D2

Antragsteller: GV

 

Betrifft: Gesundheitsgefahren durch Schulbauten und Turnhallen



Der LVV möge beschließen,

zu folgen Punkten die Landesregierung anzufragen,

  1. ob es systematische Untersuchungen über die Gesundheitsgefahren durch Schulgebäude und Turnhallen vor allem aus den sechziger und siebziger Jahren gibt,
     

  2. welche belastenden Stoffe und Materialien aus der Sicht der Landesregierung untersucht werden müssten und welche Belastungen bzw. Gesundheitsgefährdungen PCB, PAK, Holzschutzmittel, Flammschutzmittel, TBEH, Zinnverbindungen, KMF, Asbest, Schimmelrückstände, VOC, Weichmacher und Formaldehyd beigemessen werden,
     

  3. welche Gespräche es hinsichtlich Gesundheitsgefährdungen mit den Schulträgern, insbesondere mit den kommunalen Spitzenverbänden gab oder gibt und welche Maßnahmen zur Beseitigung vorgesehen bzw. eingeleitet wurden,
     

  4. welche Maßnahmen bei gesundheitsgefährdenen Stoffen wie hohe Asbestbelastung oder Holzschutzmittel zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vorgesehen sind,
     

  5. wie die arbeitsmedizinische Versorgung der Lehrkräfte im Falle einer durch den Schulhausbau verursachten Gesundheitsbelastung geregelt ist, und inwieweit individuelle Gefährdungsbeurteilungen bzgl. der Luftbelastung durch obige (2.) Stoffe vorgenommen werden um entsprechende Therapien anwenden zu können,
     

  6. wie garantiert werden kann, dass die Schüler/innen, die Eltern, die Lehrkräfte und in der Schule Arbeitende sowie die Öffentlichkeit über festgestellte Gefährdungen und entsprechende Maßnahmen rechtzeitig informiert werden.
     

Begründung:

Auftretende Gesundheitsstörungen bei KollegInnen und SchülerInnen lassen die Vermutung nach Verunreinigung der Luft in Innenräumen der Schulen und Turnhallen durch Innenraumschadstoffe entstehen. Durch verbesserte Messmethoden können derartige Gesundheits- gefährdungen in Innenräumen nachgewiesen werden. Es ist nicht bekannt, dass im Saarland solche Untersuchungen durchgeführt wurden oder werden.

Die Öffentlichkeit und insbesondere die Betroffenen (Schüler, Eltern, Lehrkräfte, kommunale Bedienstete, pädagogische Kräfte) haben ein Anrecht darauf, zu erfahren, ob Schulbauten gesundheitsgefährdend sind und welche Sanierungs- oder Gesundheitsmaßnahmen geplant sind.

Deshalb ist es notwendig mit den Schulträgern Konzepte zu entwickeln, die eine schnelle Information über Gesundheitsbelastungen zum Ziele haben.