Dienstunfallanerkennung bei Corona-Infektion

Die GEW Saarland fordert, dass eine Corona-Infektion für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst als Dienstunfall anerkannt wird. Auch in den Schulen wird dies, trotz Präsenz in Notbetreuungen und in Abschlussklassen, weiterhin verwehrt...

, obwohl die Bedingungen der Kolleginnen und Kollegen gerade in Schulen durch eine hohe Kontaktdichte nicht unbedingt zu den risikoarmen Arbeitsplätzen zählen und teilweise auch nicht vollumfängliche Schutzmöglichkeiten bieten. Eine Infektion vor Ort kann somit auch unter den gegebenen Schutzmaßnahmen nicht immer ausgeschlossen werden. Eine Infektion während des Dienstes seitens der Betroffenen ist aber schwer zu beweisen.

Die Landesvorsitzende der GEW-Saarland, Birgit Jenni, hat sich deshalb mit den beiden DGB-Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, David Maaß (GdP) und Thomas Müller (ver.di) und Eugen Roth (Stellvertretender DGB-Vorsitzender), in einem Brief an den Ministerpräsidenten Tobias Hans als obersten Dienstherrn aller Beamtinnen und Beamten im Saarland gewandt. „Leider warten wir immer noch auf eine Antwort, so dass wir uns nun öffentlich an ihn wenden. Wir erinnern an den Diensteid, dass die Kolleginnen und Kollegen sich des besonderen Schutzes des Staates sicher sein können. Dies fordern wir ein“, so Birgit Jenni.

In dem Brief an den Ministerpräsidenten haben die Gewerkschaften ebenso eine Gleichbehandlung der Beamt*innen für die Freistellung vom Dienst wegen Kinderbetreuung gefordert. Das Bildungsministerium hat gestern auf die Problemlage reagiert und in einem Rundschreiben an alle Schulen eine Unterstützungsmöglichkeit von bis zu 5 Arbeitstagen im Urlaubsjahr für verbeamtete Lehrkräfte mit Betreuungsbedarf für ihre Kinder, angekündigt. „Diese Initiative begrüßen wir, sehen dies aber trotzdem nur als halbherzigen Schritt in die richtige Richtung. Es bleibt offen warum nicht, wie bei Angestellten in der Pandemie ein zusätzlicher Anspruch auf 10 Kindergeldkrankentage gewährt wird“, betont Birgit Jenni. Da auch verbeamtete Beschäftigte in Schulen, Verwaltungen, bei der Polizei sowie im gesamten öffentlichen Dienst ihre Kinder betreuen müssen, falls keine andere Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung steht, regen wir eine Angleichung bzw. Gleichbehandlung aller an, womit auch den Beamtinnen und Beamten zusätzlich 10 Kalendertage im Jahr 2021 wegen Kinderbetreuung zu gewähren wären. Diese Anregung sollte positiv geprüft und im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn Saarland baldmöglichst umgesetzt werden, da der Betreuungsfall für viele Eltern derzeit bereits akut ist.

 

Brief an Ministerpräsident Hans (pdf)