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LA-Anträge 2006

 

 Initiativantrag 
Antragsteller: FG Sozialpädagogische Berufe
Betrifft: Für eine angemessene Entgeltordnung im Erziehungs-
und Sozialbereich
 

Beschlussvorschlag:

Die GEW Saarland setzt sich im Rahmen der anstehenden Verhandlungen über eine neue Entgeltordnung im öffentlichen Dienst für folgende Forderungen ein:

  • Verankerung der Fachschulausbildung als neues und eigenständiges Grundmerkmal.

  • Keine Diskriminierung von Berufen, die überwiegend von Frauen ausgeübt werden, gegenüber anderen Berufen, die eine Fachschulausbildung voraussetzen

  • Eingruppierung von Erziehrinnen in EG 8

  • Als Heraushebungskriterien für Höhergruppierungen sollten vereinbart werden:

  • Zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten

  • Komplexität der Tätigkeit

  • Verantwortung (für Finanz- und Sachmittel, Menschen, Umwelt,
    Arbeitsergebnisse unterstellter und nicht unterstellter Personen)

  • Soziale Kompetenz

  • Planen und Organisieren

  • Besondere physische und psychische Belastungen

Die GEW-Saarland verstärkt ihre Bemühungen, die Bewertung der Tätigkeit von sozialpädagogischen Berufen zu einem öffentlichen Thema zu machen und eine schlechtere Bezahlung der Angestellten im Erziehungs- und Sozialbereich zu verhindern, indem sie

  • die eigenen Mitglieder in allen Bereichen durch die EuWiS, Seminare und Veranstaltungen breit informiert und zu Engagement und solidarischer Unterstützung aufruft,

  • den kontinuierlichen Informationsaustausch mit den Verantwortlichen für Tarifpolitik und den übrigen Betroffenen von ver.di Saar fortsetzt, die GEW Broschüre „Argumente zur Eingruppierung von sozialpädagogischen Berufen“ offiziell an den ver.di-Landesvorstand überreicht, GEW Positionen offensiv einbringt und nach Möglichkeit gemeinsame Veranstaltungen durchführt. ,

  • und eine öffentliche Kampagne mit Presse-Erklärungen, Argumentations- hilfen für Betriebsräte und Betriebsversammlungen, Flyern, Info-Veranstaltungen u.ä. durchführt.


Begründung:

Am 01. Oktober 2005 wurde der BAT für den Bereich des Bundes und der Kommunen durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) abgelöst. Zum 01. November 2006 folgten die Länder (TdL). Die Bestimmungen zur Eingruppierung der verschiedenen Berufe, wozu auch die Vergütungsordnung gehört, bleiben vorerst in Kraft. Bis zum 30. September 2007 soll zwischen Gewerkschafts- und Arbeitgeberseite eine neue Entgeltordnung verhandelt werden, auf deren Grundlage alle Beschäftigten neu eingruppiert werden sollen.

Die bisher vereinbarten Eckeingruppierungen fußen auf drei Qualifikationsebenen.

  • Entgeltgruppe (EG) 5: Tätigkeiten, die eine dreijährige Berufsausbildung voraussetzen

  • EG 9: Tätigkeiten, die ein Fachhochschulstudium voraussetzen

  • EG 13: Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium voraussetzen

Für die Berufe, die an Fachschulen ausgebildet werden, ist keine „Eckeingruppierung“ vorgesehen. Damit wurde auch für Erzieherinnen mit ihren bis zu fünfjährigen Ausbildungs-Verläufen keine passende Entgeltgruppe fixiert. So bekommen derzeit neu eingestellte Erzieherinnen in Kitas eine Vergütung nach EG 6, das entspricht dem früheren BAT VIb; früher konnten sie nach drei Jahren in BAT Vc aufsteigen. Diesen Aufstieg gibt es im TVöD nicht mehr; sie würden also ihr gesamtes Berufsleben in EG 6 bleiben. Wir fordern deshalb, die Fachschulausbildung als Grundmerkmal in der Entgeltordnung zu verankern und Erzieherinnen in EG 8 einzugruppieren.

Nach Vorstellungen der Arbeitgeberseite wären Höhergruppierungen nur nach drei aufeinander aufbauenden Heraushebungsmerkmalen möglich: „Schwierigkeit der Tätigkeit“, „Verantwortung“ sowie „Bedeutung“. Diese Kriterien spiegeln jedoch die wesentlichen Elemente der Tätigkeiten in Jugendhilfe, Sozialer Arbeit und Schule nicht wider.

Gegenwärtig gelten noch Übergangsregelungen für die derzeit Beschäftigten. Doch die ab 01. Oktober 2007 neu Angestellten werden über ihr gesamtes Berufsleben durch die Umstellung vom BAT auf den TVöD zum Teil erhebliche Einkommenseinbußen erleiden. Daran ändern auch Leistungszulagen für einen Teil der Beschäftigten nichts. Außerdem wird die angebliche Notwendigkeit, die komplizierte Struktur des BAT zu vereinfachen, durch die sich abzeichnende Ausdifferenzierung des TVöD ad absurdum geführt.

Deshalb sollte die GEW Saar bei der Diskussion um eine neue Entgeltordnung von sozialpädagogischen Berufen die in der Broschüre „Argumente zur Eingruppierung...“ (Hg.: GEW – HV, Mai 2006) entwickelte Argumentation unterstützen.

Dazu gehört auch, sich für eine Ausweitung der Heraushebungskriterien einzusetzen. Je nachdem, wie viele Kriterien die Tätigkeit erfüllt, erfolgt eine Eingruppierung in eine über der Eckeingruppierung liegenden Entgeltgruppe. So ist es auch möglich, nicht nur die nächsthöhere, sondern auch weitere Entgeltgruppen zu erreichen.

Nach den von uns geforderten Kriterien würde die Eingruppierung für den Beruf der Kinderpflegerin bei EG 5 liegen, mit zusätzlichen Kenntnissen und Fertigkeiten (Sprachen), Komplexität (heterogene Gruppen), Verantwortung, Sozialer Kompetenz usw. könnte eine Kinderpflegerin über die EG 7 hinaus aufsteigen.
Eine Erzieherin würde zu Beginn in EG 8 eingruppiert. Bei Tätigkeiten mit besonderen Anforderungen (Inklusion, Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII, Bildungsarbeit...), bei zusätzlich erworbenen Qualifikationen usw. würde sie in EG 9 eingruppiert.

Eine Sozialarbeiterin mit dem Abschluss einer FH oder BA würde bei Berufsbeginn in EG 9 eingruppiert, und könnte mit Erfüllung der oben genannten weiteren Kriterien bis zur EG 12 aufsteigen.

Damit die Beschäftigten, zumindest aber die interessierten Gewerkschaftskolleginnen und -kollegen sich in die laufende Diskussion einer neuen Entgeltordnung einbringen können, ist größtmögliche Transparenz notwendig. Deshalb müssen die damit befassten Hauptamtlichen und die GV- und Landesvorstands-Mitglieder laufend in den Gremien, der EuWiS und über Mailverteiler über die anstehenden Verhandlungen (auch mit ver.di) bzw. Blockaden seitens der Arbeitgeber berichten.

Wenn wir drastische Verschlechterungen der Bezahlung der Angestellten im Erziehungs- und Sozialbereich durch den künftigen TVöD bzw. TdL. verhindern wollen, müssen wir unsere Mitglieder mobilisieren und gemeinsam mit ver.di öffentlichen Druck erzeugen.

 

 
 © 2011 Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft - Landesverband Saarland  

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