Unterfinanzierung der Inklusion

Die GEW Saarland hat zum Entwurf der Verordnung zur inklusiven Unter- richtung Stellung genommen und bewertet ihn grundsätzlich positiv, weil er einen eindeuti- gen Fokus auf das gemeinsame Lernen setzt.

Statt eines Integrationsantrages auf Regelbeschulung muss in Zukunft ein Antrag auf Sonderbeschulung gestellt werden.

GEW Landesvorsitzender Peter Balnis erklärt dazu: „Die GEW begrüßt diesen Paradigmenwechsel ausdrücklich und hat mit dem Sachverstand ihrer Mitglieder in ihrer Stellungnahme zahlreiche Verbesserungsvorschläge gemacht.“

„Allerdings“ so Peter Balnis weiter „werden bei der Umsetzung der Verordnung zahlreiche neue Aufgaben auf die Lehrer_innen zukommen. So zählen Diagnostik oder das Erstellen von Förderplänen bisher nicht zu den originären Aufgaben von Regelschullehrer_innen. Hinzu kommt ein erhöhter Arbeitsaufwand für Beratungs- und Entwicklungsgespräche mit Eltern und für die Kooperation mit außerschulischen Institutionen, wie den Einrichtungen der Jugendhilfe. Das alles wird den Arbeitsaufwand der Kolleg_innen an den Schulen erhöhen.

Balnis kritisiert vor diesem Hintergrund den von der Landesregierung mehrfach bekundeten Finanzierungsvorbehalt. „Es ist praxisfern, wenn es im Verordnungsentwurf heißt, dass besondere pädagogische und die sonderpädagogische Unterstützung an allgemeinbildenden Pflichtschulen im Rahmen des bisherigen Budgets möglich sei. Das Gegenteil ist richtig: Die Umsetzung des Inklusionsgedankens erfordert eine Erhöhung des Gesamtbudgets.“

Die GEW befürchtet eine erhebliche Unterfinanzierung der Inklusion. „Ich sehe diesen Finanzierungsvorbehalt äußerst kritisch“, meint Balnis, „zumal wenn die Verordnung in vielen Punkten dazu beiträgt, dass das Förderschulsystem zementiert wird und so auf lange Sicht Ressourcen gebunden werden, die dringend für die inklusive Unterrichtung in den Regelschulen zur Verfügung gestellt werden müssen.“

„Wer es ernst meint mit der Inklusion, der muss auch die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellen“ kritisiert Balnis. „Die GEW fordert deshalb als Sofortmaßnahme zur Bewältigung der zusätzlichen Inklusionsaufgaben die Absenkung der Unterrichtverpflichtung an Grundschulen um mindestens 1 Stunde.“

In einem ersten Schritt ist die Unterrichtsverpflichtung mit Beginn des neuen Schuljahres von 28,5 auf 28 abzusenken.

 

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