B14

Antragsteller: FG Berufliche Schulen

 

Betrifft: Weiterentwicklung der beruflichen Bildung im Saarland



Der LVV möge beschließen:

Weiterentwicklung der beruflichen Bildung im SaarlandDie Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Saarland fordert von der Landesregierung wirksame und nachhaltige Maßnahmen zur Weiterentwicklung der beruflichen Bildung im Saarland.

Dazu sind vorrangig nachfolgende 9 Punkte umzusetzen

  1. Konzeptionelle Weiterentwicklungen: Die GEW fordert eine breit angelegte Offensive zur Reform und Weiterentwicklung der beruflichen Bildung

    • Formulierung von Zielvorstellungen für die zukünftige Entwicklung der beruflichen Bildung im Saarland und Umsetzung eines Schulentwicklungsplanes unter Einbeziehung demokratischer Gremien.

    • Aufbau von Differenzierungsmöglichkeiten und Zusatzqualifikationen, Stärkung des allgemeinbildenden Bereichs und Ausbau des Fremdsprachenangebotes, Stärkung von Lernortkooperationen. Anrechnung der berufsschulischen Leistungen in der Abschlussprüfung.

    • Einrichtung von doppeltqualifizierenden Bildungsgängen als Regelangebot (Verbindung von berufs- und studienqualifizierenden Bildungsgängen wie z.B. Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz plus Fachhochschulreife).

    • Weiterentwicklung der beruflichen Schulen zu regionalen Zentren für Aus- und Weiterbildung: Beteiligung der beruflichen Schulen an regionalen Ausbildungsrunden, an der Entwicklung und Umsetzung von Förderprogrammen und an Modellen der Verbundausbildung. Einbeziehen der beruflichen Schulen in den regionalen Weiterbildungsbereich, Nutzung ihrer personellen Kompetenzen und sächlichen Ausstattungen.

    • Einrichtung von zukunftsträchtigen vollschulischen Ausbildungsgängen nach Berufsbildungsgesetz § 43 (2), in Bereichen, in denen die Unternehmen keine Ausbildung anbieten und nach Landesrecht für die Bereiche, in denen es eine duale Ausbildung nicht gibt.(z.B. alternative Ausbildungsmöglichkeiten für Mädchen und junge Frauen, z.B. Fachschule für ambulante Betreuung )

    • Die Einrichtung von Berufsqualifizierenden schulischen Bildungsgängen.

      - Im kaufmännischen Bereich muss die Höheren Handelsschule wieder eingeführt werden.

      - Höhere sozialpflegerische Fachschule zur Vermittlung von beruflichen Grundqualifikationen im pflegerischen und sozialen Bereich als Alternative zur Fachoberschule

      - Schulische Qualifizierung im Servicebereich.
       

  2. Weiterentwicklung und Sicherstellung von individuellen Konzeptionen für Benachteiligte, die Berufsvorbereitung und Berufsqualifizierung verbinden. Die Förderung der Berufsreife junger Menschen so wie die gezielte Förderung und Qualifizierung benachteiligter Jugendlicher ist kein vorübergehendes Problem, sonder dauerhafter integraler Bestandteil des Bildungssystems. Dieser Daueraufgabe kann nicht alleine über Versicherungsbeiträge der Arbeitslosenversicherung finanziert werden. Wir brauchen zusätzlich eine kontinuierliche Finanzierung über Bundes- und Landesprogramme und eine Einbindung der Qualifizierungsmaßnahmen in das Bildungssystem. Selbstverständlich muss die Wirtschaft, insbesondere die Betriebe die nicht ausbilden, ihren Beitrag zur Finanzierung mittragen. Auf Landesebene gehören dazu folgende Maßnahmen:

    • die flächendeckende Erweiterung der Produktionsschulen sowie die Sicherstellung der sozialpädagogischen Betreuung für alle Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf.

    • Konzeptionelle Weiterentwicklung des schulischen und dualen Berufsgrundbildungsjahres und Sicherstellung einer entsprechenden sozialpädagogischen Betreuung.

    • Ein Landesprogramm zur gezielten Förderung der Ausbildung benachteiligter Jugendlicher in anerkannten Ausbildungsberufen mit entsprechender pädagogischen Unterstützung (z.B. Übertragung eines erfolgreichen Modellversuchs aus Baden – Württemberg).

