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Antragsteller: |
FG Grundschule |
| Betrifft: |
Grundschule der Zukunft und
Schulstrukturmaßnahmen - Umfassendes Konzept statt knapper Verordnung |
Der LVV möge beschließen:
Die GEW Saarland fordert das Ministerium
für Bildung, Kultur und Wissenschaft auf, für die Grundschule der Zukunft ein
tragfähiges und richtungweisendes Konzept zu erarbeiten, das die bislang
geltenden und immer noch tragfähigen „Richtlinien für die Arbeit in der
Grundschule“ weiterentwickelt.
Folgende Prinzipien sollen darin leitend
sein:
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Umfassender Bildungsbegriff als
Grundlage
Die Grundschule der Zukunft muss auf einem umfassenden Bildungsbegriff
basieren. Die Einführung von Orientierungsarbeiten und die derzeit übliche
Praxis der Setzung von Bildungsstandards verengen den Bildungsbegriff auf
überprüf- und abfragbare Elemente. Stattdessen müssen SchülerInnen mit
möglichst vielen Facetten ihrer Persönlichkeit im Blickpunkt stehen und
gefördert werden.
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Ganztagsschule als Schulform der
Zukunft:
Die jetzt eingerichtete verlässliche Halbtagsschule kann nur ein erster
Schritt sein auf dem Weg zu verbindlichen Ganztagsschulen (s. Anträge der FG
von 2003 und 2004).
-
Mehr Raum und Zeit für Kinder und
Lehrer/innen:
Dem Lernen und Lehren in Grundschulen - so zeigen es die Pisa –Siegerländer
und erfolgreiche Schulen in Deutschland - muss mehr Raum und Zeit zur
Verfügung gestellt werden. Der Lernrhythmus muss sich ändern: Statt von oben
verordnetem Lernen im Gleichtakt muss Unterricht räumlich und zeitlich
entzerrt werden, um individuelles und effektives Lernen in heterogenen
Lerngruppen zu ermöglichen. Davon profitieren SchülerInnen und LehrerInnnen
gleichermaßen.
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Qualität durch Kompetenzbündelung:
Die heutigen Probleme der Kinder im Schulalltag können von LehrerInnen
alleine nicht gelöst werden. Hier bedarf es eines fest eingerichteten
Unterstützungsnetzwerkes, in dem auch andere Berufsgruppen eingebunden sind,
wie z.B.: PsychologInnen, sozialpädagogisches Personal, medizinisches Personal
und Verwaltungskräfte. Auch zur individuellen Förderung von Kindern mit
speziellen Problemen braucht man entsprechende Fachleute.
Auch muss gewährleistet sein, dass LehrerInnen hochwertige Weiterbildungen und
spezielle Qualifizierungsmaßnahmen besuchen können.
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Schulentwicklung durch professionelle
Schulleitung:
Soll Schulentwicklung an Schulen nachhaltig stattfinden, müssen
Schulleitungen professionell arbeiten können. Neben anderen Punkten würde dies
vor allem bedeuten: Schulleitungen müssen durch Verwaltungskräfte unterstützt
werden, ihre Unterrichtsverpflichtung muss deutlich reduziert sein, sie müssen
Zeit für pädagogische Unterstützung der KollegInnen haben und sie sollten die
Möglichkeit zur Erprobung alternativer Schulleitungsformen haben. Notwendig
wäre auch eine berufsbezogene Qualifikation.
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Beratung und Anerkennung statt
Kontrolle:
LehrerInnen müssen gestärkt und unterstützt werden, wenn ihre Arbeit
qualitativ besser werden soll. Die Erhöhung von äußerem Druck durch Rankings
etc. ist kontraproduktiv und unverantwortlich. Schon heute zeigen
arbeitsmedizinische Gutachten, dass der Beruf der LehrerIn
gesundheitsgefährdend ist. Der Ansatz zur Qualitätsberatung ist noch
unzureichend und völlig unklar. (s. ges. Antrag zu QualitätsberaterInnen)
Begründung:
„Die Grundschule der Zukunft“ und die
Schulstrukturmaßnahmen, die sich daraus bereits für dieses Schuljahr ergeben
haben, werden lediglich durch die neue „Verordnung - Schulordnung – über die
Grundschule der Zukunft“ geregelt. Der entsprechende Text ersetzt im Gesetz die
frühere „Verordnung - Schulordnung - über die Stundentafel der Grundschule“ und
nimmt auch nicht wesentlich mehr Platz als diese dort ein.
Das, was in dieser Verordnung geregelt
ist, ist als Konzept für ein zukunftweisendes Modell unzureichend, einige darin
enthaltenen Maßnahmen erzielen u. E. kontraproduktive Wirkungen.
Die Ausführungen zu Arbeitsgemeinschaften,
Bewegungsphasen oder Schulanfang sind mehr als dürftig, wohingegen in den
geltenden Richtlinien umfassendere Aussagen zu Schulleben, zum Schulanfang, zu
Übergängen und ähnlichem zu finden sind.
Durch die Schulstrukturmaßnahmen wurde der
Raum in Grundschulen weiter beschnitten: Durch größere Schülerzahlen wird es in
den Klassen enger, Funktionsräume stehen oft nicht mehr zur Verfügung, da sie zu
Klassenräumen umfunktioniert wurden. Dies ist für uns nicht akzeptabel und steht
jeder positiven Entwicklung im Wege.
Durch die Stundenplanerhöhung gibt es ab
diesem Schuljahr mehr Zeit zum Lernen, was ebenso wie die Festschreibung von
Förderstunden unseren alten Forderungen entspricht. Jedoch - betrachtet man den
neuen Stundenplan für Klasse 1 und 2 – kann hier von einer tatsächlichen
Entzerrung nicht die Rede sein: Neu im Stundenplan ist eine Schiene von
Förderunterricht von 5 Stunden. Dafür wurden drei Stunden aufgesattelt, zwei
weitere gab es im Tausch für eine Deutschstunde und eine Stunde aus dem Block
BK/Musik. Die entsprechenden Lehrpläne für diese Fächer wurden jedoch nicht
gekürzt. Zusätzlich soll aber für die fünf Förderstunden ein individueller
Förderplan für jedes Kind die Grundlage sein. Das Erreichen der Lernziele des
Lehrplans und - ab diesem Schuljahr nun zusätzlich - die Umsetzung einer
individuellen Förderung ist – bei Klassen mit bis zu 29 Kindern – Aufgabe meist
einer einzigen Person, nämlich des/der Klassenlehrers/in. Auch soll nun in den
Kollegien verstärkt klassenübergreifend kooperiert werden. Viele LehrerInnnen
machten das bisher auch - freiwillig und oft bei sich zu Hause, denn Räume
stehen in der Schule nur selten dafür zur Verfügung! Auch diese Arbeit kostet
Zeit: Eine Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung gab es aber nicht.
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