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Antragsteller: |
FG Berufliche Schulen |
| Betrifft: |
Weiterentwicklung der beruflichen Bildung im
Saarland |
Der LVV möge beschließen:
Weiterentwicklung der beruflichen Bildung
im SaarlandDie Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Saarland
fordert von der Landesregierung wirksame und nachhaltige Maßnahmen zur
Weiterentwicklung der beruflichen Bildung im Saarland.
Dazu sind vorrangig nachfolgende 9 Punkte
umzusetzen
-
Konzeptionelle Weiterentwicklungen: Die
GEW fordert eine breit angelegte Offensive zur Reform und Weiterentwicklung
der beruflichen Bildung
-
Formulierung von Zielvorstellungen für die zukünftige Entwicklung der
beruflichen Bildung im Saarland und Umsetzung eines Schulentwicklungsplanes
unter Einbeziehung demokratischer Gremien.
- Aufbau von Differenzierungsmöglichkeiten und Zusatzqualifikationen, Stärkung
des allgemeinbildenden Bereichs und Ausbau des Fremdsprachenangebotes,
Stärkung von Lernortkooperationen. Anrechnung der berufsschulischen Leistungen
in der Abschlussprüfung.
-
Einrichtung von doppeltqualifizierenden Bildungsgängen als Regelangebot
(Verbindung von berufs- und studienqualifizierenden Bildungsgängen wie z.B.
Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz plus Fachhochschulreife).
-
Weiterentwicklung der beruflichen Schulen zu regionalen Zentren für Aus- und
Weiterbildung: Beteiligung der beruflichen Schulen an regionalen
Ausbildungsrunden, an der Entwicklung und Umsetzung von Förderprogrammen und
an Modellen der Verbundausbildung. Einbeziehen der beruflichen Schulen in den
regionalen Weiterbildungsbereich, Nutzung ihrer personellen Kompetenzen und
sächlichen Ausstattungen.
-
Einrichtung von zukunftsträchtigen vollschulischen Ausbildungsgängen nach
Berufsbildungsgesetz § 43 (2), in Bereichen, in denen die Unternehmen keine
Ausbildung anbieten und nach Landesrecht für die Bereiche, in denen es eine
duale Ausbildung nicht gibt.(z.B. alternative Ausbildungsmöglichkeiten für
Mädchen und junge Frauen, z.B. Fachschule für ambulante Betreuung )
-
Die Einrichtung von Berufsqualifizierenden schulischen Bildungsgängen.
- Im kaufmännischen Bereich muss die Höheren Handelsschule wieder eingeführt
werden.
- Höhere sozialpflegerische Fachschule zur Vermittlung von beruflichen
Grundqualifikationen im pflegerischen und sozialen Bereich als Alternative zur
Fachoberschule
- Schulische Qualifizierung im Servicebereich.
-
Weiterentwicklung und Sicherstellung
von individuellen Konzeptionen für Benachteiligte, die Berufsvorbereitung und
Berufsqualifizierung verbinden. Die Förderung der Berufsreife junger Menschen
so wie die gezielte Förderung und Qualifizierung benachteiligter Jugendlicher
ist kein vorübergehendes Problem, sonder dauerhafter integraler Bestandteil
des Bildungssystems. Dieser Daueraufgabe kann nicht alleine über
Versicherungsbeiträge der Arbeitslosenversicherung finanziert werden. Wir
brauchen zusätzlich eine kontinuierliche Finanzierung über Bundes- und
Landesprogramme und eine Einbindung der Qualifizierungsmaßnahmen in das
Bildungssystem. Selbstverständlich muss die Wirtschaft, insbesondere die
Betriebe die nicht ausbilden, ihren Beitrag zur Finanzierung mittragen. Auf
Landesebene gehören dazu folgende Maßnahmen:
- die flächendeckende Erweiterung der Produktionsschulen sowie die
Sicherstellung der sozialpädagogischen Betreuung für alle Jugendlichen mit
besonderem Förderbedarf.
- Konzeptionelle Weiterentwicklung des schulischen und dualen
Berufsgrundbildungsjahres und Sicherstellung einer entsprechenden
sozialpädagogischen Betreuung.
- Ein Landesprogramm zur gezielten Förderung der Ausbildung benachteiligter
Jugendlicher in anerkannten Ausbildungsberufen mit entsprechender
pädagogischen Unterstützung (z.B. Übertragung eines erfolgreichen
Modellversuchs aus Baden – Württemberg).
