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Antragsteller: FG Gesamtschulen

 

Betrifft: Ganztagsschulen



Der LVV möge beschließen:

Der Minister für Bildung, Kultur und Wissenschaft wird aufgefordert, Investitionen zum Aufbau neuer Ganztagsgesamtschulen, zur Weiterentwicklung bestehender Schulen zu Ganztagsschulen, zur Schaffung zusätzlicher Ganztagsplätze an bestehenden Gesamtschulen sowie zur qualitativen Weiterentwicklung bestehender Ganztagsschulen bereitzustellen.

Die GEW, Landesverband Saarland, fordert für die Einrichtung von Ganztagsschulen die Einhaltung folgender Mindeststandards:
 

  • Ganztagsschulen müssen an mindestens 4 Tagen in der Woche für mindestens 8 Zeitstunden geöffnet sein. Über diese verbindlichen Zeiten hinaus sollten je nach Bedarf weitere Angebote auf freiwilliger Basis vorgehalten werden (Vor- und Nachbetreuung).

  • Der Ganztagsbetrieb ist für alle SchülerInnen dieser Schulen verbindlich. Halbtags- und Ganztagszüge nebeneinander in einer Schule sollen nur eingerichtet werden, wenn anders die Nachfrage nicht gedeckt werden kann.

  • Ganztagsschulen müssen in Kooperation mit der Jugendhilfe gestaltet werden und mit den vorhandenen Einrichtungen der Jugendhilfe in ihrem Umfeld systematisch kooperieren. Außerunterrichtliche Angebote müssen mindestens den gesetzlich festgeschriebenen Qualitätsstandards der Jugendhilfe für Ganztagseinrichtungen entsprechen.

  • Ganztagsschulen brauchen eine ausreichende Personalausstattung (mindestens plus 30%) an schul- und sozialpädagogischem Fachpersonal. Als Fachpersonal gelten ErzieherInnen, SozialpädagogInnen, LehrerInnen und Diplom-PädagogInnen. Ihre Arbeitsverhältnisse sollten unbefristet sein und müssen tarifvertraglich geregelt sein. Sie brauchen angemessene Arbeitsbedingungen (Arbeitsplätze und Zeiten für Vor- und Nachbereitung, Teamzeiten und Sozialräume). Für Schulen mit Nachmittagsangeboten müssen für jeweils 15 SchülerInnen zusätzlich 10 LehrerInnenwochenstunden bereitgestellt werden. Die Aufgaben der LehrerInnen außerhalb des Unterrichtes bestehen in der Hausaufgabenbetreuung, der gezielten Förderung einzelner SchülerInnen sowie der Verzahnung von unterrichtlichem und außerunterrichtlichem Bereich.

  • Ganztagsschulen brauchen ein pädagogisch qualifiziertes Konzept mit einem rhythmisierten Angebot und integrativen Fördermöglichkeiten, in dem alle Angebote aufeinander abgestimmt sind.

  • Ganztagsschulen müssen differenzierte Lernarrangements bieten, die die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen berücksichtigen. Sie müssen für alle SchülerInnen Förderangebote sowie Zeiten und Räume für selbstständiges Lernen bereithalten.

  • Ganztagsschulen müssen als Lebensraum für Kinder und Jugendliche gestaltet werden. Dazu brauchen sie ein breit gefächertes Aktivitätsangebot, unterschiedliche Erfahrungsräume, Erholungszeiten, Orte für Geselligkeit und Kommunikation sowie Bereiche, die von Kindern und Jugendlichen eigenverantwortlich gestaltet werden.

  • Ganztagsschulen müssen Kinder und Jugendliche gut versorgen und ihre Grundbedürfnisse absichern. Dazu gehören eine gesunde Ernährung (warmes Mittagessen), für einen Ganztagsbetrieb ausreichende sanitäre Einrichtungen, Ruhezonen und Erste-Hilfe-Stationen.

  • Ganztagsschulen brauchen eine angemessene Raumausstattung. Für die verschiedenen Funktionsbereiche (Unterricht, Verpflegung, Spielen und Erholen, Begegnung, Kommunikation, Ruhe und Rückzug, LehrerInnenarbeit etc.) müssen Räume und Ressourcen vorhanden sein.
     

