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Pressemitteilung 16-2008

18.06.2008

 Gesetzentwurf zur Änderung der Lehrerbesoldung
 GEW: Nur Teilverbesserung bei Schaffung neuer Ungerechtigkeiten

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Landesverband Saarland, sieht im Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion zur Änderung der Lehrerbesoldung nur Teilverbesserungen. Sie befürchtet durch die Finanzierungskonzeption eine neue Ungerechtigkeit in der Lehrerbezahlung sowie die Gefahr der Abwanderung von JunglehrerInnen aus dem Saarland in andere Bundesländer, in denen die Lehrer besser bezahlt werden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, Hauptschullehrern an Erweiterten Realschulen und Gesamtschulen eine Zulage in Höhe von 200,- Euro monatlich zu zahlen, um die Differenz der Besoldungsgruppen zwischen Hauptschullehrern (A12) und Realschullehrern (A13) zur Hälfte auszugleichen. Als Begründung wird angeführt, dass diese Lehrkräfte an den genannten Schulen eine „ähnliche Arbeit“ verrichten. Laut Angaben der CDU soll dadurch mehr Besoldungsgerechtigkeit zwischen den Lehrämtern hergestellt werden.

Zur Finanzierung dieser Zulage sollen neu einzustellende Lehrkräfte des gehobenen Dienstes, das sind die RealschullehrerInnen, in der Besoldung monatlich um 300,- Euro abgesenkt werden. Weiterhin ist vorgesehen, Lehrkräfte, die Mangelfächer unterrichten, von dieser Absenkung auszunehmen.

Für die GEW stellt der geplante Gesetzentwurf nur eine finanzielle Teilverbesserung der Hauptschullehrkräfte dar, weil keine volle Gleichbezahlung mit den Realschullehrkräften erfolgt, sondern nur eine Zulage etwa die Hälfte der Höhe der Gehaltsdifferenz zwischen den beiden Lehrergruppen ausgleicht. Des Weiteren kritisiert die GEW, dass nicht alle HauptschullehrerInnen in den Genuss der Zulagenregelung kommen werden, da hierzu ein Auswahlverfahren nach Antragsstellung der Betroffenen an der Schule vorzunehmen ist.

Klaus Kessler sagt dazu: „Hier wird ein bürokratischer Popanz aufgebaut, der das Klima an den Schulen dadurch vergiftet, dass der Schulleiter durch die Beurteilung von gestandenen Hauptschullehrkräften letztendlich noch über die Bezahlung dieser erfahrenen Pädagogen mit zu entscheiden hat. Ich halte das für ein unmögliches Verfahren, das nochmal überprüft werden muss.“

Grundsätzlich abzulehnen ist aus GEW-Sicht die Absenkung der Eingangsbesoldung für neu ein zustellende Realschullehrer mitsamt der vorgesehenen Ausnahmeregelung. Hierzu sagt GEW-Chef Klaus Kessler: „ Dies ist der Einstieg in eine generelle Absenkung der Lehrerbesoldung als dauerhafte Sparmaßnahme im Schulbereich, der wir unseren entscheidenden Widerstand entgegen setzen werden. Die vorgesehene Ausnahmeregelung für Lehrer mit Mangelfächern spaltet zudem die Lehrerschaft in solche, die bei gleicher Ausbildung und gleicher Arbeit wiederum unterschiedlich bezahlt werden. Das Argument der CDU-Fraktion und der Landesregierung, eine Gerechtigkeitslücke bei den Hauptschullehrern zu schließen wird dadurch entkräftet, dass sie eine neue Gerechtigkeitslücke bei Junglehrern öffnet. Ebenso wenig wird der viel geschworene Leistungsgedanke durch eine solche Maßnahme gestärkt. Wenn das Gesetz wie vorgesehen zur Anwendung kommt, wird es passieren, dass Lehrer mit Mangelfächern wie bspw. Mathematik und Physik trotz schlechter Noten eingestellt werden und nach A13 bezahlt werden und Lehrkräfte, die gesellschaftswissenschaftliche Fächer unterrichten, wie bspw. Deutsch und Geschichte, trotz guter Noten schlechter bezahlt werden. Das hat mit Leistungsbezahlung überhaupt nicht zu tun. Hier orientiert sich die Bezahlung an arbeitsmarktpolitischen und marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten, eine aus meiner Sicht gefährliche Tendenz, die zudem der Qualitätsentwicklung an den Schulen schadet.“

Abschließend fordert die GEW, dass alle Hauptschullehrkräfte ohne Ausnahme, unter der Voraussetzung der gleichen Arbeit wie Realschullehrkräfte auch die gleiche Besoldung erhalten und die Finanzierung dieser Besoldungserhöhung nicht durch eine Absenkung von neu ein zustellenden Lehrkräften erfolgt.

 
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