B15

Antragsteller: FG Gesamtschulen

 

Betrifft: Qualitätsentwicklung in Schulen



Der LVV möge beschließen:

Der Minister für Bildung, Kultur und Wissenschaft wird aufgefordert, den Qualitätsentwicklungsprozess in saarländischen Schulen in der Zielrichtung auf ein chancengleiches und demokratisches Schulwesen voranzutreiben.

Der Minister hat Sorge dafür zu tragen, dass Schulen ausreichend Ressourcen zu Verfügung gestellt werden.
 

Begründung:

Pädagogische Qualität ist nicht nur an den Ergebnissen zu erkennen, sondern vor allem auch an den Fortschritten, die erreicht werden. Gute Ergebnisse und große Fortschritte sind dann zu erzielen, wenn auch die Qualität des Inputs (personelle und materielle Ressourcen) und des pädagogischen Prozesses (Schul- sowie Lehr-/Lernkultur) stimmt.

Qualitätskontrollen und Standardsicherung sind nur sinnvoll und seriös durchführbar, wenn Zielklarheit und Einvernehmen über zu ziehende Schlussfolgerungen besteht. Die zu ziehenden Schlussfolgerungen müssen sich an den Zielen eines chancengleichen und demokratischen Schulwesens orientieren. Das bedeutet: Es muss ein umfassendes System von vertiefender Ursachenforschung und von Unterstützungsmaßnahmen geben, um überall im Saarland an allen Schulen eine möglichst gleichmäßig hohe Qualität zu erreichen.

Für alle Qualitätsprozesse müssen ausreichend personelle und materielle Ressourcen zur Verfügung stehen. Qualitätsentwicklung kann nicht „nebenher“ geleistet werden, sonst bleibt sie zufällig und Stückwerk.

Entschieden wendet sich die GEW gegen die Versuche des Ministeriums, durch Schulschließungen Mittel für den Aufbau einer Qualitätsagentur umzuschichten.

Diese Umschichtung zugunsten der Kontrolle der Ergebnisse -statt in die Prozessqualität zu investieren- steht im Widerspruch zu allen Erkenntnissen der Qualitätsentwicklung.
 

Die GEW, Landesverband Saarland, fordert für die Qualitätsentwicklung in Schulen:

  • Entwicklung eines förderorientierten Qualitätskonzepts.
    Kerngedanke ist: „Statt Ranking und Konkurrenz: Qualitätsentwicklung und Vergleichbarkeit mit Hilfe von Kommunikation und Kooperation“.
     

  • Weg vom Konkurrenzprinzip zwischen Einzelschulen.
    Statt dessen Kooperation, um die pädagogische Qualitätsentwicklung voranzubringen.
    Qualitätsentwicklung zeigt sich an den erreichten Fortschritten, nicht in punktuellen Vergleichen. Schulranking auf der Basis punktueller Fachleistungstests lehnt die GEW mit Nachdruck ab.
     

  • Einbeziehung und Information von Eltern und Öffentlichkeit in Qualitätsentwicklungsprozesse. Als an der Schule Beteiligte haben sie ein Recht auf Information über die Entwicklung der Schulen und des Gesamtsystems.
     

  • Qualität besteht aus einer Vielzahl von Faktoren. Es bedarf eines intensiven Diskussionsprozesses über Entwicklungsziele und Indikatoren, um die erreichten Fortschritte zu messen.
     

Qualitätsentwicklung als Prozess

Qualitätsentwicklung wird oft gleich gesetzt mit „Outputorientierter Steuerung“, d.h. das Gesamtsystem Schule bzw. vor allem die Einzelschulen werden nur noch über ihre Ergebnisse gesteuert. Damit sind verschiedene Risiken verbunden: Die Ökonomisierung von Bildung, damit einhergehend ein verengter Bildungsbegriff auf unmittelbar wirtschaftlich verwertbare Kompetenzen sowie pädagogische Verarmung („teaching to the test“). Umfassende Bildung als individuelles Menschenrecht und ihre Bedeutung für die demokratische Entwicklung der Gesellschaft müssen demgegenüber im gesellschaftlichen Diskurs immer wieder behauptet und verteidigt werden. Sie sind letztlich auch für die ökonomische Entwicklung von zentraler Bedeutung.
 

Qualitätsentwicklung an der Einzelschule

Maßnahmen der Qualitäts- und Standardsicherung sowie der internen und externen Evaluation müssen in Übereinstimmung mit den Zielen der pädagogischen und demokratischen Schulentwicklung und eines schüler-, handlungs- und problemorientierten Unterrichts stehen.

Zentrale Abschlussprüfungen und standardisierte Schulleistungstests zur Schülerbewertung können diese Anforderungen nur erfüllen, wenn die Aufgabenstellungen keine den Unterricht gängelnden Wirkungen entfalten, sondern Raum lassen für den Erwerb umfassender Bildung.

Die Verbesserung der Unterrichtsqualität ist auch abhängig von Faktoren, die von der einzelnen Lehrkraft nicht zu beeinflussen sind (z. B. Klassenstärke, soziale Zusammensetzung der Lerngruppe).

Die gesamte Schulgemeinde soll die Schul- und Qualitätsentwicklung tragen.

Besondere Bedeutung kommt der aktiven Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern zu. Die GEW misst der internen Evaluation zentrale Bedeutung zu.
Die Bewertung und Evaluierung von Lernprozessen und Unterricht muss curricular verankert und mit ausreichender Arbeits- und Lernzeit ausgestattet sein. Datenhoheit und Persönlichkeitsschutz müssen garantiert sein. Die (Selbst-) Bewertungskompetenz der Schülerinnen und Schüler soll systematisch entwickelt und auch in schriftlich fixierte Bewertungen einbezogen werden.

Weitere sinnvolle Qualitätsinstrumente und -maßnahmen der selbst gesteuerten internen und externen Evaluation können sein:

  • Schulübergreifende Qualitätszirkel,
     

  • Netzwerke mit anderen Schulen,
     

  • Kooperationen mit Wissenschaft und Beratungsstellen,
     

  • Vergleichsarbeiten, die der Selbstvergewisserung von Lerngruppen, LehrerInnen und Schulen dienen,
     

  • Stichproben, Fallstudien, Diagnoseinstrumente für die schulinterne Evaluation,
     

  • lokale und regionale pädagogische Konferenzen,
     

  • Schulwettbewerbe.
     

Schulbehörden und Schulaufsicht tragen die Verantwortung für ein chancengleiches, demokratisches Schulwesen als Gesamtsystem.

Sie steuern über Standardsetzung und -überprüfung, Ressourcenzuweisung und die Bereitstellung ausreichender Unterstützungssysteme. Letztere umfassen vor allem Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung, der schulpsychologischen und medizinischen Dienste sowie der Unterstützung der pädagogischen Schul- und Qualitätsentwicklung.