Amtsangemessene Alimentation

Die DGB-Gewerkschaften im öffentlichen Dienst im Saarland begrüßen die angekündigte Anpassung der Besoldung für rund 17.000 Beamtinnen und Beamte an die Vorgaben des Bundesverfassungs-gerichts. Nach bislang bekannt gewordenen  ...

... Plänen soll die Besoldung im Durchschnitt um rund 4 Prozent steigen – rückwirkend ab dem Jahr 2023.

DGB-Gewerkschaften begrüßen Vorgaben der Landesregierung zur amtsangemessenen Alimentation.

Kontinuierlicher Einsatz zahlt sich aus – Landesregierung will verfassungsrechtliche Vorgaben noch in diesem Jahr umsetzen.


In zahlreichen Gesprächen mit der Landesregierung wurde die Umsetzung einer amtsangemessenen Alimentation kontinuierlich eingefordert. Die nun angekündigte Anpassung ist ein wichtiger Erfolg des gewerkschaftlichen Einsatzes für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst.

Zugleich wurde frühzeitig davor gewarnt, notwendige Besoldungsanpassungen mit Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen zu verbinden – etwa durch längere Arbeitszeiten, wie sie in anderen Bundesländern diskutiert wurden. Dass im Saarland nach derzeitigem Kenntnisstand keine solchen Einschnitte vorgesehen sind, wird ausdrücklich positiv bewertet.

Eine verfassungsgemäße Besoldung ist entscheidend für einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst und die Gewinnung von Fachkräften. Beschäftigte bei Polizei, Feuerwehr, Schulen, Justiz, Forst und Verwaltung leisten täglich unverzichtbare Arbeit für unsere Gesellschaft und müssen dafür angemessen wertgeschätzt werden.

Die Einzelheiten der gesetzlichen Regelung liegen noch nicht vor. Die DGB-Gewerkschaften werden den Gesetzentwurf sorgfältig prüfen und sich konstruktiv in das weitere Verfahren einbringen. Überlegungen zu einem sogenannten fiktiven Partnereinkommen werden mit Blick auf Erfahrungen in anderen Ländern grundsätzlich kritisch gesehen. Maßgeblich wird die konkrete Ausgestaltung im saarländischen Gesetzentwurf sein.

Andreas Rinnert, Landesvorsitzender der GdP, betont:
„Für unsere Polizistinnen und Polizisten wird es höchste Zeit, dass die Politik das Thema der amtsangemessenen Alimentation angeht. In unseren Gesprächen mit der Politik haben wir immer wieder deutlich gemacht: Dieses Thema darf nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden. Wer tagtäglich Recht und Gesetz durchsetzen soll, darf auch erwarten, verfassungskonform bezahlt zu werden. Die angekündigten Anpassungen sind eine richtige Weichenstellung – jetzt gilt es, darauf aufzubauen!“

Max Hewer, Vorsitzender der GEW Saarland, erklärt:
„Lehrkräfte leisten jeden Tag einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesellschaft. Diese Verantwortung muss sich auch in einer angemessenen und verfassungskonformen Besoldung widerspiegeln. Dies haben wir als Gewerkschaften im DGB immer konsequent eingefordert. Die angekündigten Verbesserungen sind deshalb ein wichtiges Signal für die Lehrkräfte im Saarland. Jetzt kommt es darauf an, diesen Weg konsequent weiterzugehen.“

Marc Spengler, Vorsitzender des ver.di-Beamtenausschusses, erklärt:
„Wir begrüßen die Umsetzung der Rechtsprechung zur amtsangemessenen Alimentation im Saarland. Dies ist ein positives Signal für die Beamtinnen und Beamten und ein wichtiger Schritt hin zu einer verfassungsgemäßen und fairen Besoldung.“

Thomas Kreten, stellvertretender Regionsleiter der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) in Rheinland-Pfalz / Saarland, erklärt:
„Klimawandel bedeutet für den Forst: mehr Trockenheit, mehr Schädlinge, mehr Waldbrände. Die Kolleginnen und Kollegen leisten unter diesen Bedingungen jeden Tag Hochleistungsarbeit beim Waldbrandschutz und für den Schutz unserer Wälder. Eine amtsangemessene Alimentation ist deshalb kein Luxus, sondern notwendig. Wer Klimaschutz und Waldschutz will, muss auch die Besoldung stimmen lassen.“

Die angekündigten Verbesserungen zeigen: Unser kontinuierlicher gewerkschaftlicher Dialog wirkt. Nun kommt es auf eine zügige und verfassungskonforme gesetzliche Umsetzung an.