GEW widerspricht Ministerium

GEW-Landesvorstand widerspricht Auffassungen des Bildungsministeriums: Brisante bildungspolitische Themen standen im Mittelpunkt des gestrigen Gesprächs mit Minister Commerçon...

 im Bürgerhaus Dudweiler. Einen Schwerpunkt bildete die Diskussion um die gewerkschaftliche Forderung nach Besoldungsgerechtigkeit für Grundschullehrkräfte. Ein zweiter Schwerpunkt lag auf der von der Bildungsgewerkschaft GEW geforderten Anpassung der Unterrichtsverpflichtung an die enorm gestiegenen außerunterrichtlichen Aufgaben von Lehrerinnen und Lehrern.

Nach Aussage der GEW ist die Ausbildungszeit von Grundschullehrinnen und -lehrern genauso lang wie die der Lehramtsstudentinnen und -studenten für die Sekundarstufe I. In der Besoldung seien Grundschullehrkräfte aber schlechter gestellt. An der Universität des Saarlandes beträgt die Studienzeit momentan jeweils 8 Semester (240 Credit Points). Dies widerspreche eindeutig den kürzlich gemachten Aussagen des Bildungsministeriums, wonach die Ausbildungszeiten unterschiedlich seien. Damit ist eines der beiden Hauptargumente für eine unterschiedliche Besoldung hinfällig. Auch die von der Landesregierung betonte Andersartigkeit der Ausbildungsinhalte und -anforderungen sei laut eines Rechtsgutachtens der GEW nicht stichhaltig. „In Bezug auf die wissenschaftliche Ausbildung und professionelle pädagogische Arbeit unserer Grundschullehrkräfte stellt die unterschiedliche Besoldung eine eindeutige Abwertung und Diskriminierung dar“ unterstrich GEW-Vorstandsmitglied Thomas Bock. Im GEW-Rechtsgutachten heißt es dazu, dass die gewichtigen Anteile grundschulpädagogischer Elemente sowohl in der Ausbildung als auch in der Praxis keine geringeren Anforderungen in fachlicher bzw. wissenschaftlicher Hinsicht darstellten. Zu dem Argument der Landesregierung, dass das Saarland sich bei der Besoldung im Rahmen der anderen Bundesländer bewegen müsse, weist die GEW darauf hin, dass diese Forderung nicht nur im Saarland, sondern bundesweit von der GEW erhoben wird.

Zum zweiten gewichtigen Thema des Gesprächs sei grundsätzlich festzuhalten „dass die Arbeitszeit im öffentlichen Dienst während der letzten Jahrzehnte reduziert wurde, die der Lehrkräfte aber im gleichen Zeitraum gestiegen sei“, hob Vorstandsmitglied Thomas Bock hervor. Dies läge zum einen an vorgenommenen Pflichtstundenzahlerhöhungen, aber auch an der enormen Ausweitung außerunterrichtlicher Tätigkeiten. Der zeitliche Aufwand für regelmäßige Teamarbeit, Schulentwicklungsplanung, Lernentwicklungsberatung und Individualisierung von Unterricht sei stark gestiegen. Daher ist es gut und richtig, dass das Bildungsministerium die 2003 erfolgte Erhöhung der Pflichtstundenzahl an den Grundschulen zurücknehmen will. Die geplante Rücknahme der Erhöhung sollte aber für alle Schulformen erfolgen. Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, schlägt die GEW darüber hinaus die Einführung einer Systemzeit von 2 Pflichtstunden als Einstieg in ein neues Arbeitszeitmodell vor. Am Beispiel Grundschule würde ein solches Modell eine Unterrichtszeit von 26 Pflichtstunden zuzüglich einer Systemzeit in Höhe von zwei Pflichtstunden vorsehen. Minister Commerçon bezeichnete einen solchen Schritt als wünschenswert, aber angesichts der Haushaltsnotlage als nicht realisierbar. Jedoch stellte er in Aussicht, dass im Zuge der Durchsetzung des Gleichwertigkeitsanspruchs von Gemeinschaftsschule und Gymnasium eine Absenkung der Pflichtstundenzahl im Gemeinschaftsschulbereich ins Auge gefasst wird.

„Der immer größer werdende Lehrkräftemangel an den Grundschulen; in Mangelfächern auch an weiterführenden Schulen, kann nur kompensiert werden, indem man das Saarland für junge Lehrerinnen und Lehrer attraktiver macht! Dazu zählt auch die Rücknahme der Absenkung der Eingangsbesoldung für neu eingestellte Lehrkräfte“, fasste GEW-Vorstandsmitglied Thomas Bock zusammen. 