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Beratung / Auskunft

"Eine Kollegin hat mir gesagt, dass ErzieherInnen die Möglichkeit des Bewährungsaufstieges haben, aber mein Arbeitgeber hat dies verneint. Wo kann ich mich darüber informieren?"

"Ich würde gern ein Sabbatjahr beantragen, möchte mich aber vorher ausführlich beraten lassen. Wo kann ich das tun?"

GEW-Mitglieder können sich informieren.

Die GEW, Landesverband Saarland, hat als Serviceangebot für ihre Mitglieder neben dem Rechtsschutz zwei Beratungsstellen eingerichtet:


 Beamtenrecht und Besoldung

Die Landesstelle für Beamtenrecht und Besoldung

  • berät ihre Mitglieder in Fragen des Dienstrechts, der Besoldung, der Beihilfe u.ä.

  • informiert regelmäßig die Mitglieder in diesen Angelegenheiten

  • bereitet Stellungnahmen der GEW zu den oben genannten Punkten vor

  • berät die Gremien der GEW bei ihren Beschlüssen zu diesen Bereichen.

Als besondere Dienstleistung der GEW bietet diese Landesstelle für ihre Mitglieder eine Berechnung der Pensionsansprüche an, wenn jemand zum Beispiel Teilzeit oder vorzeitig seine Ruhestandsversetzung beantragen will und deshalb zuvor die Auswirkung seines Antrages auf die zu erwartenden Ruhegehaltsansprüche erfahren möchte. Als weitere Dienstleistung der GEW bietet die Landesstelle für ihre Mitglieder die Überprüfung von Gehaltsabrechnungen an.

Die Landesstelle für Beamtenrecht und Besoldung befindet sich in der GEW-Geschätsstelle: Tel.: 0681-66830-0,

E-Mail:


  Angestelltenrecht, Tarifpolitik und Betriebsratarbeit

 
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