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Antragsteller: |
FG Grundschule |
| Betrifft: |
Qualitätsberater/innen |
Der LVV möge beschließen:
Die GEW Saarland fordert das Ministerium
für Bildung, Kultur und Wissenschaft auf, für den geplanten Einsatz der
„Qualitätsberater an Grundschulen“ ein fundiertes Konzept zu erarbeiten, das an
folgenden Leitlinien ausgerichtet ist:
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Grundlage muss ein förderorientiertes
Qualitätskonzept sein mit dem Kerngedanken: "Statt Ranking und Konkurrenz:
Qualitätsentwicklung und Vergleichbarkeit mit Hilfe von Kommunikation und
Kooperation." Es geht dabei um einen umfassenden pädagogischen Leistungs- und
Qualitätsbegriff, der alle Elemente schulischen Lernens und Lebens beinhaltet
und nicht nur auf Aspekte von Fachleistung fokussiert, die mit gängigen
Evaluationsinstrumenten leicht abrufbar sind. Investitionen sollten vorrangig
zur Verbesserung der Prozessqualität in der Schul-/Lehr- und Lernkultur und
nicht zur Kontrolle von Ergebnissen verwendet werden.
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Schulaufsicht und Beratung sind
personell und institutionell strikt zu trennen und der in der Öffentlichkeit
benutzte Begriff „Inspektion“ ist zu vermeiden. Als Dienststelle von
Qualitätsberater/innen bietet sich z.B. das LPM Saarbrücken an. Zur
Unterstützung in ihrem Entwicklungsprozess könnten Schulen von dort bei Bedarf
QB abrufen.
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Ein hinreichendes Unterstützungssystem
muss aufgebaut und angeboten werden. Wenn Schulen keine konkreten
Hilfestellungen bei benannten (und übrigens oft auch bereits heute ohne
Inspektion schon bekannten) Problemen erhalten, wird der mögliche positive
Effekt von solchen Maßnahmen unterminiert. Zu befürchten ist eine
Verschwendung von Ressourcen zugunsten von rein äußerlichen
Kontrollmechanismen, deren Effektivität auch fraglich ist.
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Die Anzahl von derzeit 3 Personen, die
selbst in unserem kleinen Saarland mit nun deutlich weniger Schulstandorten
völlig unzureichend ist, muss erhöht werden, um Effektivität zu erzielen.
Begründung:
Als einen Teil der proklamierten
Qualitätssicherung kündigte das Ministerium "Schulinspektionen" an (SZ-Meldung
vom 09.07.05) und im Juni 2005 gab es bereits eine entsprechende Ausschreibung.
Die GEW steht Maßnahmen zur Qualitätssicherung grundsätzlich aufgeschlossen
gegenüber. Der Qualitätsanspruch an Schulen ist und war immer Bestandteil eines
professionellen Berufsverständnisses der Lehrkräfte. Daher lässt sich die GEW
auch nicht vorschnell in die Ecke der nörgelnden Bedenkenträger stellen, die
angeblich Leistungsansprüche aus Eigennutz abwehren.
Allerdings ist vor einem unüberlegten, oft
populistischen Übertragen von Modellen zu warnen, die in der öffentlichen,
mittlerweile international vergleichenden Diskussion auftauchen. Erfahrungen
etwa mit zentralen Vergleichsarbeiten (z.B. Orientierungsarbeiten im Saarland)
legen das Drängen auf eine differenziertere Sicht nahe. Hierbei ergeben sich
einige Problempunkte und Fragen:
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In der Ausschreibung vom 06.06.05 war
von "Qualitätsberatern" die Rede, in der SZ-Meldung taucht der Begriff
"Inspektion" auf. Dies macht einen entscheidenden Unterschied aus. Nach einem
Blick in Länder mit institutionalisierten Systemen der Schulinspektion und
auch in deutsche Bundesländer mit solchen Ansätzen muss man warnen: Kontrolle
und Aufsicht konterkarieren den Ansatz der Beratung und sollten daher von
dieser institutionell getrennt werden.