- Verbesserung des Übergangs von den Erweiterten Realschulen (insbesondere den
Praxisklassen) sowie der Sonderschule zu den berufsbildenden Schulen.
(curriculare Abstimmungen, Verbesserung der Zusammenarbeit)
-
Fortführung der bestehenden
Ausstattungssonder- programme, damit die beruflichen Schulen ihre Aufgaben in
der Berufsbildung erfüllen können. Dies sollte sich allerdings nicht nur auf
Computerausstattung und Software beschränken
-
Umsetzung der KMK- Vereinbarung in
allen anerkannten Ausbildungsberufen, d.h. die Erteilung von mindestens 12
Stunden Berufsschulunterricht pro Woche.
Ca. 3000 Auszubildende in den Bereichen Holztechnik, Farb- und Raumgestaltung,
Back- und Süßwaren, Fleischverarbeitung erhalten derzeit nicht die geforderten
12 Stunden Berufsschulunterricht.
-
Einsatz neuer Technologien im
Unterricht
Es müssen pädagogische Konzepte entwickelt und gefördert werden die den
Einsatz neuer Technologien und Kommunikationsmittel im dem Maße ermöglichen
wie es für eine zukunftsweisende Ausbildung erforderlich ist. Dazu gehören:
- Computer, Beamer, Internetanschluss in jedem Klassenraum
- Der Unterricht in speziellen Computerräumen sollte die Ausnahme sein
- Konzepte zur professionellen Betreuung der Computer, Netzwerke und
Präsentationsmittel.
-
Sicherstellung der erforderlichen
personellen und sächlichen Ausstattung für den Bereich der beruflichen Schulen
am Landesinstitut für Pädagogik und Medien.
-
Bessere Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen
- Regionalisierung der Fortbildungsangebote
- Entwicklung von schulinternen Fortbildungsprogrammen
-
Sicherstellung eines qualifizierten
Nachwuchses an Berufsschul-Lehrkräften
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Einrichtung eines jährlichen Einstellungskorridors für Neueinstellungen in
Höhe von rd. 5% des Stellenbestandes. Das heißt, es müssen zur
Unterrichtsversorgung an den Schulen als Grundbedarf (Ersatz für
Pensionierung, Unterrichtsversorgung nach Stundentafel) jährlich mindestens 40
Stellen vorgehalten werden
-
Einrichtung eines Aufbaustudienganges für Fachhochschulabsolventen
-
Einrichtung eines Lehrstuhls für Berufspädagogik an der Uni des Saarlandes,
damit dieser wichtige Bereich in Forschung und Lehre auch hier im Saarland
vertreten ist
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Bereitstellen von Haushaltsmitteln um
die notwendige Qualitätsoffensive und das Qualitätsmanagementsystem an
beruflichen Schulen durch zu führen.
Nach Auffassung der Gewerkschaft und Wissenschaft sind zur Durchführung der
angelaufenen Qualitätsoffensive an berufsbildenden Schulen ein wesentlich
größerer Anteil an Freistellungsstunden (Planstellen), die nicht aus anderen
Bereichen weggenommen werden können, bereit zustellen. Wir gehen von einer
Gesamtzahl von mindestens 300 Lehrerstunden aus, die dem derzeitigen
Arbeitsaufwand der Beteiligten Kollegen/innen entspricht. Weiterhin sind
finanzielle Mittel für eine begleitende schulinterne Lehrerfortbildung
erforderlich, die eine professionelle Schulentwicklung ermöglichst.
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Eine Erhöhung der Anzahl der
Planstellen in A14, damit lang gediente Kolleginnen und Kollegen Aussicht auf
Beförderung nach A14 erhalten. (Stellenkegel für Rheinland-Pfalz : 65% A14
Stellen, 35% A13 Stellen. Saarland 46% A14, 54% A13)
Qualität von Schule setzt motivierte Lehrerinnen und Lehrer voraus. Dem
widerspricht die fehlende Aussicht auf Beförderung von A13 nach A14 für viele
Kollegen und Kolleginnen. Die GEW fordert eine deutliche Erhöhung der Anzahl
der Planstellen in A14, damit die Kolleginnen und Kollegen Aussicht auf
Beförderung nach A14 erhalten. Die bisherige Praxis ca. 10 Beförderungen pro
Jahr ist sehr unbefriedigend angesichts der Anforderungen die an
Berufsschullehrer/innen gestellt werden.
Begründung: Bei Bedarf mündlich
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