Ungleichbehandlung der Lehrkräfte

Die GEW begrüßt die geplante Senkung der Unterrichtsverpflichtung für Lehrkräfte an saarländischen Grundschulen. 13 Jahre nach der Erhöhung ist dies ein notwendiger Schritt.

Damit wird zumindest ein Teil der Forderungen der GEW zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Grundschulbereich, die die GEW auf dem letzten Gewerkschaftstag beschlossen hat, umgesetzt. 

Es gibt keine sachlichen Gründe, warum Lehrkräfte an Grundschulen weiterhin die höchste Unterrichtsverpflichtung haben und zudem um eine Besoldungsstufe schlechter bezahlt werden sollten. Hochschulausbildung und Vorbereitungsdienst dauern genauso lange wie z.B. die der Lehrerinnen und Lehrer für die Sekundarstufe I. Im Lernprozess der Kinder leisten sie gleichwertige Arbeit. An Grundschulen wird das Fundament für die Bildungskarriere der Kinder gelegt. Hier werden nicht nur Lesen, Schreiben und Rechnen vermittelt. Kinder erfahren zum Beispiel auch, wie man lernt und Verantwortung für sich selbst und andere übernimmt. Gute Bildung von Anfang an ist der Schlüssel für die Inklusion aller Menschen und den sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft. "Es wird Zeit, dass Lehrerinnen und Lehrer, die diese schwierige Aufgabe übernehmen, auch eine angemessene – gegenüber dem Status Quo – verbesserte Besoldung/Vergütung erhalten,“ betonte Andreas Sánchez Haselberger, stellvertretender Vorsitzender der GEW Saarland.

Bereits 2009 hat die GEW in einem Gutachten die Tätigkeiten an Grundschulen und in der Sekundarstufe II arbeitswissenschaftlich vergleichen lassen. Die Ergebnisse zeigen: Die Arbeit ist zwar nicht gleich, wohl aber gleichwertig. Das gilt für intellektuelle Anforderungen genauso wie für die psychischen und sozialen Beanspruchungen sowie für die Verantwortung, die die Lehrerinnen und Lehrer tragen.

Ein Gutachten der GEW vom Februar 2016 zur Frage der Geschlechtsdiskriminierung bei der Besoldung von Grundschullehrkräften kommt zum Ergebnis, dass bei der Besoldung von Lehrkräften an Grundschulen nach der Besoldungsgruppen A 12 ein Fall von mittelbarer Geschlechtsdiskriminierung vorliegt, was nicht im Einklang mit dem Recht auf Gleichbehandlung steht.

In der Anlage fügen wir den Beschluss des letzten Gewerkschaftstages der GEW „Verbesserung der Arbeitsbedingungen und finanzielle Gleichstellung der Grundschullehrer_innen“ bei. 

Artikel und Anlage (PDF)