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Qualitätsberatung an GS darf kein System
sein, das sich auf Leistungsdruck aufbaut. Dies hätte mehr negative als
positive Konsequenzen für Schulen und die (zumeist verbeamteten) Lehrkräfte.
Zu Recht weist der Minister im SZ-Interview darauf hin, dass man mit
Motivation und Stimulation beginnen sollte, nicht mit der Diskussion um
Sanktionen. Aber genau diese wird, wenn man z.B. an die auch in Holland
übliche Veröffentlichung der Ergebnisse von Vergleichsarbeiten im Internet
denkt, zunächst vorherrschend sein. Wir haben keine freie Schulwahl, also
bringen veröffentlichte Ergebnisse nichts, außer Druck auf die Schulleitungen
und Lehrkräfte, ohne dass diese wiederum ausreichend Reaktionsmöglichkeiten
haben.
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Bisher zeichnet es sich nicht ab, dass
es ein ausreichendes Unterstützungssystem wie in anderen Ländern geben wird
(z.B. bedarfsgerechte Zuweisung von Förderstunden und Spezialkräften oder
gezielt abrufbare, ohne Unterrichtsausfall nutzbare Fort- und Weiterbildung).
Auch wurden die Rahmenbedingungen nicht dafür geschaffen, dass Schulleitungen
in der Lage sind, Qualitätssicherung zu gewährleisten. Sie sind
vollbeschäftigte Klassenlehrer/innen, die ohne Verwaltungskräfte sozusagen
drei „Jobs“ nebeneinander leisten müssen, was bei Kollegen/innen im Ausland
nur Kopfschütteln hervorruft.
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Unter dem gut klingenden Begriff
"Qualitätsagentur" kann man sich viel vorstellen, was aber genau damit gemeint
ist, wurde noch nicht festgelegt. Die GEW fordert, dass diese Einrichtungen
vom Ministerium unabhängige Institutionen sind und keine dem Ministerium
unterstellten Behörden.
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In der momentanen Stimmungslage der
Schullandschaft sind Inspektionen ein strategisches Risiko, Fehlentwicklungen
sollte jetzt in den Anfängen entgegengewirkt werden.
Die Rolle der noch auszuwählenden Personen ist äußerst problematisch, wie ein
Blick zurück auf die widersprüchlich angelegte Rolle der mittlerweile nicht
mehr vorhandenen Schulräte zeigen kann.
Noch völlig ungeklärt ist das Berufsbild und Aufgabenfeld der Q-Berater/innen,
die Ausschreibung lässt eine zu starke Ausrichtung auf externe
Evaluationsinstrumente befürchten.
Im Übrigen lässt der Ausschreibungstext den Status der Personen ganz offen:
Weder Besoldungsstufe noch Dienstbezeichnung werden genannt, nur von
Abordnungen in unterschiedlichem Umfang bis hin zur Vollabordnung ist die
Rede. Die Bewerber/innen wissen eigentlich noch gar nicht, auf was sie sich da
inhaltlich und formal einlassen. Sinnvoller wäre es gewesen, zunächst ein
Konzept zu erarbeiten und zu beraten und dann erst die Leute auszusuchen und
auszubilden!
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Zuerst aber müsste einmal der Begriff
der „Qualität“ genau definiert werden. Ein Blick etwa auf die
Beurteilungsbögen für Inspektoren aus Niedersachsen lässt befürchten, dass
auch im Saarland der Qualitätsanalyse ein eingeschränkter Bildungsbegriff
zugrunde gelegt werden wird, der auf Beobachtbares reduziert sein wird.
Qualität in Grundschulen bedeutet für die GEW immer noch, den äußeren Rahmen
so zu stecken, dass die Richtlinien für die Arbeit in der Grundschule optimal
umgesetzt werden können.
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