht hilfreich, da die Kinder dann kaum noch aufnahmefähig sind.