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Die GEW setzt sich weiterhin für die
Einrichtung von betrieblichen Interessenvertretungen in allen kirchlichen,
kommunalen und in Vereinsträgerschaft befindlichen Bildungs- und
Sozialeinrichtungen ein. Begründung: Vor dem Hintergrund zunehmender Deregulierungstendenzen auch im Bereich der sozialen Arbeit ergeben sich erste Auswirkungen für die Gestaltung der tariflichen Rahmenbedingungen. Tendenziell ist festzustellen, dass professionelle soziale Arbeit zunehmend in den Bereich indifferenter Dienstleistungen abgedrängt werden soll. Ziel ist dabei der Abbau von Arbeitsplätzen zugunsten von befristeten Verträgen im Zusammenhang mit einer zunehmenden Privatisierung sozialer Einrichtungen, die in verschiedene Gesellschaftsformen, wie z.B. GmbH’s überführt werden. Zudem ist eine Abdrängung in sog. „Soialraum-Projekte“ mit diffuser Zielrichtung und ohne Mitbestimmung zu beobachten. Zugleich ist bereits seit längerer Zeit zu beobachten, dass soziale Arbeit als eine ad hoc messbare Größe definiert werden soll, die über verschiedene bürokratische Erfolgsparameter zu definieren ist. Hinzu kommt, dass über die aktuelle EU-Richtlinie sog. „Bachelor“ Abschlüsse auch dann zu professioneller Sozialarbeit berechtigen sollen, wenn der Schwerpunkt des Abschlusses z.B. im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich erworben wurde. Dieser Zerschlagung bewährter Strukturen
und der drohenden Deprofessionalisierung von Sozialarbeit muss entschieden
begegnet werden. Es ist festzustellen, dass das Betriebsverfassungsgesetz in
seiner derzeitigen Form Möglichkeiten für die Organisation einer erfolgreichen
Gegenbewegung bereithält, die es dringend zu nutzen gilt. |