"Mein Kind ist krank; ich habe niemanden, der es
versorgt. Kann ich Dienstbefreiung bekommen, wenn ja, wie lange? An wen
muss ich mich wenden?"
"Das Kultusministerium hat mich ohne mein
Einverständnis an eine andere Schule versetzt. Muss ich mir das
gefallen lassen?" "Steht mir im Erziehungsurlaub Weihnachtsgeld zu?"
"Mein Arbeitsverhältnis ist ohne Angabe von Gründen
gekündigt worden. Wie kann ich mich wehren?"
Für GEW-Mitglieder
sind dies keine Probleme,
denn sie können auf den
GEW-Rechtsschutz
bauen
Die GEW räumt dem Rechtsschutz für ihre Mitglieder
einen hohen Stellenwert ein. Gerade in der juristischen
Auseinandersetzung ist es für das einzelne Mitglied von entscheidender
Bedeutung, dass es auf die Erfahrung und materiellen Hilfen einer
solidarischen Gemeinschaft zurückgreifen kann. Rechtsschutz wird dem
GEW-Mitglied zur Wahrnehmung seiner Rechte in allen dienstrechtlichen
und sonstigen berufsbezogenen Angelegenheiten gewährt und dies - im
Gegensatz zu den üblichen Rechtsschutzversicherungen - vom ersten Tag
der Mitgliedschaft an. Dabei geht es nicht allein um die Vertretung vor
Gerichten, sondern vor allem auch um die Beratung und Unterstützung bei
der Bewältigung von Konflikten im Vorfeld von Rechtsstreitigkeiten.
Eine bestmögliche Rechtsberatung bzw. Vertretung vor
Gericht ist jedoch
nur mittels eines kompetenten Rechtsbeistandes möglich. Die GEW legt
Wert darauf, dass nur solche Rechtsvertreter im Rechtsschutz tätig
werden, die mit den Rechtsproblemen der Mitglieder vertraut sind und
Spezialkenntnisse auf den einschlägigen Rechtsgebieten erworben haben.
In der Landesrechtsschutzstelle der GEW, Landesverband Saarland, eine
Juristin als Rechtssekretärin mit der Rechtsschutztätigkeit befasst, die
die Mitglieder im Falle eines berufsbezogenen Rechtsproblems umgehend
berät und unterstützt und gegebenenfalls vor Gericht vertritt.
Rechtshilfesuchende
Mitglieder können sich jederzeit an die Juristin Gabi
Melles-Müller wenden, die in der Geschäftsstelle der GEW
montags und donnerstags von 8.30 bis 12.15 Uhr,
dienstags von 8.30 bis 16.30 Uhr, sowie
mittwochs von 13.00 bis 17.00 Uhr
erreichbar ist.
Zusätzlich ist sie auch auch montags von 16.00 bis 18.00
Uhr unter
Tel. 06821/58909 zu erreichen.
E-Mail: g.melles-mueller@gew-saarland.de