Letzten Schritt der Angleichung vollziehen
Seit 2008 erhalten alle Grund- und Haupt- schullehrer_innen an Gemeinschaftsschulen nach 5-jähriger Bewährung eine ruhegehalts- fähige Zulage von 200 Euro.
Die immer noch klaffende Lücke zur Besoldungsstufe A13 muss endlich geschlossen werden!
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!