GEW wertet Reform als positiv
Nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts steht die Reform der entsprechenden Verordnungen an. Auch wenn nicht alle gewerkschaftlichen Forderungen ...
wertet die GEW die Reform als positiv.
Das Bundeskabinett hat die Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (VgV-E) am 20. Januar 2016 verabschiedet. Sie wird nun dem Bundestag zugeleitet und bedarf anschließend noch der Zustimmung des Bundesrates. Bis zum 18. April 2016 muss die europäische Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe von Dienstleistungen in nationales Recht umgesetzt werden. Dies betrifft auch die Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) nach Sozialgesetzbuch (SGB) II/III.
Die Gewerkschaften wollten einer preis- statt qualitätsorientierten Vergabepraxis der BA entgegenwirken. Der zunehmende Preisdruck hatte im vergangen Jahrzehnt zahlreiche Einrichtungen vor die Wahl gestellt, ganze Arbeitsbereiche aufzugeben oder auszugründen. Prekäre Arbeitsbedingungen und eine Entlohnung für hochqualifizierte pädagogische Arbeit auf Hartz-IV-Niveau warem weitere Folgen.
Obwohl mit der Reform nicht alle gewerkschaftlichen Forderungen erreicht werden, sind die ersten Einschätzungen der GEW-Bundesfachgruppe Erwachsenenbildung positiv. Künftig müssen Unternehmen bei der Auftragsausführung zwingend alle tarifrechtlichen Verpflichtungen einhalten. Sie sind verpflichtet, den Beschäftigten Arbeitsbedingungen nach Mindestlohngesetz zu gewähren sowie allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge nach dem Entsendegesetz als auch nach dem Tarifvertragsgesetz einzuhalten.
Die Reform erleichtert auch einen Weg zum Branchentarifvertrag Weiterbildung. Dieser kann aber nur realisiert werden, wenn die betroffenen KollegInnen auch Mitglied der Gewerkschaft werden.