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Antragsteller: FG Grundschule

 

Betrifft: Qualitätsberater/innen



Der LVV möge beschließen:

Die GEW Saarland fordert das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft auf, für den geplanten Einsatz der „Qualitätsberater an Grundschulen“ ein fundiertes Konzept zu erarbeiten, das an folgenden Leitlinien ausgerichtet ist:

  1. Grundlage muss ein förderorientiertes Qualitätskonzept sein mit dem Kerngedanken: "Statt Ranking und Konkurrenz: Qualitätsentwicklung und Vergleichbarkeit mit Hilfe von Kommunikation und Kooperation." Es geht dabei um einen umfassenden pädagogischen Leistungs- und Qualitätsbegriff, der alle Elemente schulischen Lernens und Lebens beinhaltet und nicht nur auf Aspekte von Fachleistung fokussiert, die mit gängigen Evaluationsinstrumenten leicht abrufbar sind. Investitionen sollten vorrangig zur Verbesserung der Prozessqualität in der Schul-/Lehr- und Lernkultur und nicht zur Kontrolle von Ergebnissen verwendet werden.

  2. Schulaufsicht und Beratung sind personell und institutionell strikt zu trennen und der in der Öffentlichkeit benutzte Begriff „Inspektion“ ist zu vermeiden. Als Dienststelle von Qualitätsberater/innen bietet sich z.B. das LPM Saarbrücken an. Zur Unterstützung in ihrem Entwicklungsprozess könnten Schulen von dort bei Bedarf QB abrufen.

  3. Ein hinreichendes Unterstützungssystem muss aufgebaut und angeboten werden. Wenn Schulen keine konkreten Hilfestellungen bei benannten (und übrigens oft auch bereits heute ohne Inspektion schon bekannten) Problemen erhalten, wird der mögliche positive Effekt von solchen Maßnahmen unterminiert. Zu befürchten ist eine Verschwendung von Ressourcen zugunsten von rein äußerlichen Kontrollmechanismen, deren Effektivität auch fraglich ist.

  4. Die Anzahl von derzeit 3 Personen, die selbst in unserem kleinen Saarland mit nun deutlich weniger Schulstandorten völlig unzureichend ist, muss erhöht werden, um Effektivität zu erzielen.


Begründung:

Als einen Teil der proklamierten Qualitätssicherung kündigte das Ministerium "Schulinspektionen" an (SZ-Meldung vom 09.07.05) und im Juni 2005 gab es bereits eine entsprechende Ausschreibung. Die GEW steht Maßnahmen zur Qualitätssicherung grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Der Qualitätsanspruch an Schulen ist und war immer Bestandteil eines professionellen Berufsverständnisses der Lehrkräfte. Daher lässt sich die GEW auch nicht vorschnell in die Ecke der nörgelnden Bedenkenträger stellen, die angeblich Leistungsansprüche aus Eigennutz abwehren.

Allerdings ist vor einem unüberlegten, oft populistischen Übertragen von Modellen zu warnen, die in der öffentlichen, mittlerweile international vergleichenden Diskussion auftauchen. Erfahrungen etwa mit zentralen Vergleichsarbeiten (z.B. Orientierungsarbeiten im Saarland) legen das Drängen auf eine differenziertere Sicht nahe. Hierbei ergeben sich einige Problempunkte und Fragen:

  • In der Ausschreibung vom 06.06.05 war von "Qualitätsberatern" die Rede, in der SZ-Meldung taucht der Begriff "Inspektion" auf. Dies macht einen entscheidenden Unterschied aus. Nach einem Blick in Länder mit institutionalisierten Systemen der Schulinspektion und auch in deutsche Bundesländer mit solchen Ansätzen muss man warnen: Kontrolle und Aufsicht konterkarieren den Ansatz der Beratung und sollten daher von dieser institutionell getrennt werden.

  • Qualitätsberatung an GS darf kein System sein, das sich auf Leistungsdruck aufbaut. Dies hätte mehr negative als positive Konsequenzen für Schulen und die (zumeist verbeamteten) Lehrkräfte. Zu Recht weist der Minister im SZ-Interview darauf hin, dass man mit Motivation und Stimulation beginnen sollte, nicht mit der Diskussion um Sanktionen. Aber genau diese wird, wenn man z.B. an die auch in Holland übliche Veröffentlichung der Ergebnisse von Vergleichsarbeiten im Internet denkt, zunächst vorherrschend sein. Wir haben keine freie Schulwahl, also bringen veröffentlichte Ergebnisse nichts, außer Druck auf die Schulleitungen und Lehrkräfte, ohne dass diese wiederum ausreichend Reaktionsmöglichkeiten haben.

  • Bisher zeichnet es sich nicht ab, dass es ein ausreichendes Unterstützungssystem wie in anderen Ländern geben wird (z.B. bedarfsgerechte Zuweisung von Förderstunden und Spezialkräften oder gezielt abrufbare, ohne Unterrichtsausfall nutzbare Fort- und Weiterbildung). Auch wurden die Rahmenbedingungen nicht dafür geschaffen, dass Schulleitungen in der Lage sind, Qualitätssicherung zu gewährleisten. Sie sind vollbeschäftigte Klassenlehrer/innen, die ohne Verwaltungskräfte sozusagen drei „Jobs“ nebeneinander leisten müssen, was bei Kollegen/innen im Ausland nur Kopfschütteln hervorruft.

  • Unter dem gut klingenden Begriff "Qualitätsagentur" kann man sich viel vorstellen, was aber genau damit gemeint ist, wurde noch nicht festgelegt. Die GEW fordert, dass diese Einrichtungen vom Ministerium unabhängige Institutionen sind und keine dem Ministerium unterstellten Behörden.

  • In der momentanen Stimmungslage der Schullandschaft sind Inspektionen ein strategisches Risiko, Fehlentwicklungen sollte jetzt in den Anfängen entgegengewirkt werden.
    Die Rolle der noch auszuwählenden Personen ist äußerst problematisch, wie ein Blick zurück auf die widersprüchlich angelegte Rolle der mittlerweile nicht mehr vorhandenen Schulräte zeigen kann.
    Noch völlig ungeklärt ist das Berufsbild und Aufgabenfeld der Q-Berater/innen, die Ausschreibung lässt eine zu starke Ausrichtung auf externe Evaluationsinstrumente befürchten.
    Im Übrigen lässt der Ausschreibungstext den Status der Personen ganz offen: Weder Besoldungsstufe noch Dienstbezeichnung werden genannt, nur von Abordnungen in unterschiedlichem Umfang bis hin zur Vollabordnung ist die Rede. Die Bewerber/innen wissen eigentlich noch gar nicht, auf was sie sich da inhaltlich und formal einlassen. Sinnvoller wäre es gewesen, zunächst ein Konzept zu erarbeiten und zu beraten und dann erst die Leute auszusuchen und auszubilden!

  • Zuerst aber müsste einmal der Begriff der „Qualität“ genau definiert werden. Ein Blick etwa auf die Beurteilungsbögen für Inspektoren aus Niedersachsen lässt befürchten, dass auch im Saarland der Qualitätsanalyse ein eingeschränkter Bildungsbegriff zugrunde gelegt werden wird, der auf Beobachtbares reduziert sein wird.
    Qualität in Grundschulen bedeutet für die GEW immer noch, den äußeren Rahmen so zu stecken, dass die Richtlinien für die Arbeit in der Grundschule optimal umgesetzt werden können.