
GEW fordert Investitionen
Saarbrücken – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Landesverband Saarland, fordert angesichts massiv gestiegener Kosten in allen Bereichen eine zeitnahe Überarbeitung des Schulfahrtenerlasses und Investitionen in ...
die vier saarländischen Schullandheime.
Wie der Landesverband Saarländischer Schullandheime in seiner Pressemitteilung vom 04.12.2025 schreibt, bleibt die finanzielle Situation der Schullandheime weiter stark angespannt. Der Verbandsvorsitzende Norman May befürchtet sogar, dass einzelne Häuser zukünftig schließen müssten. "Damit sind wohnortnahe außerschulische Lernorte, die soziale Kompetenzen fördern und Bildung in besonderer Weise erlebbar machen, stark gefährdet", mahnt auch der GEW-Landesvorsitzende Max Hewer.
Die Preisentwicklung von 2016 bis heute hat eine enorme Steigerung erfahren. Preise bei Busunternehmen, Lebensmitteln, Energie und Personal treffen die Einrichtungen genauso wie die Schulen. Wenn ein Busunternehmen seine Preise erhöht, stehen die Schullandheime vor dem Druck die Kosten weiter zu reduzieren, damit der Maximalbetrag nicht überschritten wird. Das ist kaum noch tragfähig.
Während im saarländischen Schulfahrtenerlass die jährliche 120-Euro-Grenze unverändert gilt, gibt es in Rheinland-Pfalz keine vergleichbare landesweite Obergrenze. Das führt zunehmend dazu, dass rheinland-pfälzische Schulen auf saarländische Schullandheime ausweichen – während saarländische Schulen ihre Aufenthalte oft nicht mehr finanzieren können. Zudem werden Lehrkräften dort Reisekosten im Rahmen der Dienstreiseregeln erstattet, während das Saarland nur Pauschalen aufweist. „Unserer Auffassung nach ist das rechtlich wie finanziell nicht tragbar,“ kritisiert Max Hewer.
Die GEW erneuert daher ihre Forderung nach einer deutlichen und zeitnahen Erhöhung der Pauschalen im Schulfahrtenerlass sowie einer Inflationsregelung, die künftig eine automatische Anpassung sicherstellt. „Ohne diesen Mechanismus werden wir in wenigen Jahren wieder vor derselben Diskussion stehen und der Erlass muss dann erneut geändert werden. Durch einen Inflationsfaktor, der bspw. durch Rundschreiben jedes Jahr veröffentlicht wird, könnten wir diesen aufwendigen Prozess umgehen,“ so Hewer abschließend.