Der Besuch von Ganztagsschulen muss gebührenfrei sein. Ein Beitrag für Verpflegung kann erhoben werden.
 

Begründung:

In Ganztagsschulen mit einem rhythmisierten Unterrichtsangebot erhalten die SchülerInnen mehr Zeit für Lernprozesse und mehr Lernangebote im fakultativen Bereich. Eine Entdichtung des Schulalltags mit längeren Lernzeiten erhöht die Nachhaltigkeit des Lernens.

Integrative individuelle Förderkonzepte für Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Stärken, Interessen und Begabungen können besser entwickelt und umgesetzt werden als in Halbtagsschulen.

LehrerInnen erhalten die Möglichkeit, flexibel und mit größerer Methodenvielfalt der Heterogenität der Lerngruppen besser gerecht zu werden und ohne großen organisatorischen Aufwand miteinander zu kooperieren.

Ganztagsschulen bieten den SchülerInnen größere Beteiligungsmöglichkeiten an der Planung und Durchführung von Unterricht, an Gestaltung von Schulgebäude und Schulgelände und an der Gestaltung des Schullebens.

Ganztagsschulen, in denen verschiedene Professionen zusammenarbeiten, haben die Möglichkeit, sich zu kommunalen Zentren weiter zu entwickeln, die SchülerInnen zusätzliche außerschulische Angebote machen, Treffpunkte für kommunale Initiativen sind und auch Bildungs- und andere kulturelle Angebote für Erwachsene entwickeln.
Ganztagsschulen sind Orte vielfältiger und lebendiger Begegnungen, in denen das Schulleben einen höheren Stellenwert erhält.
Der von der saarländischen Landesregierung beschrittene Weg, Bundesmittel aus dem Investitionsprogramm „Zukunft, Bildung und Betreuung“ zum Ausbau der sogenannten „freiwilligen Ganztagsschulen“ zu verwenden, ist nach Einschätzung der GEW, Landesverband Saarland, aus den folgenden Gründen problematisch:

  • Die Mittel werden ausschließlich für Neubau-, Ausbau-, Umbau- und Renovierungsmaßnahmen sowie für die Ausstattung bestehender Halbtagsschulen verwendet. Ziel ist jeweils die Einrichtung einer begrenzten Anzahl fakultativer, in der Regel kostenpflichtiger Nachmittagsbetreuungsplätze unter Mitwirkung von Trägern der Jugendhilfe. Die für den Ausbau von Ganztagsschulen benötigten zusätzlichen Personalmittel für LehrerInnen, SozialpädagogInnen sowie Gelder für die Kooperation mit Trägern der Jugendhilfe werden aber von der Landesregierung nicht zur Verfügung gestellt.

  • Diese „ Billigmodelle“ führen dazu, dass sich Schulleitungen gedrängt sehen, für bestimmte Aufgaben „geeignetes“ Personal zu Niedriglöhnen aus einem Schulbudget zu bezahlen, Eltern für pädagogische Aufgaben zu gewinnen oder Ein-Euro-Kräfte zu beschäftigen. Die GEW wendet sich gegen die Trennung von Unterrichten und Betreuen und gegen die Einführung von Niedriglohnelementen in der pädagogischen Arbeit.

  • Darüber hinaus lehnt die GEW ganz entschieden den Einsatz von Ein-Euro-Kräften im pädagogischen Bereich ab, weil pädagogische Arbeit ganz wesentlich auf dem Aufbau von persönlichen Beziehungen zwischen SchülerInnen und PädagogInnen basiert. Das ist Ein-Euro-Kräften aufgrund der Befristung der Verträge nur eingeschränkt möglich.

  • Ganztagsschulkonzepte, die auf einem obligatorischen Angebot am Vormittag und einem nur wenigen SchülerInnen zugänglichen fakultativen Angebot am Nachmittag basieren, wirken häufig sozial selektiv und haben nicht die Möglichkeit, ein pädagogisch qualifiziertes Konzept mit einem rhythmisierten Angebot und integrativen Fördermöglichkeiten zu verwirklichen.