D1

Antragsteller: FG Sozialpädagogische Berufe

 

Betrifft: Zeitplan für die Herstellung von Barrierefreiheit an
Schulen des Saarlandes



Der LVV möge beschließen:

Die GEW Saar fordert von der Landesregierung die Entwicklung eines Zeitplans zur Herstellung von Barrierefreiheit für behinderte SchülerInnen an allen Schulen des Saarlandes und die Bereitstellung entsprechender Finanzen für Umbaumaßnahmen.
 

Begründung:

Bereits im November 2003 wurde das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (SBGG) beschlossen. Laut §1 ist es das Ziel des Gesetzes "Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen in der Gesellschaft zu gewährleisten".

Schon vor der Beschlussfassung hat die GEW in ihrer Stellungnahme kritisiert, dass das Bildungssystem aus dem Gesetzestext ausgenommen wurde. Bildung stellt einen Kernbereich gesellschaftlicher Teilhabe dar. Gerade im Kindes- und Jugendalter kann der vorurteilsfreiere Umgang von Nichtbehinderten und Behinderten miteinander eingeübt werden und das Bewusstsein für Ungleichbehandlungen und Diskriminierungen geschärft werden.

Die Verweigerung einer Integration einer/s behinderten Schüler/in aufgrund unzureichender "baulicher, räumlicher, sachlicher und personeller Vorraussetzungen" (§4 IVO) stellt in diesem Zusammenhang eine Benachteiligung für behinderte SchülerInnen dar und widerspricht dem Geist des SBGG.

Eine weitere Benachteiligung ergibt sich daraus, dass Schulen für Behinderte nicht alle Schulabschlüsse gewährleisten können. Dies führt zu einer massiven Bildungsbenachteiligung behinderter SchülerInnen.