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Antragsteller: FG Grundschule

 

Betrifft: Grundschule der Zukunft und Schulstrukturmaßnahmen - Umfassendes Konzept statt knapper Verordnung



Der LVV möge beschließen:

Die GEW Saarland fordert das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft auf, für die Grundschule der Zukunft ein tragfähiges und richtungweisendes Konzept zu erarbeiten, das die bislang geltenden und immer noch tragfähigen „Richtlinien für die Arbeit in der Grundschule“ weiterentwickelt.

Folgende Prinzipien sollen darin leitend sein:

  • Umfassender Bildungsbegriff als Grundlage

    Die Grundschule der Zukunft muss auf einem umfassenden Bildungsbegriff basieren. Die Einführung von Orientierungsarbeiten und die derzeit übliche Praxis der Setzung von Bildungsstandards verengen den Bildungsbegriff auf überprüf- und abfragbare Elemente. Stattdessen müssen SchülerInnen mit möglichst vielen Facetten ihrer Persönlichkeit im Blickpunkt stehen und gefördert werden.
     

  • Ganztagsschule als Schulform der Zukunft:

    Die jetzt eingerichtete verlässliche Halbtagsschule kann nur ein erster Schritt sein auf dem Weg zu verbindlichen Ganztagsschulen (s. Anträge der FG von 2003 und 2004).
     

  • Mehr Raum und Zeit für Kinder und Lehrer/innen:

    Dem Lernen und Lehren in Grundschulen - so zeigen es die Pisa –Siegerländer und erfolgreiche Schulen in Deutschland - muss mehr Raum und Zeit zur Verfügung gestellt werden. Der Lernrhythmus muss sich ändern: Statt von oben verordnetem Lernen im Gleichtakt muss Unterricht räumlich und zeitlich entzerrt werden, um individuelles und effektives Lernen in heterogenen Lerngruppen zu ermöglichen. Davon profitieren SchülerInnen und LehrerInnnen gleichermaßen.
     

  • Qualität durch Kompetenzbündelung:

    Die heutigen Probleme der Kinder im Schulalltag können von LehrerInnen alleine nicht gelöst werden. Hier bedarf es eines fest eingerichteten Unterstützungsnetzwerkes, in dem auch andere Berufsgruppen eingebunden sind, wie z.B.: PsychologInnen, sozialpädagogisches Personal, medizinisches Personal und Verwaltungskräfte. Auch zur individuellen Förderung von Kindern mit speziellen Problemen braucht man entsprechende Fachleute.
    Auch muss gewährleistet sein, dass LehrerInnen hochwertige Weiterbildungen und spezielle Qualifizierungsmaßnahmen besuchen können.
     

  • Schulentwicklung durch professionelle Schulleitung:

    Soll Schulentwicklung an Schulen nachhaltig stattfinden, müssen Schulleitungen professionell arbeiten können. Neben anderen Punkten würde dies vor allem bedeuten: Schulleitungen müssen durch Verwaltungskräfte unterstützt werden, ihre Unterrichtsverpflichtung muss deutlich reduziert sein, sie müssen Zeit für pädagogische Unterstützung der KollegInnen haben und sie sollten die Möglichkeit zur Erprobung alternativer Schulleitungsformen haben. Notwendig wäre auch eine berufsbezogene Qualifikation.
     

  • Beratung und Anerkennung statt Kontrolle:

    LehrerInnen müssen gestärkt und unterstützt werden, wenn ihre Arbeit qualitativ besser werden soll. Die Erhöhung von äußerem Druck durch Rankings etc. ist kontraproduktiv und unverantwortlich. Schon heute zeigen arbeitsmedizinische Gutachten, dass der Beruf der LehrerIn gesundheitsgefährdend ist. Der Ansatz zur Qualitätsberatung ist noch unzureichend und völlig unklar. (s. ges. Antrag zu QualitätsberaterInnen)


Begründung:

„Die Grundschule der Zukunft“ und die Schulstrukturmaßnahmen, die sich daraus bereits für dieses Schuljahr ergeben haben, werden lediglich durch die neue „Verordnung - Schulordnung – über die Grundschule der Zukunft“ geregelt. Der entsprechende Text ersetzt im Gesetz die frühere „Verordnung - Schulordnung - über die Stundentafel der Grundschule“ und nimmt auch nicht wesentlich mehr Platz als diese dort ein.

Das, was in dieser Verordnung geregelt ist, ist als Konzept für ein zukunftweisendes Modell unzureichend, einige darin enthaltenen Maßnahmen erzielen u. E. kontraproduktive Wirkungen.

Die Ausführungen zu Arbeitsgemeinschaften, Bewegungsphasen oder Schulanfang sind mehr als dürftig, wohingegen in den geltenden Richtlinien umfassendere Aussagen zu Schulleben, zum Schulanfang, zu Übergängen und ähnlichem zu finden sind.

Durch die Schulstrukturmaßnahmen wurde der Raum in Grundschulen weiter beschnitten: Durch größere Schülerzahlen wird es in den Klassen enger, Funktionsräume stehen oft nicht mehr zur Verfügung, da sie zu Klassenräumen umfunktioniert wurden. Dies ist für uns nicht akzeptabel und steht jeder positiven Entwicklung im Wege.

Durch die Stundenplanerhöhung gibt es ab diesem Schuljahr mehr Zeit zum Lernen, was ebenso wie die Festschreibung von Förderstunden unseren alten Forderungen entspricht. Jedoch - betrachtet man den neuen Stundenplan für Klasse 1 und 2 – kann hier von einer tatsächlichen Entzerrung nicht die Rede sein: Neu im Stundenplan ist eine Schiene von Förderunterricht von 5 Stunden. Dafür wurden drei Stunden aufgesattelt, zwei weitere gab es im Tausch für eine Deutschstunde und eine Stunde aus dem Block BK/Musik. Die entsprechenden Lehrpläne für diese Fächer wurden jedoch nicht gekürzt. Zusätzlich soll aber für die fünf Förderstunden ein individueller Förderplan für jedes Kind die Grundlage sein. Das Erreichen der Lernziele des Lehrplans und - ab diesem Schuljahr nun zusätzlich - die Umsetzung einer individuellen Förderung ist – bei Klassen mit bis zu 29 Kindern – Aufgabe meist einer einzigen Person, nämlich des/der Klassenlehrers/in. Auch soll nun in den Kollegien verstärkt klassenübergreifend kooperiert werden. Viele LehrerInnnen machten das bisher auch - freiwillig und oft bei sich zu Hause, denn Räume stehen in der Schule nur selten dafür zur Verfügung! Auch diese Arbeit kostet Zeit: Eine Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung gab es aber nicht.