A6

Antragsteller: GV

 

Betrifft: Pädagogische Studiengänge im Saarland



Der LVV möge beschließen:

Vorbemerkung

Bildung und Erziehung sind entscheidende Faktoren für die Zukunftsfähigkeit einer Region – insbesondere, wenn sie wie das Saarland mit einem grundlegenden Strukturwandel von einer Montanregion zu einer Region, in der Wissenschaft und zukunftsträchtige Technologien eine große Rolle spielen werden.

Die Gesellschaft der Zukunft wird noch stärker als in der Vergangenheit auf eine umfassende Bildung aller in kognitiver, emotionaler, sozialer, kultureller und physischer Hinsicht angewiesen sein. Alle Menschen, gleich welcher Herkunft, welchen Alters und Geschlechts brauchen komplexe Kompetenzen, Einsichten und Fähigkeiten. Bildung ist mehr als der Erwerb von Qualifikationen und Kompetenzen, die auf dem Arbeitsmarkt gebraucht werden, ist mehr als ein Katalog akkumulierten Wissens, ein Kanon von Inhalten, über den man verfügen muss, um – wie gerne behauptet – als gebildeter Mensch zu gelten. Bildung ist kein Gut und keine Ware. Bildung meint auch Wissenserwerb, geht aber darin nicht auf. Es geht neben dem Erwerb von Kompetenzen auch um Selbstbestimmung, Handlungsfähigkeit, Kritikfähigkeit und Empathie. Für die Bildung von Kindern und Jugendlichen sind deshalb Eigentätigkeit, Übernahme von Verantwortung, Möglichkeiten der Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen und Gestaltung eigener Bereiche wichtige Voraussetzungen.

Mit der wachsenden Bedeutung von Bildungsprozessen steigen auch die Anforderungen an die Qualität von pädagogischen Tätigkeiten. Qualifiziert ausgebildete pädagogische Fachkräfte werden dringend in Jugendeinrichtungen und an Schulen gebraucht. Die frühkindliche Bildung muss weiter qualifiziert werden. Die Ausbildung von Lehrkräften muss vor allem auf pädagogischem Gebiet weiterentwickelt werden. Frühkindliche Bildungsprozesse, sozialpädagogische Tätigkeiten und Schulentwicklung müssen durch erziehungswissenschaftliche Forschungen gestützt und begleitet werden.

Doch statt die Ausbildung für pädagogische Berufe weiter zu qualifizieren, vollzieht die saarländische Landesregierung entscheidende Schritte zur Dequalifizierung pädagogischer Tätigkeiten:

  • Sie fördert die Beschäftigung gering qualifizierten Personals zu prekären Bedingungen in pädagogischen Arbeitsfeldern;

  • Sie unternimmt keine Schritte zur Anhebung der Ausbildung von Erzieher/innen auf Hochschulniveau;

  • Sie betreibt gemeinsam mit dem Bistum Trier die Schließung der Hochschule für soziale Arbeit und will das Studium sozialer Arbeit auf Pflegemanagement reduzieren.

  • Sie lässt die Abschaffung des Hauptfachstudiengangs Erziehungswissenschaften zugunsten unausgegorener Studiengänge zu Wissensmanagement zu.

Auch wenn wie bei der Hochschule für soziale Arbeit nicht einfach zugelassen werden darf, dass sich die Kirche als großer Träger von sozialen Einrichtungen aus der Mitverantwortung für die Ausbildung des pädagogischen Personals stiehlt, sieht die GEW die Verantwortung in erster Linie bei der saarländischen Landesregierung, die sich bisher lediglich mit einem Almosen an der Ausbildung von Sozialpädagogen und Sozialarbeitern beteiligt hat.
 

Die GEW Saarland fordert deshalb:

  • Erhalt eines Studiengangs für Sozialarbeit/Sozialpädagogik im Saarland mindestens im bisherigen Umfang.

  • Wiedereinführung des Hauptfachstudiengangs „Erziehungswissenschaft“ an der Universität des Saarlandes.

  • Anhebung der Erzieher/innen-Ausbildung auf das international übliche Hochschulniveau.

Die GEW setzt sich dafür ein, jetzt einen Kooperationsvertrag zwischen der Universität des Saarlandes, der katholischen Hochschule für soziale Arbeit, der HTW und den vier Fachschulen für Sozialpädagogik abzuschließen, um die jeweiligen Ausbildungsgänge miteinander zu koordinieren, sie zu integrieren und gemeinsam neu zu gestalten und zu qualifizieren.

Als Perspektive für die Zukunft setzt sich die GEW dafür ein, die pädagogischen Ausbildungen in ein gemeinsames pädagogisches Grundstudium mit anschließender professioneller Spezialisierung zu überführen.

Begründung: Bei Bedarf mündlich