Seit der letzten Wahl wird das Saarland von der
„Jamaika“-Koalition reagiert, und das Bildungsministerium wurde
von einem ehemaligen GEW-Vorsitzenden übernommen. Deshalb hatte
ich die Hoffnung, im Koalitionsvertrag grundsätzliche Positionen
der GEW im Bereich der frühkindlichen Bildung wiederzufinden.
Nach dem Durchlesen des Koalitionsvertrages, insbesondere des
Artikels „Bildung und Betreuung“, ist mir jedoch klar geworden,
dass nichts, aber auch gar nichts verstanden wurde, wenn es um
frühkindliche Bildung geht.
Während die Einleitung durchaus wohlwollend klingt und sich die
folgenden Abschnitte weitgehend vernünftig anhören (obwohl sich
auch hier Diskussionsbedarf ergibt) verursacht der Abschnitt
„Schulvorbereitungsjahr“ bei mir doch deutliches Unbehagen –
wenn nicht sogar Entsetzen.
Zur Erinnerung: Das letzte gebührenfreie Kindergartenjahr soll
zu einem obligatorischen Schulvorbereitungsjahr weiterentwickelt
werden, in dieser Zeit sollen die Fünfjährigen vier Stunden pro
Woche von einer Grundschullehrkraft „altersangemessen“
unterrichtet werden.
Dass der Kindergarten einen eigenständigen Bildungsauftrag
erfüllt, hat sich zumindest in GEW-Kreisen herumgesprochen. Die
KollegInnen der Grundschule würden sich mit Recht gegen
Bezeichnungen wie „Nachkindergarten“ oder „Vorgymnasium“ wehren.
Kindergärten haben sich im Laufe der letzten Jahrzehnte zu Orten
frühkindlicher Bildung mit einer großen Breite inhaltlicher und
methodischer Elemente entwickelt.
Die Fehler, die das deutsche Schulwesen in das PISA- Desaster
gestürzt haben, werden sich im Kindergarten wiederholen, wenn
aus frühkindlicher Pädagogik bloße Schulvorbereitung wird.
Welchen Sinn soll es haben, wenn wie geplant, eine
Grundschullehrkraft einen altersgerechten Unterricht im letzten
Kindergartenjahr erteilt? Aus dem Koalitionsvertrag ergibt sich
folgende Absicht: LehrerInnen sollen ErzieherInnen zeigen, wie
man Kinder vom spielerischen Lernen zum strukturierten Lernen
hinführt und sie auch außerhalb der Präsens der Lehrkraft eine
individuelle Förderung durchführen können.
Dabei verfolgt die GEW seit langem einen ganz anderen Ansatz. In
Kindertageseinrichtungen geht nicht um das Erreichen von
Lernzielen aus Erwachsenensicht. Kreative „Aneignung der Welt“,
eine der Schlüsselkompetenzen kleiner Kinder, darf nicht
separiert werden in Fächer und Disziplinen, in Wissen und
Kompetenzen.
In diesem Kontext ist auch das Programm der geplanten
Sprachförderung im „Schulvorbereitungsjahr“ zu betrachten. Schon
immer gehörte ganzheitliche Sprachförderung, die ganz „nebenbei“
beim Spielen, Essen, Singen, Basteln, also im Alltag der
Einrichtung ihren Platz hat, zu den wichtigsten Elementen
frühkindlicher Bildung, wohlwissend dass isolierter
Kursunterricht
keine päd. sinnvolle Maßnahme darstellt.
Die Ressourcen der Kindertageseinrichtungen müssen dringend
verbessert werden. Dazu gehören kleinere Gruppen mit höchstens
15 Kindern, ein verbesserter Personalschlüssel, bezahlte
Vorbereitungs- und Fortbildungszeit. Dann können alle Maßnahmen,
die von außen in das ganzheitliche Bildungsprogramm eines
Kindergartens eingreifen, in den Einrichtungen von den
sozialpäd. Fachkräften in einem sinnvollen Kontext durchgeführt
werden.
Das Vorhaben, Kinder, die nicht am „Vorschuljahr“ teilgenommen
haben, nach einem nicht bestandenen Schuleingangstest in dieses
zurück zu verweisen, halte ich für sehr problematisch und als
Sanktion gerade für benachteiligte Familien nicht sinnvoll. Es
widerspricht auch dem Vorhaben der Landesregierung, endlich die
UN-Menschenrechtskonvention umzusetzen, in der es um die Rechte
von Menschen mit Behinderungen auf Teilhabe an Bildung geht und
die ein „inclusives“ Bildungssystem fordert.
Der Besuch des Kindergartens muss freiwillig bleiben, auch der
des letzten, beitragfreien Jahres. Über 90 % aller Kinder
besuchen eine Kindertageseinrichtung. Dass dies eine wichtiger
Beitrag zur Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit ist,
muss im Mittelpunkt gesellschaftlicher Wahrnehmung stehen und
bedarf keiner Zwangsmaßnahme.