Restriktive Maßnahmen ohne Ausnahmen!

Die Bedingungen der Kolleginnen und Kollegen in Kitas, Schulen und sozial­pädagogischen Einrichtungen zählen mit zu den risikoreichsten Arbeitsplätzen und bieten teilweise nur geringe Schutzmöglichkeiten. Trotzdem betreiben...

Trotzdem betreiben die politisch Verantwortlichen weiterhin eine Tabuisierung anstatt für Transparenz zu sorgen und Klartext zu reden. Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen, dass Infektionsketten nicht nur im privaten Umfeld, sondern auch am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen entstehen. Wirtschaftliche Interessen und die Gesunderhaltung von Arbeitnehmer*innen schließen sich nicht gegenseitig aus.

Die Verschärfung der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung hat bis jetzt nicht die erhoffte Anpassung für die Präsenz in Kitas und Schulen in den Blick genommen. Die derzeitige Regelung sieht vor, dass die Präsenzangebote auf Wunsch der Eltern ohne Nachweis der Notwendigkeit genutzt werden können. Einzelne Kitas und Schulen haben je nach Standort wegen fehlenden Vorgaben auch jetzt schon eine hohe Auslastung und sind von den notwendigen Kontaktreduzierungen weit entfernt. Mit Andauern der Beschränkungen werden die Teilnahmerzahlen der Präsenzgruppen erwartungsgemäß steigen. „Während die Öffentlichkeit oft von geschlossenen Einrichtungen spricht, sieht die Realität vor Ort völlig anders aus. Die GEW Saarland fordert deshalb die Rückkehr zum Notbetrieb.“, so Christel Pohl, GEW-Gewerkschaftssekretärin.

Gruppengrößen und Gruppenanzahl müssen klar begrenzt werden, damit Mindestabstände gewahrt werden können, und ein konstanter Einsatz des Personals gewährleistet ist. In den Einrichtungen sollten Öffnungszeiten an die personellen Ressourcen angepasst werden. Hierzu braucht es klare Regelungen außerhalb der Verantwortung der Schul- und Einrichtungsleitungen, beispielsweise Nachweise der Eltern über Berufstätigkeit oder Absprachen mit dem Jugendamt bei prekären Familiensituationen. Dazu könnten die Vorgaben mittels eines Stufenplans mit Orientierung an den Inzidenzwerten individuell an die Standortgegebenheiten angepasst werden. Zur Eindämmung der Infektionsgefahr wären prophylaktische Quarantänemaßnahmen bereits im Falle eines Verdachtes und bei Risikokontakten sinnvoll.

Da Erzieher*innen und Lehrer*innen zu den am meisten von Infektionen betroffenen Berufsgruppen gehören, und insbesondere die Fachkräfte in der Arbeit mit Kleinkindern wie Krippen- und Heimbereich in der Regel aus pädagogischen Gründen ohne Schutzmasken arbeiten, sollten diese für die Corona-Impfung bevorzugt behandelt werden, betont Christel Pohl.
Auch regelmäßige verbindliche Testkonzepte tragen zur Eindämmung der Verbreitung bei, und werden nicht von allen Trägern angeboten. Trägerabhängig ist hier auch die Verfügbarkeit von kostenlosen FFP2 Masken, die Gewährung von notwendigen Atemschutzpausen, Überprüfungen und Bewertung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes vor Ort sowie die Abschaffung der Präsenzpflicht für das gesamte Personal in den Einrichtungen, damit auch innerhalb der Teams eine Kontaktreduzierung erfolgen kann.

„Zur Erstellung zukünftiger und langfristig angelegter Strategien bedarf es der Anhörung von Fachkräften aus der Praxis. Die GEW bietet sich hierzu als unterstützende Beratung für die Entscheidungsträger*innen an“, so Pohl abschließend.

Zusammenfassung der Forderungen:

  • Notbetreuung bei voller Refinanzierung. Regelung auch für den Bereich der Eingliederungshilfe, Behindertenarbeit und Kindertagespflege
  • Reduzierung der Gruppengrößen und feste Personal- und Kindersettings: keine Durchmischung
  • klare Regelungen außerhalb der Verantwortung der Leitungen: Notwendigkeit einer Notbetreuung ist durch Bescheinigung des Arbeitgebers nachweisen. Bei sozialen Indikatoren Entscheidung in Kooperation mit dem Jugendamt
  • Einheitliche Regelung zum Umgang mit vulnerablen Beschäftigten
  • Schnelle, freiwillige Impfmöglichkeiten für die Beschäftigten
  • Regelmäßige, kostenlose Testkonzepte für die Beschäftigten und Kinder (Speicheltests) wie Einsätze von mobilen Testkommandos im Falle einer Infektion Schnelltests einmal pro Woche, verbindliche Testungen im Falle eines Verdachtes.
  • Klare Quarantäneregeln, auch prophylaktisch im Falle eines Verdachtes, und deren konsequente Umsetzung
  • Erhebung einer aussagekräftigen Datenlage zum Infektionsgeschehen in Gemeinschaftseinrichtungen
  • landesweit einheitliche Konzepte orientiert an einem Stufenplan nach Inzidenzwerten
  • Einbau notwendiger Luftfilteranlagen·
  • Gesetzlich festgelegte Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Auflagen für die Arbeitgeber zur Umsetzbarkeit von Hygiene-Maßnahmen im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Ausreichende und kostenlose Anzahl von FFP 2 Masken – incl. der Einhaltung der Tragezeiten und Tragepausen
  • Verbindliche Vorgaben für Arbeitgeber, die Präsenzpflicht am Arbeitsplatz nach Bedarf anzupassen und bei nicht notwendigem Präsenz ein Homeoffice zu gewähren, um auch hier Kontaktreduzierungen zu unterstützen.