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Berufshaftpflicht |
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"Stellen Sie sich vor, Sie haben mit Ihrer Klasse eine Fahrt unternommen
und einige Tage nach der Rückkehr meldet sich der Busunternehmer bei
Ihnen mit der Forderung Sie sollen die Reparatur der beiden von Ihren
Schülern aufgeschlitzten Bussessel bezahlen."
Ein anderes Beispiel:
"Sie machen mit Ihrer Gruppe Medienerziehung; die Kinder sollen die Welt
durch "das Auge der Kamera" betrachten.
Zu diesem Zweck bauen Sie eine Videokamera mit Stativ auf; aus Versehen
stolpern Sie über ein Stativbein, die Kamera fällt zu Boden und ist
erheblich beschädigt. Der Träger der Einrichtung wendet sich wegen der
Reparaturkosten an Sie."
Was tun Sie?
Was diejenigen tun, die keine GEW-Mitglieder
sind, wissen wir nicht.
Sie als GEW-Mitglied rufen in der Geschäftsstelle an (0681-66830-0) und
fragen nach dem Formular, mit dem Sie den Schaden der Volksfürsorge
melden können.
Dieses Formular geht Ihnen umgehend zu; Sie füllen es aus und senden es
an die Geschäftsstelle zurück. Wir prüfen die Mitgliedschaft und leiten
die Schadensmeldung an die Volksfürsorge weiter.
Dort prüfen die Juristen, ob man Sie überhaupt haftbar machen kann. Wenn
Sie nicht haftbar sind, setzt sich die Versicherung mit dem Geschädigten
in Verbindung und wehrt gegebenenfalls die Schadens-
ansprüche ab. Falls der Anspruch gegen Sie zu Recht besteht, reguliert
die Versicherung den Schaden.
Berufshaftpflicht für GEW-Mitglieder - folgende Schäden sind
versichert:
Die Deckungssummen je Schadensereignis betragen
3.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden
200.000 EUR für Vermögensschäden
30.000 EUR für Schäden aus dem Abhandenkommen von Schlüsseln
10.000 EUR bei Schäden an für die dienstliche Tätigkeit zur
Verfügung gestellten Sachen
Der Versicherungsbeitrag ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.
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