Zwei Musterschreiben

Viele Lehrkräfte haben rechtliche Bedenken bei den anlaufenden Selbsttestungen der Schüler*innen in den Schulen, den Anweisung des Ministeriums Folge zu leisten. Die GEW schlägt folgende Handlungsalternativen vor: ...

1. Sucht das Gespräch mit der Schulleitung und dem Personalrat, wie die Testung durchgeführt werden kann, sodass die Risiken für alle Beteiligten möglichst gering bleiben. Sollten dabei keine befriedigenden Lösungen gefunden werden, können die Bedenken der Schulleitung gegenüber schriftlich geäußert und um Abhilfe gebeten werden in Form einer Gefährdungs- bzw. Überlastungsanzeige. Darin sollten die für die Lehrkraft und die Schüler befürchteten Gesundheitsrisiken und die möglichen Risiken in Bezug auf die Gefährdung der Aufsichtspflicht vorgetragen werden.

2. Beamt*innen können alternativ auch von ihrem Recht und ihrer Pflicht zur Remonstration gemäß §§35,36 des Beamtenstatusgesetzes Gebrauch machen. Beamte sind generell verpflichtet, Dienstanweisungen auszuführen. Mit einer Remonstration machen sie darauf aufmerksam, dass sie dies nur unter Protest und mit größten Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Dienstanordnung tun. Der Dienstherr ist verpflichtet, unverzüglich auf die Remonstration zu antworten. Die rechtlichen Bedenken müssen zunächst gegenüber der Schulleitung geäußert werden. Sollte diese die Anordnung nicht aufheben (können) und der Beamte der Weisung immer noch nicht Folge leisten wollen, so muss der Beamte das zuständige Referat des Ministeriums für Bildung und Kultur um Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Anordnung bitten. Wegen der Pflicht zur Beaufsichtigung der Schüler muss beachtet werden, dass bei Gefahr im Verzug die sofortige Ausführung der Weisung verlangt werden kann. Aufgrund der damit möglichen disziplinarischen Konsequenzen kann nicht geraten werden, die Ausführung zu verweigern. Das Mittel der Remonstration hat aber den Vorteil, dass die Beamt*innen bei Ausführung der Weisung von der eigenen Verantwortung befreit sind.

Die GEW stellt für die Gefährdungsanzeige und die Remonstration je ein Musterschreiben zur Verfügung.
Zudem können betroffene Mitglieder*innen sich bei weiteren Fragen direkt an die Landesrechtsschutzstelle wenden (Tel: 0681/66830-13).
Gabriele Melles-Müller, GEW-Juristin

 

Muster Überlastungsanzeige

 

Muster Remonstration