"Mein Kind ist krank; ich habe niemanden, der es versorgt. Kann ich Dienstbefreiung bekommen, wenn ja, wie lange? An wen muss ich mich wenden?" "Das Kultusministerium hat mich ohne mein Einverständnis an eine andere Schule versetzt. Muss ich mir das gefallen lassen?" "Steht mir im Erziehungsurlaub Weihnachtsgeld zu?" "Mein Arbeitsverhältnis ist ohne Angabe von Gründen gekündigt worden. Wie kann ich mich wehren?"
Die GEW räumt dem Rechtsschutz für ihre Mitglieder einen hohen Stellenwert ein. Gerade in der juristischen Auseinandersetzung ist es für das einzelne Mitglied von entscheidender Bedeutung, dass es auf die Erfahrung und materiellen Hilfen einer solidarischen Gemeinschaft zurückgreifen kann. Rechtsschutz wird dem GEW-Mitglied zur Wahrnehmung seiner Rechte in allen dienstrechtlichen und sonstigen berufsbezogenen Angelegenheiten gewährt und dies - im Gegensatz zu den üblichen Rechtsschutzversicherungen - vom ersten Tag der Mitgliedschaft an. Dabei geht es nicht allein um die Vertretung vor Gerichten, sondern vor allem auch um die Beratung und Unterstützung bei der Bewältigung von Konflikten im Vorfeld von Rechtsstreitigkeiten. Eine bestmögliche Rechtsberatung bzw. Vertretung vor
Gericht ist jedoch
unter der Nummer 0681 / 66 83 0 - 13 erreichbar ist. Zusätzlich ist sie auch auch montags von 16.00 bis 18.00
Uhr unter
Tel. 06821 / 589 09 zu erreichen.
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