Notwendige Anpassungen vollzogen:

Mehr Spielraum für Schulfahrten – ver- besserte Kostenerstattung für Lehr- kräfte. Die GEW begrüßt, dass der Schulfahrtenerlass rückwirkend zum 01.08.2016 geändert wird.

Nach Ansicht der GEW bewirkt die Änderung, dass der soziale Gesichtspunkt des ursprünglich seit Beginn des Schuljahres geltenden Erlasses - nämlich eine Kostendeckelung für die Eltern zu bewirken - erhalten bleibt und gleichzeitig die finanziellen Spielräume (120 Euro statt 100 Euro pro Schuljahr) für pädagogisch sinnvolle oder bildungsrelevante außerunterrichtliche Schulveranstaltungen erweitert werden. Somit ist gesichert, dass auch künftig überregionale Lehrfahrten oder solche mit Zielen außerhalb Deutschlands möglich sind.


Auch bei der Anzahl der Kalendertage sind die Schulen nun variabler. Die Schulen können jetzt eine andere Verteilung der Tage vornehmen, sofern dabei die Gesamtzahl der ihnen zur Verfügung stehenden Tage nicht überschritten wird (z.B. insgesamt 10 Tage für die Klassenstufen 5-10). In der ursprünglichen Fassung des Erlasses waren die Tage festgeschrieben: 5 Tage für Klassenstufe 5-6 und 5 Tage für die Klassenstufen 7-10. Die vorgenommene Änderung ermöglicht es Schulen, Fahrtenkonzepte, die Schwerpunkte in den Klassenstufen 7 bis 10 gesetzt haben, beizubehalten. Dies ist möglich, indem eine Schule beispielsweise in Klasse 5 oder 6 statt eines 5-tägigen Schullandheimaufenthalts einen 3-tägigen Aufenthalt durchführt und somit für Klasse 7 bis 10 insgesamt 7 Tage zur Verfügung hat. So schafft sich die Schule die Möglichkeit, eine 3-tägige erlebnisorientierte Schulfahrt in Klasse 7 und eine 4-tägige Berlinfahrt in Klasse 9 durchzuführen.


Begrüßenswert ist nach Auffassung der GEW auch die Änderung, die es in Ausnahmefällen ermöglicht, dass Lehrkräfte und Privatpersonen (z.B. Eltern und Schüler_innen) versicherungsrechtlich abgesichert Schüler_innentransporte übernehmen, wenn die Schulveranstaltung pädagogisch erforderlich ist. Ohne diese Änderung wäre für viele Lehrer_innen -vor allem an Schulen im ländlichen Raum - die Teilnahme einzelner Schüler_innen an Wettbewerben, überregionalen Veranstaltungen oder an offiziellen Ehrungen nicht mehr zu organisierten gewesen.


Als einen Schritt in die richtige Richtung begrüßt die GEW die Anhebung der Pauschbeträge für die Lehrkräfte, obschon die vorgesehenen Pauschbeträge in der Regel die tatsächlich für die Kolleg_innen entstehenden Reisekosten bei weitem nicht abdecken. Lehrkräfte haben nach Ansicht der GEW grundsätzlich einen Anspruch auf Erstattung der tatsächlich entstandenen Reisekosten.


Die GEW vermisst in dem geänderten Erlass auch einen Passus, der gewährleistet, dass sowohl die Kostenhöchstgrenze als auch die Pauschvergütung für die Lehrkräfte dynamisch an die steigenden Kosten angepasst werden.