"Stellen Sie sich vor, Sie haben mit Ihrer Klasse eine Fahrt unternommen und einige Tage nach der Rückkehr meldet sich der Busunternehmer bei Ihnen mit der Forderung Sie sollen die Reparatur der beiden von Ihren Schülern aufgeschlitzten Bussessel bezahlen."
Ein anderes Beispiel: Was tun Sie? Was diejenigen tun, die keine GEW-Mitglieder sind, wissen wir nicht.
Sie als GEW-Mitglied rufen in der Geschäftsstelle an (0681-66830-0) und
fragen nach dem Formular, mit dem Sie den Schaden der Volksfürsorge
melden können. Berufshaftpflicht für GEW-Mitglieder - folgende Schäden sind versichert: Die Deckungssummen je Schadensereignis betragen
3.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden Der Versicherungsbeitrag ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.
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