Befristungsrecht für Hochschulen

Die GEW fordert die Arbeitgeber auf, das novellierte Wissenschaftszeitvertrags-gesetz „aktiv umzusetzen“. Die Gewerk-schaft wird ihre Mitglieder unterstützen, ihre Rechte durchzusetzen. 

 

"Die Novelle ist zwar in vielen Punkten hinter den Forderungen der GEW zurückgeblieben. Aber im Ergebnis hat sich die Rechtsposition befristet Beschäftigter an Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbessert – wenn die neuen Befristungsregelungen nicht unterlaufen, sondern konsequent angewendet werden“, sagte der stellvertretende GEW-Vorsitzende und Hochschulexperte Andreas Keller.

Der Deutsche Bundestag hatte die Novelle im Dezember verabschiedet, in Kraft sind die neuen Bestimmungen seit 17. März. Wer weder in einem Drittmittelprojekt arbeitet noch zur Qualifizierung beschäftigt ist, hat künftig  Anspruch auf ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis. Das neue Gesetz verlangt ferner, dass die Laufzeit von Zeitverträgen dem Befristungsgrund entspricht: Bei Drittmittelverträgen ist die Projektlaufzeit auszuschöpfen, bei Qualifizierungsverträgen muss die Laufzeit angemessen sein.

Keller kündigte an, dass die GEW ihre Mitglieder unterstützen werde, ihre verbesserte Rechtsposition durchzusetzen – „im Zweifelsfall auch vor den Arbeitsgerichten“. Zunächst setze die Gewerkschaft aber darauf, dass Hochschulen und Forschungseinrichtungen verantwortungsbewusst in Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen wirksame Maßnahmen gegen das Befristungsunwesen ergriffen.

Kodex Gute Arbeit an Hochschulen

Vor Ort müssten sich nun die Leitungen mit den Vertretungen der Beschäftigten zusammensetzen "und überlegen, welche Qualifizierungen kommen bei uns typischerweise vor und welche Zeiträume gelten dafür", sagte der GEW-Vize im Interview mit dem Deutschlandfunk. Die GEW habe bereits vorgeschlagen, "dass sich jede Hochschule einen Kodex Gute Arbeit gibt, wo genau so was geregelt werden könnte". Keller empfahl Gewerkschaftsmitgliedern mit einem Zeitvertrag an einer Hochschule, jetzt zu ihrem Landesverband zu gehen, sich den Vertrag analysieren zu lassen und im Zweifelsfall Rechtsschutz in Betracht zu ziehen.

Auch Bund und Länder seien nun gefordert, die Hochschulen zu unterstützen, indem sie für eine verlässliche Grundfinanzierung sorgten und etwa Hochschulen belohnten, die für verlässliche Karrierewege sorgten. "Alle Hochschulen, die so ein Programm vorlegen, sollten dann auch eine gezielte Förderung etwa für die Einrichtung von Tenure-Track-Stellen bekommen."

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