    • Verbesserung des Übergangs von den Erweiterten Realschulen (insbesondere den Praxisklassen) sowie der Sonderschule zu den berufsbildenden Schulen. (curriculare Abstimmungen, Verbesserung der Zusammenarbeit)

  3. Fortführung der bestehenden Ausstattungssonder- programme, damit die beruflichen Schulen ihre Aufgaben in der Berufsbildung erfüllen können. Dies sollte sich allerdings nicht nur auf Computerausstattung und Software beschränken
     

  4. Umsetzung der KMK- Vereinbarung in allen anerkannten Ausbildungsberufen, d.h. die Erteilung von mindestens 12 Stunden Berufsschulunterricht pro Woche.
    Ca. 3000 Auszubildende in den Bereichen Holztechnik, Farb- und Raumgestaltung, Back- und Süßwaren, Fleischverarbeitung erhalten derzeit nicht die geforderten 12 Stunden Berufsschulunterricht.
     

  5. Einsatz neuer Technologien im Unterricht

    Es müssen pädagogische Konzepte entwickelt und gefördert werden die den Einsatz neuer Technologien und Kommunikationsmittel im dem Maße ermöglichen wie es für eine zukunftsweisende Ausbildung erforderlich ist. Dazu gehören:

    • Computer, Beamer, Internetanschluss in jedem Klassenraum

    • Der Unterricht in speziellen Computerräumen sollte die Ausnahme sein

    • Konzepte zur professionellen Betreuung der Computer, Netzwerke und Präsentationsmittel.

  6. Sicherstellung der erforderlichen personellen und sächlichen Ausstattung für den Bereich der beruflichen Schulen am Landesinstitut für Pädagogik und Medien.

    • Bessere Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen

    • Regionalisierung der Fortbildungsangebote

    • Entwicklung von schulinternen Fortbildungsprogrammen

  7. Sicherstellung eines qualifizierten Nachwuchses an Berufsschul-Lehrkräften

    • Einrichtung eines jährlichen Einstellungskorridors für Neueinstellungen in Höhe von rd. 5% des Stellenbestandes. Das heißt, es müssen zur Unterrichtsversorgung an den Schulen als Grundbedarf (Ersatz für Pensionierung, Unterrichtsversorgung nach Stundentafel) jährlich mindestens 40 Stellen vorgehalten werden

    • Einrichtung eines Aufbaustudienganges für Fachhochschulabsolventen

    • Einrichtung eines Lehrstuhls für Berufspädagogik an der Uni des Saarlandes, damit dieser wichtige Bereich in Forschung und Lehre auch hier im Saarland vertreten ist

  8. Bereitstellen von Haushaltsmitteln um die notwendige Qualitätsoffensive und das Qualitätsmanagementsystem an beruflichen Schulen durch zu führen.

    Nach Auffassung der Gewerkschaft und Wissenschaft sind zur Durchführung der angelaufenen Qualitätsoffensive an berufsbildenden Schulen ein wesentlich größerer Anteil an Freistellungsstunden (Planstellen), die nicht aus anderen Bereichen weggenommen werden können, bereit zustellen. Wir gehen von einer Gesamtzahl von mindestens 300 Lehrerstunden aus, die dem derzeitigen Arbeitsaufwand der Beteiligten Kollegen/innen entspricht. Weiterhin sind finanzielle Mittel für eine begleitende schulinterne Lehrerfortbildung erforderlich, die eine professionelle Schulentwicklung ermöglichst.
     

  9. Eine Erhöhung der Anzahl der Planstellen in A14, damit lang gediente Kolleginnen und Kollegen Aussicht auf Beförderung nach A14 erhalten. (Stellenkegel für Rheinland-Pfalz : 65% A14 Stellen, 35% A13 Stellen. Saarland 46% A14, 54% A13)
    Qualität von Schule setzt motivierte Lehrerinnen und Lehrer voraus. Dem widerspricht die fehlende Aussicht auf Beförderung von A13 nach A14 für viele Kollegen und Kolleginnen. Die GEW fordert eine deutliche Erhöhung der Anzahl der Planstellen in A14, damit die Kolleginnen und Kollegen Aussicht auf Beförderung nach A14 erhalten. Die bisherige Praxis ca. 10 Beförderungen pro Jahr ist sehr unbefriedigend angesichts der Anforderungen die an Berufsschullehrer/innen gestellt werden.


Begründung: Bei Bedarf mündlich