Initiativantrag


Antragsteller: FG Berufliche Schulen

 

Betrifft: Umsetzung des Berufsbildungsgesetzes auf Länderebene



Der LVV möge beschließen:

Die GEW setzt sich im DGB und bildungspolitisch dafür ein, dass die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zum Berufsbildungsreformgesetz auch im Saarland umgesetzt werden. Die wesentlichen Punkte sind:

1) Einrichten von berufsschulischen Bildungsgängen in denen Schüler/Schülerinnen die Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf ermöglicht wird und bei denen gemäß § 43 Abs. 2 BBiG für die Absolventen ein Rechtsanspruch auf eine Kammerprüfung besteht.

2) In vollzeitschulischen Bildungsgängen sollen curriculare Freiräume geschaffen werden, um einen angemessenen Anteil an fachpraktischer Ausbildung zu integrieren, d.h. die Wirtschaft steht in der Verantwortung ausreichende Praktikumsplätze zur Verfügung zu stellen.

3) Schulische Leistungen in der dualen Ausbildung sollen mehr beachtet werden, indem gutachterliche Stellungnahmen der Berufsschulen in die Kammerprüfung einbezogen und im Kammerzeugnis schulische Leistungen mit ausgewiesen werden.
 

Begründung:

Siehe Antrag B 13 neu. Begründung erfolgt bei Bedarf mündlich.