Gesetzentwurf zur
Änderung der Lehrerbesoldung
GEW: Nur Teilverbesserung bei Schaffung neuer Ungerechtigkeiten
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW),
Landesverband Saarland, sieht im Gesetzentwurf der
CDU-Landtagsfraktion zur Änderung der Lehrerbesoldung nur
Teilverbesserungen. Sie befürchtet durch die Finanzierungskonzeption
eine neue Ungerechtigkeit in der Lehrerbezahlung sowie die Gefahr
der Abwanderung von JunglehrerInnen aus dem Saarland in andere
Bundesländer, in denen die Lehrer besser bezahlt werden.
Der Gesetzentwurf sieht vor, Hauptschullehrern an Erweiterten
Realschulen und Gesamtschulen eine Zulage in Höhe von 200,- Euro
monatlich zu zahlen, um die Differenz der Besoldungsgruppen zwischen
Hauptschullehrern (A12) und Realschullehrern (A13) zur Hälfte
auszugleichen. Als Begründung wird angeführt, dass diese Lehrkräfte
an den genannten Schulen eine „ähnliche Arbeit“ verrichten. Laut
Angaben der CDU soll dadurch mehr Besoldungsgerechtigkeit zwischen
den Lehrämtern hergestellt werden.
Zur Finanzierung dieser Zulage sollen neu einzustellende Lehrkräfte
des gehobenen Dienstes, das sind die RealschullehrerInnen, in der
Besoldung monatlich um 300,- Euro abgesenkt werden. Weiterhin ist
vorgesehen, Lehrkräfte, die Mangelfächer unterrichten, von dieser
Absenkung auszunehmen.
Für die GEW stellt der geplante Gesetzentwurf nur eine finanzielle
Teilverbesserung der Hauptschullehrkräfte dar, weil keine volle
Gleichbezahlung mit den Realschullehrkräften erfolgt, sondern nur
eine Zulage etwa die Hälfte der Höhe der Gehaltsdifferenz zwischen
den beiden Lehrergruppen ausgleicht. Des Weiteren kritisiert die
GEW, dass nicht alle HauptschullehrerInnen in den Genuss der
Zulagenregelung kommen werden, da hierzu ein Auswahlverfahren nach
Antragsstellung der Betroffenen an der Schule vorzunehmen ist.
Klaus Kessler sagt dazu: „Hier wird ein bürokratischer Popanz
aufgebaut, der das Klima an den Schulen dadurch vergiftet, dass der
Schulleiter durch die Beurteilung von gestandenen
Hauptschullehrkräften letztendlich noch über die Bezahlung dieser
erfahrenen Pädagogen mit zu entscheiden hat. Ich halte das für ein
unmögliches Verfahren, das nochmal überprüft werden muss.“
Grundsätzlich abzulehnen ist aus GEW-Sicht die Absenkung der
Eingangsbesoldung für neu ein zustellende Realschullehrer mitsamt
der vorgesehenen Ausnahmeregelung. Hierzu sagt GEW-Chef Klaus
Kessler: „ Dies ist der Einstieg in eine generelle Absenkung der
Lehrerbesoldung als dauerhafte Sparmaßnahme im Schulbereich, der wir
unseren entscheidenden Widerstand entgegen setzen werden. Die
vorgesehene Ausnahmeregelung für Lehrer mit Mangelfächern spaltet
zudem die Lehrerschaft in solche, die bei gleicher Ausbildung und
gleicher Arbeit wiederum unterschiedlich bezahlt werden. Das
Argument der CDU-Fraktion und der Landesregierung, eine
Gerechtigkeitslücke bei den Hauptschullehrern zu schließen wird
dadurch entkräftet, dass sie eine neue Gerechtigkeitslücke bei
Junglehrern öffnet. Ebenso wenig wird der viel geschworene
Leistungsgedanke durch eine solche Maßnahme gestärkt. Wenn das
Gesetz wie vorgesehen zur Anwendung kommt, wird es passieren, dass
Lehrer mit Mangelfächern wie bspw. Mathematik und Physik trotz
schlechter Noten eingestellt werden und nach A13 bezahlt werden und
Lehrkräfte, die gesellschaftswissenschaftliche Fächer unterrichten,
wie bspw. Deutsch und Geschichte, trotz guter Noten schlechter
bezahlt werden. Das hat mit Leistungsbezahlung überhaupt nicht zu
tun. Hier orientiert sich die Bezahlung an arbeitsmarktpolitischen
und marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten, eine aus meiner Sicht
gefährliche Tendenz, die zudem der Qualitätsentwicklung an den
Schulen schadet.“
Abschließend fordert die GEW, dass alle Hauptschullehrkräfte ohne
Ausnahme, unter der Voraussetzung der gleichen Arbeit wie
Realschullehrkräfte auch die gleiche Besoldung erhalten und die
Finanzierung dieser Besoldungserhöhung nicht durch eine Absenkung
von neu ein zustellenden Lehrkräften erfolgt.