Ihre GEWerkschaft

Termine

Service

Kontakt

Archiv

 
 
 
Rechtsschutz
Beratung / Auskunft
Berufshaftplficht
Service GmbH
Ausbildung - Studium - Referendariat
darüber hinaus...
Links
   
   
 

GEW-Rechtsschutz

"Mein Kind ist krank; ich habe niemanden, der es versorgt. Kann ich Dienstbefreiung bekommen, wenn ja, wie lange? An wen muss ich mich wenden?"

"Das Kultusministerium hat mich ohne mein Einverständnis an eine andere Schule versetzt. Muss ich mir das gefallen lassen?" "Steht mir im Erziehungsurlaub Weihnachtsgeld zu?"

"Mein Arbeitsverhältnis ist ohne Angabe von Gründen gekündigt worden. Wie kann ich mich wehren?"

 

Für GEW-Mitglieder sind dies keine Probleme,
denn sie können auf den
GEW-Rechtsschutz
bauen

 

Die GEW räumt dem Rechtsschutz für ihre Mitglieder einen hohen Stellenwert ein. Gerade in der juristischen Auseinandersetzung ist es für das einzelne Mitglied von entscheidender Bedeutung, dass es auf die Erfahrung und materiellen Hilfen einer solidarischen Gemeinschaft zurückgreifen kann. Rechtsschutz wird dem GEW-Mitglied zur Wahrnehmung seiner Rechte in allen dienstrechtlichen und sonstigen berufsbezogenen Angelegenheiten gewährt und dies - im Gegensatz zu den üblichen Rechtsschutzversicherungen - vom ersten Tag der Mitgliedschaft an. Dabei geht es nicht allein um die Vertretung vor Gerichten, sondern vor allem auch um die Beratung und Unterstützung bei der Bewältigung von Konflikten im Vorfeld von Rechtsstreitigkeiten.

Eine bestmögliche Rechtsberatung bzw. Vertretung vor Gericht ist jedoch
nur mittels eines kompetenten Rechtsbeistandes möglich. Die GEW legt Wert darauf, dass nur solche Rechtsvertreter im Rechtsschutz tätig werden, die mit den Rechtsproblemen der Mitglieder vertraut sind und Spezialkenntnisse auf den einschlägigen Rechtsgebieten erworben haben. In der Landesrechtsschutzstelle der GEW, Landesverband Saarland, eine Juristin als Rechtssekretärin mit der Rechtsschutztätigkeit befasst, die die Mitglieder im Falle eines berufsbezogenen Rechtsproblems umgehend berät und unterstützt und gegebenenfalls vor Gericht vertritt.

Rechtshilfesuchende Mitglieder können sich jederzeit an die Juristin Gabi Melles-Müller wenden, die in der Geschäftsstelle der GEW

  • montags  von 8.30 bis 12.15 Uhr,

  • dienstags und donnerstags von 8.30 bis 16.30 Uhr

  • mittwochs von 13.00 bis 17.00 Uhr

 unter der Nummer 0681 / 66 83 0 - 13 erreichbar ist.

Zusätzlich ist sie auch auch montags von 16.00 bis 18.00 Uhr unter Tel. 06821 / 589 09 zu erreichen.
E-Mail: g.melles-mueller@gew-saarland.de

 

 

 
  © 2011 Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft - Landesverband Saarland

| Impressum