Gut Ding will Weile haben

Unter diesem Motto könnte man die Erläuterungen von Finanzminister Toscani in dem Gespräch mit Vertretern der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes zum Thema Beihilfe zusammenfassen.. ...

Dem Gespräch vorausgegangen war eine Pressemitteilung von GdP, GEW und ver.di, in der die Gewerkschaften die langen Bearbeitungszeiten bei Beihilfeanträgen kritisiert haben und eine Einhaltung der beim letzten Gespräch am 13. November 2015 von Finanzminister Toscani persönlich gemachten Zusagen einforderten. Carsten Baum, Sprecher der DGB-Gewerkschaften, erläuterte zu Beginn des Gespräches noch einmal das Kernanliegen der Gewerkschaften, auf Dauer – und nicht nur phasenweise – kürzere Bearbeitungszeiten von Beihilfeanträgen zu erreichen.

Selbst das wenig ambitionierte Ziel des letzten Treffens, eine maximale Bearbeitungszeit von 20 Tagen, ist seit dem 13. November 2015 nicht dauerhaft erreicht worden. Finanzminister Toscani sagte, dass mittlerweile Maßnahmen zur Verbesserung der Bearbeitungszeiten ergriffen wurden, die aber Zeit bräuchten um ihre volle Wirkung zu entfalten. Die Ausbildung von neuen Mitarbeitern nehme Zeit in Anspruch und binde natürlich auch Arbeitskraft, da die Einweisung von Mitarbeitern vom vorhandenen Personal durchgeführt werde.

Finanzminister Toscani stellte bei dieser Gelegenheit die neue Leiterin der ZBS, Frau Hartmann-Leist, bisher stellvertretende Leiterin des Finanzamtes Saarbrücken, vor. Frau Hartmann-Leist sagte, dass sie den Gewerkschaften als Ansprechpartnerin für Anregungen und Kritik zur Verfügung stehe.

Oswald Balzert, zuständiger Abteilungsleiter im Finanzministerium teilte mit, dass nach Bearbeitungsspitzen im Mai und Juni 2016 die Bearbeitungszeit aktuell 11 Arbeitstage betrage. Die Einführung der neuen Antragsformulare (Kurzantrag und Langantrag) habe sich nach Anlaufschwierigkeiten bewährt. Er bittet die Antragssteller, keine alten Antragsformulare mehr zu benutzen. Dass Belege nicht mehr zurückgeschickt werden, bringe auch Zeitersparnis, die der Bearbeitungszeit zu Gute komme. Hohe Rechnungen sollten zügig eingereicht werden, um eine schnelle Bearbeitung und Überweisung der Beihilfe sicherzustellen.

Die Gewerkschaften wiesen an dieser Stelle darauf hin, dass Information und Kommunikation mit den „Kunden“ der Beihilfestelle verbessert werden müssten. Sie forderten die Einrichtung einer Beratungsstelle, die kompetent Auskunft geben könnte und so die Beihilfeberechtigten bei Antragsstellung und auch zu einzelnen Sachfragen zur Bewilligung/Nichtbewilligung von Leistungen informieren könne.

Udo Ewen (GdP) regte an, die Beratung durch Personalräte im SPersVG abzusichern, damit auch die Dienstunfallversicherung greife. Dies könne bei einer Novellierung des SPersVG erfolgen. Grundsätzlich aber gehört es nach Meinung der Gewerkschaften zu den Fürsorgepflichten des Dienstherrn, die Information und Beratung in Beihilfeangelegenheiten von Bediensteten und Versorgungsempfängern sicherzustellen. Hier gibt es noch einiges zu verbessern, wie die vielen Anfragen und Beschwerden bei den Gewerkschaften bezeugen.

Kritik, Anregungen und Verbesserungsvorschläge erwarten die Gewerkschaften auch von den Ergebnissen der Befragung der Mitarbeiter_innen der Beihilfestelle, die am 12.07.2016 vorgestellt werden. Für die Gewerkschaften ist es von besonderer Bedeutung, dass die Beschäftigten der Beihilfestelle in die Veränderungsprozesse einbezogen werden und diese im Dialog mit ihnen und nicht per Anordnung vollzogen werden. Finanzminister Toscani betonte, dass dies auch in seinem Interesse liege und auch so gehandhabt werde.

Beide Seiten waren sich einig, dass der eingeschlagene Weg zügig weiter gegangen werden soll und der kritischen Begleitung der Gewerkschaften bedarf. Vereinbart wurde deshalb ein weiterer Termin vor dem 20. September 2016, um Bilanz zu ziehen und eventuell weitere Maßnahmen zur schnelleren und besseren Bearbeitung von Beilhilfeanträge zu beraten.

Am 20. September findet das nächste Spitzengespräch der Gewerkschaften mit der Landesregierung statt.