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Antragsteller: |
FG Gesamtschulen |
| Betrifft: |
Ganztagsschulen |
Der LVV möge beschließen:
Der Minister für Bildung, Kultur und
Wissenschaft wird aufgefordert, Investitionen zum Aufbau neuer
Ganztagsgesamtschulen, zur Weiterentwicklung bestehender Schulen zu
Ganztagsschulen, zur Schaffung zusätzlicher Ganztagsplätze an bestehenden
Gesamtschulen sowie zur qualitativen Weiterentwicklung bestehender
Ganztagsschulen bereitzustellen.
Die GEW, Landesverband Saarland,
fordert für die Einrichtung von Ganztagsschulen die Einhaltung folgender
Mindeststandards:
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Ganztagsschulen müssen an mindestens 4
Tagen in der Woche für mindestens 8 Zeitstunden geöffnet sein. Über diese
verbindlichen Zeiten hinaus sollten je nach Bedarf weitere Angebote auf
freiwilliger Basis vorgehalten werden (Vor- und Nachbetreuung).
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Der Ganztagsbetrieb ist für alle
SchülerInnen dieser Schulen verbindlich. Halbtags- und Ganztagszüge
nebeneinander in einer Schule sollen nur eingerichtet werden, wenn anders die
Nachfrage nicht gedeckt werden kann.
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Ganztagsschulen müssen in Kooperation
mit der Jugendhilfe gestaltet werden und mit den vorhandenen Einrichtungen der
Jugendhilfe in ihrem Umfeld systematisch kooperieren. Außerunterrichtliche
Angebote müssen mindestens den gesetzlich festgeschriebenen Qualitätsstandards
der Jugendhilfe für Ganztagseinrichtungen entsprechen.
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Ganztagsschulen brauchen eine
ausreichende Personalausstattung (mindestens plus 30%) an schul- und
sozialpädagogischem Fachpersonal. Als Fachpersonal gelten ErzieherInnen,
SozialpädagogInnen, LehrerInnen und Diplom-PädagogInnen. Ihre
Arbeitsverhältnisse sollten unbefristet sein und müssen tarifvertraglich
geregelt sein. Sie brauchen angemessene Arbeitsbedingungen (Arbeitsplätze und
Zeiten für Vor- und Nachbereitung, Teamzeiten und Sozialräume). Für Schulen
mit Nachmittagsangeboten müssen für jeweils 15 SchülerInnen zusätzlich 10
LehrerInnenwochenstunden bereitgestellt werden. Die Aufgaben der LehrerInnen
außerhalb des Unterrichtes bestehen in der Hausaufgabenbetreuung, der
gezielten Förderung einzelner SchülerInnen sowie der Verzahnung von
unterrichtlichem und außerunterrichtlichem Bereich.
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Ganztagsschulen brauchen ein pädagogisch
qualifiziertes Konzept mit einem rhythmisierten Angebot und integrativen
Fördermöglichkeiten, in dem alle Angebote aufeinander abgestimmt sind.
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Ganztagsschulen müssen differenzierte
Lernarrangements bieten, die die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen
berücksichtigen. Sie müssen für alle SchülerInnen Förderangebote sowie Zeiten
und Räume für selbstständiges Lernen bereithalten.
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Ganztagsschulen müssen als Lebensraum
für Kinder und Jugendliche gestaltet werden. Dazu brauchen sie ein breit
gefächertes Aktivitätsangebot, unterschiedliche Erfahrungsräume,
Erholungszeiten, Orte für Geselligkeit und Kommunikation sowie Bereiche, die
von Kindern und Jugendlichen eigenverantwortlich gestaltet werden.
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Ganztagsschulen müssen Kinder und
Jugendliche gut versorgen und ihre Grundbedürfnisse absichern. Dazu gehören
eine gesunde Ernährung (warmes Mittagessen), für einen Ganztagsbetrieb
ausreichende sanitäre Einrichtungen, Ruhezonen und Erste-Hilfe-Stationen.
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Ganztagsschulen brauchen eine
angemessene Raumausstattung. Für die verschiedenen Funktionsbereiche
(Unterricht, Verpflegung, Spielen und Erholen, Begegnung, Kommunikation, Ruhe
und Rückzug, LehrerInnenarbeit etc.) müssen Räume und Ressourcen vorhanden
sein.
