| Betrifft: |
Gesundheitsgefahren durch Schulbauten und
Turnhallen |
Der LVV möge beschließen,
zu folgen Punkten die Landesregierung
anzufragen,
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ob es systematische Untersuchungen über
die Gesundheitsgefahren durch Schulgebäude und Turnhallen vor allem aus den
sechziger und siebziger Jahren gibt,
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welche belastenden Stoffe und
Materialien aus der Sicht der Landesregierung untersucht werden müssten und
welche Belastungen bzw. Gesundheitsgefährdungen PCB, PAK, Holzschutzmittel,
Flammschutzmittel, TBEH, Zinnverbindungen, KMF, Asbest, Schimmelrückstände,
VOC, Weichmacher und Formaldehyd beigemessen werden,
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welche Gespräche es hinsichtlich
Gesundheitsgefährdungen mit den Schulträgern, insbesondere mit den kommunalen
Spitzenverbänden gab oder gibt und welche Maßnahmen zur Beseitigung vorgesehen
bzw. eingeleitet wurden,
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welche Maßnahmen bei
gesundheitsgefährdenen Stoffen wie hohe Asbestbelastung oder Holzschutzmittel
zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vorgesehen sind,
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wie die arbeitsmedizinische Versorgung
der Lehrkräfte im Falle einer durch den Schulhausbau verursachten
Gesundheitsbelastung geregelt ist, und inwieweit individuelle
Gefährdungsbeurteilungen bzgl. der Luftbelastung durch obige (2.) Stoffe
vorgenommen werden um entsprechende Therapien anwenden zu können,
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wie garantiert werden kann, dass die
Schüler/innen, die Eltern, die Lehrkräfte und in der Schule Arbeitende sowie
die Öffentlichkeit über festgestellte Gefährdungen und entsprechende Maßnahmen
rechtzeitig informiert werden.
Begründung:
Auftretende Gesundheitsstörungen bei
KollegInnen und SchülerInnen lassen die Vermutung nach Verunreinigung der Luft
in Innenräumen der Schulen und Turnhallen durch Innenraumschadstoffe entstehen.
Durch verbesserte Messmethoden können derartige Gesundheits- gefährdungen in
Innenräumen nachgewiesen werden. Es ist nicht bekannt, dass im Saarland solche
Untersuchungen durchgeführt wurden oder werden.
Die Öffentlichkeit und insbesondere die
Betroffenen (Schüler, Eltern, Lehrkräfte, kommunale Bedienstete, pädagogische
Kräfte) haben ein Anrecht darauf, zu erfahren, ob Schulbauten
gesundheitsgefährdend sind und welche Sanierungs- oder Gesundheitsmaßnahmen
geplant sind.
Deshalb ist es notwendig mit den
Schulträgern Konzepte zu entwickeln, die eine schnelle Information über
Gesundheitsbelastungen zum Ziele haben.
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