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Wem nützt ein „Schulvorbereitungsjahr“?

Seit der letzten Wahl wird das Saarland von der „Jamaika“-Koalition reagiert, und das Bildungsministerium wurde von einem ehemaligen GEW-Vorsitzenden übernommen. Deshalb hatte ich die Hoffnung, im Koalitionsvertrag grundsätzliche Positionen der GEW im Bereich der frühkindlichen Bildung wiederzufinden.

Nach dem Durchlesen des Koalitionsvertrages, insbesondere des Artikels „Bildung und Betreuung“, ist mir jedoch klar geworden, dass nichts, aber auch gar nichts verstanden wurde, wenn es um frühkindliche Bildung geht.

Während die Einleitung durchaus wohlwollend klingt und sich die folgenden Abschnitte weitgehend vernünftig anhören (obwohl sich auch hier Diskussionsbedarf ergibt) verursacht der Abschnitt „Schulvorbereitungsjahr“ bei mir doch deutliches Unbehagen – wenn nicht sogar Entsetzen.

Zur Erinnerung: Das letzte gebührenfreie Kindergartenjahr soll zu einem obligatorischen Schulvorbereitungsjahr weiterentwickelt werden, in dieser Zeit sollen die Fünfjährigen vier Stunden pro Woche von einer Grundschullehrkraft „altersangemessen“ unterrichtet werden.

Dass der Kindergarten einen eigenständigen Bildungsauftrag erfüllt, hat sich zumindest in GEW-Kreisen herumgesprochen. Die KollegInnen der Grundschule würden sich mit Recht gegen Bezeichnungen wie „Nachkindergarten“ oder „Vorgymnasium“ wehren.

Kindergärten haben sich im Laufe der letzten Jahrzehnte zu Orten frühkindlicher Bildung mit einer großen Breite inhaltlicher und methodischer Elemente entwickelt.

Die Fehler, die das deutsche Schulwesen in das PISA- Desaster gestürzt haben, werden sich im Kindergarten wiederholen, wenn aus frühkindlicher Pädagogik bloße Schulvorbereitung wird. Welchen Sinn soll es haben, wenn wie geplant, eine Grundschullehrkraft einen altersgerechten Unterricht im letzten Kindergartenjahr erteilt? Aus dem Koalitionsvertrag ergibt sich folgende Absicht: LehrerInnen sollen ErzieherInnen zeigen, wie man Kinder vom spielerischen Lernen zum strukturierten Lernen hinführt und sie auch außerhalb der Präsens der Lehrkraft eine individuelle Förderung durchführen können.

Dabei verfolgt die GEW seit langem einen ganz anderen Ansatz. In Kindertageseinrichtungen geht nicht um das Erreichen von Lernzielen aus Erwachsenensicht. Kreative „Aneignung der Welt“, eine der Schlüsselkompetenzen kleiner Kinder, darf nicht separiert werden in Fächer und Disziplinen, in Wissen und Kompetenzen.

In diesem Kontext ist auch das Programm der geplanten Sprachförderung im „Schulvorbereitungsjahr“ zu betrachten. Schon immer gehörte ganzheitliche Sprachförderung, die ganz „nebenbei“ beim Spielen, Essen, Singen, Basteln, also im Alltag der Einrichtung ihren Platz hat, zu den wichtigsten Elementen frühkindlicher Bildung, wohlwissend dass isolierter Kursunterricht keine päd. sinnvolle Maßnahme darstellt.

Die Ressourcen der Kindertageseinrichtungen müssen dringend verbessert werden. Dazu gehören kleinere Gruppen mit höchstens 15 Kindern, ein verbesserter Personalschlüssel, bezahlte Vorbereitungs- und Fortbildungszeit. Dann können alle Maßnahmen, die von außen in das ganzheitliche Bildungsprogramm eines Kindergartens eingreifen, in den Einrichtungen von den sozialpäd. Fachkräften in einem sinnvollen Kontext durchgeführt werden.

Das Vorhaben, Kinder, die nicht am „Vorschuljahr“ teilgenommen haben, nach einem nicht bestandenen Schuleingangstest in dieses zurück zu verweisen, halte ich für sehr problematisch und als Sanktion gerade für benachteiligte Familien nicht sinnvoll. Es widerspricht auch dem Vorhaben der Landesregierung, endlich die UN-Menschenrechtskonvention umzusetzen, in der es um die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf Teilhabe an Bildung geht und die ein „inclusives“ Bildungssystem fordert.

Der Besuch des Kindergartens muss freiwillig bleiben, auch der des letzten, beitragfreien Jahres. Über 90 % aller Kinder besuchen eine Kindertageseinrichtung. Dass dies eine wichtiger Beitrag zur Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit ist, muss im Mittelpunkt gesellschaftlicher Wahrnehmung stehen und bedarf keiner Zwangsmaßnahme.


Brigitte Bock
Vorsitzende der Fachgruppe
 

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