Der Besuch von Ganztagsschulen muss
gebührenfrei sein. Ein Beitrag für Verpflegung kann erhoben werden.
Begründung:
In Ganztagsschulen mit einem
rhythmisierten Unterrichtsangebot erhalten die SchülerInnen mehr Zeit für
Lernprozesse und mehr Lernangebote im fakultativen Bereich. Eine Entdichtung des
Schulalltags mit längeren Lernzeiten erhöht die Nachhaltigkeit des Lernens.
Integrative individuelle Förderkonzepte
für Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Stärken, Interessen und
Begabungen können besser entwickelt und umgesetzt werden als in Halbtagsschulen.
LehrerInnen erhalten die Möglichkeit,
flexibel und mit größerer Methodenvielfalt der Heterogenität der Lerngruppen
besser gerecht zu werden und ohne großen organisatorischen Aufwand miteinander
zu kooperieren.
Ganztagsschulen bieten den SchülerInnen
größere Beteiligungsmöglichkeiten an der Planung und Durchführung von
Unterricht, an Gestaltung von Schulgebäude und Schulgelände und an der
Gestaltung des Schullebens.
Ganztagsschulen, in denen verschiedene
Professionen zusammenarbeiten, haben die Möglichkeit, sich zu kommunalen Zentren
weiter zu entwickeln, die SchülerInnen zusätzliche außerschulische Angebote
machen, Treffpunkte für kommunale Initiativen sind und auch Bildungs- und andere
kulturelle Angebote für Erwachsene entwickeln.
Ganztagsschulen sind Orte vielfältiger und lebendiger Begegnungen, in denen das
Schulleben einen höheren Stellenwert erhält.
Der von der saarländischen Landesregierung beschrittene Weg, Bundesmittel aus
dem Investitionsprogramm „Zukunft, Bildung und Betreuung“ zum Ausbau der
sogenannten „freiwilligen Ganztagsschulen“ zu verwenden, ist nach Einschätzung
der GEW, Landesverband Saarland, aus den folgenden Gründen problematisch:
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Die Mittel werden ausschließlich für
Neubau-, Ausbau-, Umbau- und Renovierungsmaßnahmen sowie für die Ausstattung
bestehender Halbtagsschulen verwendet. Ziel ist jeweils die Einrichtung einer
begrenzten Anzahl fakultativer, in der Regel kostenpflichtiger
Nachmittagsbetreuungsplätze unter Mitwirkung von Trägern der Jugendhilfe. Die
für den Ausbau von Ganztagsschulen benötigten zusätzlichen Personalmittel für
LehrerInnen, SozialpädagogInnen sowie Gelder für die Kooperation mit Trägern
der Jugendhilfe werden aber von der Landesregierung nicht zur Verfügung
gestellt.
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Diese „ Billigmodelle“ führen dazu, dass
sich Schulleitungen gedrängt sehen, für bestimmte Aufgaben „geeignetes“
Personal zu Niedriglöhnen aus einem Schulbudget zu bezahlen, Eltern für
pädagogische Aufgaben zu gewinnen oder Ein-Euro-Kräfte zu beschäftigen. Die
GEW wendet sich gegen die Trennung von Unterrichten und Betreuen und gegen die
Einführung von Niedriglohnelementen in der pädagogischen Arbeit.
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Darüber hinaus lehnt die GEW ganz
entschieden den Einsatz von Ein-Euro-Kräften im pädagogischen Bereich ab, weil
pädagogische Arbeit ganz wesentlich auf dem Aufbau von persönlichen
Beziehungen zwischen SchülerInnen und PädagogInnen basiert. Das ist
Ein-Euro-Kräften aufgrund der Befristung der Verträge nur eingeschränkt
möglich.
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Ganztagsschulkonzepte, die auf einem
obligatorischen Angebot am Vormittag und einem nur wenigen SchülerInnen
zugänglichen fakultativen Angebot am Nachmittag basieren, wirken häufig sozial
selektiv und haben nicht die Möglichkeit, ein pädagogisch qualifiziertes
Konzept mit einem rhythmisierten Angebot und integrativen Fördermöglichkeiten
zu verwirklichen.
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