Für eine angemessene Entgeltordnung im Erziehungs-
und Sozialbereich
Beschlussvorschlag:
Die GEW Saarland setzt sich im Rahmen der anstehenden
Verhandlungen über eine neue Entgeltordnung im öffentlichen
Dienst für folgende Forderungen ein:
Verankerung der Fachschulausbildung als neues und
eigenständiges Grundmerkmal.
Keine Diskriminierung von Berufen, die überwiegend von
Frauen ausgeübt werden, gegenüber anderen Berufen, die eine
Fachschulausbildung voraussetzen
Eingruppierung von Erziehrinnen in EG 8
Als Heraushebungskriterien für Höhergruppierungen sollten
vereinbart werden:
Zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten
Komplexität der Tätigkeit
Verantwortung (für Finanz- und Sachmittel, Menschen,
Umwelt, Arbeitsergebnisse unterstellter und nicht unterstellter
Personen)
Soziale Kompetenz
Planen und Organisieren
Besondere physische und psychische Belastungen
Die GEW-Saarland verstärkt ihre Bemühungen, die Bewertung
der Tätigkeit von sozialpädagogischen Berufen zu einem
öffentlichen Thema zu machen und eine schlechtere Bezahlung
der Angestellten im Erziehungs- und Sozialbereich zu
verhindern, indem sie
die eigenen Mitglieder in allen Bereichen durch die EuWiS,
Seminare und Veranstaltungen breit informiert und zu
Engagement und solidarischer Unterstützung aufruft,
den kontinuierlichen Informationsaustausch mit den
Verantwortlichen für Tarifpolitik und den übrigen
Betroffenen von ver.di Saar fortsetzt, die GEW Broschüre
„Argumente zur Eingruppierung von sozialpädagogischen
Berufen“ offiziell an den ver.di-Landesvorstand überreicht,
GEW Positionen offensiv einbringt und nach Möglichkeit
gemeinsame Veranstaltungen durchführt. ,
und eine öffentliche Kampagne mit Presse-Erklärungen,
Argumentations- hilfen für Betriebsräte und
Betriebsversammlungen, Flyern, Info-Veranstaltungen u.ä.
durchführt.
Begründung:
Am 01. Oktober 2005 wurde der BAT für den Bereich des Bundes
und der Kommunen durch den Tarifvertrag für den öffentlichen
Dienst (TVöD) abgelöst. Zum 01. November 2006 folgten die
Länder (TdL). Die Bestimmungen zur Eingruppierung der
verschiedenen Berufe, wozu auch die Vergütungsordnung
gehört, bleiben vorerst in Kraft. Bis zum 30. September 2007
soll zwischen Gewerkschafts- und Arbeitgeberseite eine neue
Entgeltordnung verhandelt werden, auf deren Grundlage alle
Beschäftigten neu eingruppiert werden sollen.
Die bisher vereinbarten Eckeingruppierungen fußen auf drei
Qualifikationsebenen.
Entgeltgruppe (EG) 5: Tätigkeiten, die
eine dreijährige Berufsausbildung voraussetzen
EG 9: Tätigkeiten, die ein
Fachhochschulstudium voraussetzen
EG 13: Tätigkeiten, die ein
Hochschulstudium voraussetzen
Für die Berufe, die an Fachschulen ausgebildet werden, ist
keine „Eckeingruppierung“ vorgesehen. Damit wurde auch für
Erzieherinnen mit ihren bis zu fünfjährigen
Ausbildungs-Verläufen keine passende Entgeltgruppe fixiert.
So bekommen derzeit neu eingestellte Erzieherinnen in Kitas
eine Vergütung nach EG 6, das entspricht dem früheren BAT
VIb; früher konnten sie nach drei Jahren in BAT Vc
aufsteigen. Diesen Aufstieg gibt es im TVöD nicht mehr; sie
würden also ihr gesamtes Berufsleben in EG 6 bleiben. Wir
fordern deshalb, die Fachschulausbildung als Grundmerkmal in
der Entgeltordnung zu verankern und Erzieherinnen in EG 8
einzugruppieren.
Nach Vorstellungen der Arbeitgeberseite wären
Höhergruppierungen nur nach drei aufeinander aufbauenden
Heraushebungsmerkmalen möglich: „Schwierigkeit der
Tätigkeit“, „Verantwortung“ sowie „Bedeutung“. Diese
Kriterien spiegeln jedoch die wesentlichen Elemente der
Tätigkeiten in Jugendhilfe, Sozialer Arbeit und Schule nicht
wider.
Gegenwärtig gelten noch Übergangsregelungen für die derzeit
Beschäftigten. Doch die ab 01. Oktober 2007 neu Angestellten
werden über ihr gesamtes Berufsleben durch die Umstellung
vom BAT auf den TVöD zum Teil erhebliche Einkommenseinbußen
erleiden. Daran ändern auch Leistungszulagen für einen Teil
der Beschäftigten nichts. Außerdem wird die angebliche
Notwendigkeit, die komplizierte Struktur des BAT zu
vereinfachen, durch die sich abzeichnende Ausdifferenzierung
des TVöD ad absurdum geführt.
Deshalb sollte die GEW Saar bei der Diskussion um eine neue
Entgeltordnung von sozialpädagogischen Berufen die in der
Broschüre „Argumente zur Eingruppierung...“ (Hg.: GEW – HV,
Mai 2006) entwickelte Argumentation unterstützen.
Dazu gehört auch, sich für eine Ausweitung der
Heraushebungskriterien einzusetzen. Je nachdem, wie viele
Kriterien die Tätigkeit erfüllt, erfolgt eine Eingruppierung
in eine über der Eckeingruppierung liegenden Entgeltgruppe.
So ist es auch möglich, nicht nur die nächsthöhere, sondern
auch weitere Entgeltgruppen zu erreichen.
Nach den von uns geforderten Kriterien würde die
Eingruppierung für den Beruf der Kinderpflegerin bei EG 5
liegen, mit zusätzlichen Kenntnissen und Fertigkeiten
(Sprachen), Komplexität (heterogene Gruppen), Verantwortung,
Sozialer Kompetenz usw. könnte eine Kinderpflegerin über die
EG 7 hinaus aufsteigen.
Eine Erzieherin würde zu Beginn in EG 8 eingruppiert. Bei
Tätigkeiten mit besonderen Anforderungen (Inklusion, Hilfen
zur Erziehung nach SGB VIII, Bildungsarbeit...), bei
zusätzlich erworbenen Qualifikationen usw. würde sie in EG 9
eingruppiert.
Eine Sozialarbeiterin mit dem Abschluss einer FH oder BA
würde bei Berufsbeginn in EG 9 eingruppiert, und könnte mit
Erfüllung der oben genannten weiteren Kriterien bis zur EG
12 aufsteigen.
Damit die Beschäftigten, zumindest aber die interessierten
Gewerkschaftskolleginnen und -kollegen sich in die laufende
Diskussion einer neuen Entgeltordnung einbringen können, ist
größtmögliche Transparenz notwendig. Deshalb müssen die
damit befassten Hauptamtlichen und die GV- und
Landesvorstands-Mitglieder laufend in den Gremien, der EuWiS
und über Mailverteiler über die anstehenden Verhandlungen
(auch mit ver.di) bzw. Blockaden seitens der Arbeitgeber
berichten.
Wenn wir drastische Verschlechterungen der Bezahlung der
Angestellten im Erziehungs- und Sozialbereich durch den
künftigen TVöD bzw. TdL. verhindern wollen, müssen wir
unsere Mitglieder mobilisieren und gemeinsam mit ver.di
öffentlichen Druck erzeugen.