GEW verlangt Nachbesserungen

Saarbrücken – In der am 12.12.2016 im Bildungsministerium stattgefundenen Anhörung zum Leistungsbewertungserlass hat die GEW abermals ihre Grundposition deutlich gemacht.

Der Erlass zur Leistungsbewertung bietet nach Ansicht der GEW eine gute Grundlage, die allerdings in einigen Punkten korrigiert und weiter entwickelt werden muss. Der Erlass geht auf die Entwicklung einer neuen Lern- u. Unterrichtskultur ein, in der Kinder u. Jugendliche auf verschiedenen Wegen in ihrem eigenen Tempo arbeiten und sich zeitgleich mit unterschiedlichen Lernstoffen auseinandersetzen. Dann ist es folgerichtig, dass Pädagog_innen auch mit verschiedenen Formen der Leistungsüberprüfung auf diese Vielfalt eingehen.

„Der Erlass bietet ausdrücklich die Möglichkeit, dass Schüler_innen selbst bestimmen, wie und wodurch sie beweisen wollen, dass sie etwas können, sei es durch ein Referat, ein Portfolio oder ein Rollenspiel im Englischunterricht“, so der GEW-Vorsitzende Thomas Bock. Dadurch rückten die Stärken der Schüler_innen in den Mittelpunkt.

Die GEW beklagt allerdings rechtliche Unklarheiten im Erlass. Eine individualisierte Form der Leistungsbewertung kann Bildungsgerechtigkeit nur dann stärken, wenn die Erarbeitung der Leistungsnachweise nach objektivierbaren Kriterien erfolgt. Dies in die Wege zu leiten, hat die Bildungsadministration bisher allerdings versäumt. Hier mahnt Bock: „Das Bildungsministerium muss mit klaren objektivierbaren Kriterien für die verschiedenen Arten der Leistungsüberprüfung nachlegen, sonst besteht die Gefahr der Ungleichbehandlung der Schülerinnen und Schüler. Für die Kolleginnen und Kollegen entstünde hier eine erhebliche Rechtsunsicherheit“, so Bock weiter.

Zudem sieht die GEW Probleme, was den hohen organisatorischen Aufwand bei der Durchführung von alternativen Leistungsfeststellungen ab Klasse 8 des Gymnasiums anbetrifft, da die Zahl der schriftlichen Fächer hier auf fünf ansteigt. Die GEW fordert daher, für die Gymnasien ab Klassenstufe 8 die Verpflichtung zur alternativen Leistungsbewertung in den schriftlichen Fächern durch eine Kann-Regelung zu ersetzen.

Den vielfach in der Kritik zum Erlass geäußerten Einwand, dass allein schriftliche Klassenarbeiten objektive Leistungsmessung sicherten, hält die GEW für nicht stichhaltig. Die GEW begründet dies mit dem Hinweis, dass Schülerinnen und Schüler, die mehr Unterstützung durch ihr Elternhaus oder durch Nachhilfe erfahren, bei Klassenarbeiten im Vorteil sind gegenüber denjenigen, die diese nicht erfahren.

Die GEW begrüßt ausdrücklich die Abschaffung des Notenspiegels. Die Schule ist verpflichtet, die Erziehungsberechtigten über den Stand des Lernprozesses ihres Kindes zu informieren. Das geschieht durch die Bewertung der Leistungsnachweise, durch Zeugnisse und in Beratungsgesprächen zwischen Lehrkräften und Eltern. Die Bekanntgabe eines Notenspiegels bei der Rückgabe einer bewerteten schriftlichen Arbeit geht über diese Informationspflicht hinaus. 