Maskenpflicht und Luftreinigungsgeräte

Vor Beginn der Schulzeit nach den Herbstferien sorgen sich die Landeselterninitiative für Bildung, die Landesschülervertretung und die GEW, dass es zunehmend schwieriger wird, die schulische Bildung aufrecht zu erhalten und über den Winter ...

zu kommen. So richtig und wichtig das sei, so notwendig sei es, alles zu tun, dass sich in Schulen das Coronavirus nicht ausbreitet und Quarantänen sich häufen. "Deshalb brauchen wir die Masken auch im Unterricht und deshalb müssen Luftreinigungsgeräte eingesetzt werden, zumindest dort, wo wegen baulicher Bedingungen oder wenn es zu kalt wird, nicht gut gelüftet werden kann", so die drei Organisationen.

Zur Maskenpflicht verweisen sie auf die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) und Entscheidungen in anderen Bundesländern. Das RKI rät aktuell zur Maskenpflicht im Unterricht ab Klasse 5, wenn binnen sieben Tagen mehr als 35 Infektionen pro 100 000 Einwohner auftreten. Steigt die Inzidenz über 50, sollten laut RKI sogar Grundschüler die Maske im Unterricht tragen. Baden-Württemberg zum Beispiel hat aktuell eine Maskenpflicht von der 5. Klasse an beschlossen, Hamburg für die Oberstufe, Bayern ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 für alle Klassen aber der fünften und ab einer Inzidenz von 50 sogar an für die Grundschulen.

Elterninitiative, Schülervertretung und GEW fordern die Landesregierung auf, den Schulträgern im Land kurzfristig ein Investitionsprogramm zur Verfügung zu stellen, damit sie nach Prioritäten schnellstmöglich für die Klassenräume der Schulen zertifizierte Luftreiniger anschaffen können. Sie seien sich bewusst, dass Luftreiniger das regelmäßige, im Musterhygieneplan vorgesehene Lüften nicht ersetzen könnten. Doch die Verhältnisse vor Ort ließen in vielen Räumen gutes Lüften nicht zu, ganz abgesehen von zu erwartenden Problemen bei niedrigen Temperaturen im Winter. Die Kinder dürften der Politik nicht weniger wert sein als die Wirtschaft, betonen die Organisationen mit Hinweis auf die Kosten, die die Pandemie bereits verursacht hat. Auch wenn ein Profigerät, das die Luft eines Klassenraums bei voller Besetzung sauber halten kann, in der Anschaffung bis zu 3.000 Euro koste, seien das nur - je nach notwendiger Anzahl - bis zu 100 Euro pro Schüler und eine sehr gute Investition in den Schutz der Bevölkerung. Zumal die Schutzmaßnahmen noch lange aufrechterhalten werden müssten.

Die Landeselterninitiative für Bildung, die Landesschülervertretung und die GEW danken den Schulen für ihre unermüdlichen Anstrengungen in dieser schwierigen Zeit. Sie brauchten jegliche Unterstützung.

Hintergrund:
In seinen aktuellen Empfehlungen für die Prävention in Schulen vom 12.10.2020 rät das Robert-Koch-Institut zur Maskenpflicht im Unterricht ab Klasse 5, wenn binnen sieben Tagen mehr als 35 Infektionen pro 100 000 Einwohner auftreten. Steigt die Inzidenz über 50, sollten laut RKI sogar Grundschüler die Maske im Unterricht tragen.

Die Empfehlungen des RKI im Internet: 

Zwei aktuelle Studien empfehlen, Klassenzimmer im Herbst und Winter mit qualitativ hochwertigen Luftreinigern auszustatten. Die beteiligten Wissenschaftler halten das von den Kultusministern vorgelegte Lüftungskonzept für mangelhaft und in der kalten Jahreszeit nicht umsetzbar.

Wissenschaftler vom Institut für Strömungsmechanik und Aerodynamik der Universität der Bundeswehr kommen zu dem Schluss, dass die Möglichkeit durch regelmäßiges kurzes Lüften die Viruslast im Klassenzimmer zu reduzieren, stark überschätzt werde. Lüften sei physikalisch nur dann sinnvoll, wenn ein großer Temperaturunterschied zwischen drinnen und draußen bestehe oder es tatsächlich ziemlich windig draußen sei. Wenn das nicht der Fall sei, dann würde es sehr lange dauern, einen Luftaustausch durchzuführen - 3 bis 5 Minuten seien da längst nicht ausreichend. Zudem sei gerade im Winter Dauerlüften keine gute Option. Dadurch kühlten die Räume zu stark aus und der ständige Durchzug könne auch Erkältungen bei Schüler*innen und Lehrer*innen verursachen. 

Die Studie im Internet: 

In einer neuen Studie von Athmosphärenforschern der Uni Frankfurt wurden eine Woche lang vier Luftreiniger in einer Schulklasse mit Lehrern und 27 Schüler*innen getestet. Das Ergebnis: 30 Minuten nach dem Anschalten hatte ein Luftreiniger 90 Prozent der Aerosole aus der Luft entfernt. Studienleiter Joachim Curtius erklärt, dadurch werde die Ansteckungsgefahr durch eine hoch infektiöse Person im Klassenzimmer sehr deutlich reduziert.

Die Studie im Internet: 

Das Umweltbundesamt schreibt dazu in seinen aktuellen Empfehlungen "Lüften in Schulen" für die Kultusministerkonferenz vorgetragen hat: "Mobile Luftreinigungsgeräte sind nicht als Ersatz, sondern allenfalls als Ergänzung zum aktiven Lüften geeignet und wenn organisatorische Maßnahmen wie zum Beispiel eine Verringerung der Personenanzahl oder größere Abstände nicht realisierbar sind." Nach unserer Kenntnis hat eine Expertenanhörung der Kultusminister Ende September zum Lüftungskonzept in Schulen mit der Empfehlung geendet, zumindest flankierend hochwertige Luftreinigungsgeräte in den Klassenzimmern einzusetzen. Bisher hat allerdings als einziges Bundesland nur Bayern darauf reagiert und 37 Millionen Euro für Kohlendioxid-Ampeln und Luftfilter in Schulen bereitgestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Jenni
Vorsitzender der GEW Saarland
+49 170 2222827

Lennart-Elias Seimetz
Vorsitzender der Landesschülervertretung des Saarlandes
+49 151 28753862


Bernhard Strube
Sprecher der Landeselterninitiative für Bildung e.V.
+49 163 2819959
Bernhard.Strube[at]t-online.de