B10

Antragsteller: FG Gymnasien

 

Betrifft: Kommission zur Erstellung der Aufgaben für die
schriftliche Abiturprüfung



Der LVV möge beschließen,

dass eine Kommission zur Erstellung der Aufgaben für die schriftliche Abiturprüfung eingerichtet wird und die Mitglieder der Kommission bzgl. Ihrer Unterrichtstätigkeit entlastet werden.


Begründung:

Für die zentralen Prüfungen zum Hauptschulabschluss und zum mittleren Bildungsabschluss gibt es vergleichbare Kommissionen.